Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6381 Inhalte gefunden
1707.1 - Postulatstext
Kostenbeteiligung seitens des Kantons wirkt sich zusätzlich positiv aus. - Im Weiteren wird auf die vier ersten Begründungen in der Motion "Energieeinsparung dank Wärmebildkamera" verwiesen. 300/mb
1727.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1727.2 Laufnummer 13196 Motion von Bettina Egler, Eusebius Spescha, Markus Jans und Hubert Schuler betreffend Fachstelle für Gesellschaftsfragen (Vorlage Nr. 1727.1 - 12871) Bericht und An
1731.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Areal des ehemaligen Kantonsspitals mit folgenden Vertragsbestandteilen zu verkaufen: • Von den zu erstellenden Wohnungen sollen mindestens zwei Drittel Mietwohnungen sein, deren Mietpreise für mittlere Einkommen mittleren Preissegment wäre da kein Platz gewesen. Die SP-Fraktion verlange deshalb, dass die zu erstellenden Wohnungen nicht exklusiv einem kleinen Teil der Bevölkerung zugute kä- men, jenem Teil, der sich Bebauungsplan Belvedere hauptsächlich durch die neue Rolle des Kantons. Dieser soll nicht mehr in erster Linie als Verkäufer des Are- als auftreten, sondern als langfristiger Eigentümer und Baurechtsgeber
1731.1 - Motionstext
Areal des ehemaligen Kantonsspitals mit folgenden Vertragsbestandteilen zu verkaufen: • Von den zu erstellenden Wohnungen sollen mindestens zwei Drittel Mietwohnungen sein, deren Mietpreise für mittlere Einkommen festzulegen, dass mit einem Verkauf der Liegenschaft folgende Ziele erreicht werden: • Von den zu erstellenden Wohnungen sollen mindestens zwei Drittel Mietwohnungen sein, deren Mietpreise für mittlere Einkommen
1729.1 - Motionstext
Primarklasse erteilt werden müssen (erstmals Ende Januar in der 2. Primarklasse, das heisst nach dem ersten Semester in der 2. Primarklasse). Die bisher vorgeschriebenen Beurteilungsgespräche sollen weitergeführt
1775.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Gesetz sollen nun - die Mietzinsverbilligungen von früher erstellten Wohnungen weitergeführt werden; - die Mietzinsverbilligungen von neu zu erstellenden Wohnungen, die auf einem Land- preis von 600 Fr./m2 beruhen für den Bau oder Erwerb von Wohnungen eine maximale Anlagekostengrenze fest. Das Land und die Erstellungskosten der Objekte dürfen eine gewisse Höhe nicht über- schreiten, damit noch preislich angemessene die Einwohnergemeinden und die gemeinnützigen Bauträger. • Beschränkung der Aufgabe des Kantons erstens auf die Finanzierung über die bisheri- gen Mietzinszuschüsse und neu Darlehen und zweitens auf beratende
1775.04 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsbeschluss betreffend Statut der «Aktiengesellschaft zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum» vom ……………….. 2009 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassu
1775.02 - Antrag des Regierungsrates
t kann für die Mietwohnungen Belegungsvorschriften erlassen. 5 Beiträge für erneuerte oder neu erstellte Wohnungen können den Ver- mieterinnen und Vermietern zur Senkung der Mietzinse oder direkt den be- Wohnungen kann der Kanton zur Sen- kung der Mietkosten nicht rückzahlbare Beiträge für erneuerte, neu erstellte und nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz des Bundes 1) BGS 111.1 2) GS 27, 699 (BGS 851 Wohnungen ausrichten, sofern die Voraussetzungen nach § 7 erfüllt sind. Für erneuerte und neu erstellte Wohnungen gelten dann anstelle der Kostenlimiten in § 3 vom Regierungsrat festzulegende Mietzin
1774.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. November 2009
Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Änderung vom 27. August 2009 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I
1775.03 - Antrag des Regierungsrates
Rahmenkredit übertragen. § 2 Kredit für neue Massnahmen 1 Für die Förderung von erneuerten und neu erstellten Wohnungen nach § 8Abs. 1WFG wird ein Rahmenkredit von 7.7 Millionen Franken bewilligt. Der Rahmenkredit

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch