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1848.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1848.8 Laufnummer 14798 Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Erhöhung der Kapitalbeteiligung des Kantons an der Zuger Kantonsspital AG Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommi
1851.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zürich eingebrachten Postulat vom 5. Dezember 2007 sei es nicht sinnvoll, eine Vorschrift für die Erstellung von Photovoltaikanla- gen an Lärmschutzwänden bei Staatsstrassen zu erlassen. Wenn es darum gehe sich für photovoltaische Anlagen. Ein Bericht der Ernst Basler + Partner AG vom 18. August 2008, erstellt im Auftrag der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich, hat das Potenzial für Photovoltaik an
1850.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Hochschule Rap- perswil zeigten auf, dass nach ca. 12 Monaten und einer Aufbauphase von sechs Monaten die ersten Absolventinnen und Absolventen ihre CAS-Diplome in Zug entgegennehmen könnten. Sie zeigten auf, dass
1850.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
wollten. Im Bericht finden sich dazu keine Erklärungen. Wir wurden infor- miert, dass dies wohl in erster Linie darauf zurückzuführen war, dass eine Darlehensgewäh- rung als geeigneteres Instrument für die bot zu etab- lieren. Er beantragt maximal 1.5 Mio. Franken, um den Aufbau und den Betrieb in den ersten sechs Jahren zu unterstützen. Detailinformationen können dem regierungsrätlichen Bericht Nr. 1850 darüber diskutiert, ob es eine Sicherheit gebe, dass das neue Weiterbil- dungsinstitut auch nach den ersten sechs Jahren in Zug bleiben würde. Der Volkswirtschaftsdi- rektor verneinte dies. Er zeigte sich
1854.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
denn, sie würden durch die Beteiligten von der Geheimhaltungspflicht ausdrücklich entbunden. Als erstes ist die Entbin- dung von der Schweigepflicht seitens der betroffenen Person nötig. Liegt diese vor Fällen tätig: Bei längerer Abwesenheit oder längerer Verhinderung der Ombudsperson – zu denken ist in erster Linie an einen krankheits- oder unfallbedingten Ausfall, wenn in einem konkreten Fall ein Ausstandsgrund Entwurf gliedert sich in vier Abschnitte. Das Gesetz über die Ombudsstelle umschreibt zu- nächst im ersten Abschnitt den Zweck, die Aufgaben und den Wirkungsbereich; er regelt über- dies finanzielle Fragen
1854.06 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
bera- tender Stimme teil. Abs. 3 bisher wird neu zu Abs. 4 Gemäss § 4 Abs. 2 des Ombudsgesetzes erstellt die Ombudsstelle ein eigenes Budget und leitet es an den Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats
1854.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1854.5 Laufnummer 13298 Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 4. März 2010 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und
1854.02 - Antrag des Regierungsrates
der Ombudsstelle und der von ihr beigezo- genen Sachverständigen und Dritten. 2 Die Ombudsstelle erstellt ein eigenes Budget und leitet es an den Regie- rungsrat zuhanden des Kantonsrates weiter. Stimmt
1854.07 - Zusatzbericht und -antrag der vorberatenden Kommission
Notwendigkeit wie auch die Regierung mit folgender Begründung: Gemäss § 4 Abs. 2 des Ombudsgesetzes erstellt die Ombudsstelle ein eigenes Budget und lei- tet es an den Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats
1854.09 - Antrag von Anna Lustenberger-Seitz und Monika Barmet zur 2. Lesung
schlug vor, mit dem Gehalt der Ombudsperson beim Maximum der 22. Gehalts- klasse zu beginnen. In der ersten Vorlage der Regierung sollte das Gehalt der Ombudsperson analog zu den Gehältern von Richterinnen Richtern gesetzt werden, also mit der 23. Ge- haltsklasse beginnen. Die Kommission stimmte weder der ersten Fassung des Regierungsrates zu noch dessen zweitem Vorschlag, mit dem er eine flexiblere Lösung Sie würde zur schlechtestbezahlten Ombudsperson der Schweiz. Zudem würde ihr Gehalt gegenüber dem ersten Vorschlag der Regierung um eine volle Gehaltsklasse herab- gesetzt. Die Ombudsperson hat eine sehr

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