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1902.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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benutzt werde. Eine Risikoanaly- se sei dafür offenbar nicht erstellt worden. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass keine Risikoanalyse erstellt worden ist. Dorf aus- wärts stellt sich diese Problematik
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1912.2 - Antwort des Regierungsrates
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Ressourcenausgleich zu erörtern (Art. 46 Abs. 1 Bst. c FiLaV). Der Bundesrat hat am 31. März 2010 den ersten Wirksamkeitsbericht publiziert und dazu eine Vernehmlassung eröffnet.1 In diesem Bericht legt der Analysen und fundiertere Aussagen zu den Auswirkungen der NFA gemacht werden können, als dies beim ersten Wirksamkeitsbericht der Fall ist. So zeigt beispielsweise ein von den Geberkantonen in Auftrag gegebenes
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1927.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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kommission (Stawiko) hat die Vorlage Nr. 1927.2 - 13377 an der Sitzung vom 2. September 2010 zum ersten Mal behandelt. Bei der zweiten Beratung am 5. Oktober 2010 stand uns Bildungsdirektor Patrick Cotti ersichtlich, dass dafür 135'000 Franken anfal- len werden. 3. Zusätzliche Fragen der Stawiko An der ersten Sitzung vom 2. September 2010 hat die Stawiko dem Regierungsrat noch zusätz- liche Fragen gestellt
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1934.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kantons und der Gemeinden Zug und Baar, führte ihre Arbeiten zu demselben Zeitpunkt weiter und erstellte mit Datum vom 15. Dezember 2008 einen Be- richt, welcher auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet war.
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1945.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Problem, das mit dem Polizeirecht zu lösen ist. Die finanzielle Unterstützung von Sport-Anlässen hat in erster Li- nie aus Mitteln des Sport-Toto-Fonds nach den entsprechenden Bemessungskriterien6 zu er- folgen
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1942.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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vorschreibt. Amtsnummer 3544 Zivilschutz-Ersatzbeiträge Hier werden die Ersatzbeiträge für nicht erstellte Schutzräume verbucht. Im Jahr 2009 wurden über 700'000 Franken der Reserve für Zivilschutzaufwendungen zugewiesen, die jetzt 5.7 Mio. Franken beträgt. Da im Kanton Zug keine weiteren Schutzräume zu erstellen sind, ist die weite- re Äufnung dieser Reserve nicht sinnvoll. Die Stawiko-Delegation wurde jedoch 11. Finanzstatus Gemäss § 38 Bst. e des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 (BGS 611.1) erstellt die Finanzdirektion einen Finanzstatus mit Gesamtauswirkungen von neuen Vorlagen zuhanden der S
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1951.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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grössten Arbeitgeber im Kanton Zug in der Lage wäre, behinderte Personen anzustellen und damit im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Bislang ist dies nicht der Fall, da namentlich das Aushilfs- konto nicht
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1954.1 - Interpellationstext
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versucht werden soll, neue Mobilfunkanlagen möglichst günstig zu platzieren: o Neue Sendeanlagen sind in erster Linie ausserhalb der Bauzonen auf bestehenden An- lagen einzurichten. o In zweiter Linie werden dafür Altersheimen und dergleichen im Sinne der Vorsorge nur in grösst- möglicher Distanz zu denselben erstellt werden dürfen.“ (Zitat aus der Regierungsrats-Antwort auf die Interpellation der Alternativen Fraktion elektrosensiblen Personen zu empfehlen, wenn eine neue Mobilfunkanlage direkt in ihrem Quartier erstellt wird? 5. Sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf, selbst wenn Orange ab dem nördlichen Block
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1950.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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beträgt 5 Mio. Franken und hat eine Laufzeit von maximal 10 Jahren. 2 Der Darlehenszins beträgt für die ersten fünf Jahre 0.75 %, für die fol- genden fünf Jahre 1.25 % pro Jahr. 3 Die Finanzdirektion wird beauftragt
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1950.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
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beträgt 5 Mio. Franken und hat eine Laufzeit von maximal 10 Jahren. 2 Der Darlehenszins beträgt für die ersten fünf Jahre 0.75 %, für die fol- genden fünf Jahre 1.25 % pro Jahr. 3 Die Finanzdirektion wird beauftragt