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1920.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1840.2/1841.2/1920.2 Laufnummer 13637 Motion der CVP-Fraktion betreffend Erarbeitung einer Bildungsstrategie (Vorlage Nr. 1841.1 - 13132) Motion der CVP-Fraktion betreffend Wahl einer stän
1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schiffsbeschaffungen und Grossrevi- sionen. Weiterhin Aufgabe der Gemeinden bleibt die Finanzierung der Erstellung von Anlegestellen. Auch der entsprechende Unterhalt dieser Anlegestellen erfolgt weiterhin durch
1940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Vorlage Nr. 1940.3 Laufnummer 13515 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons Zug und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Bericht und Antrag de
1940.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Eintretensdebatte Die kontroversen Diskussionen zum Eintreten umfassten im Wesentlichen zwei Bereiche: Erstens wurde in Frage gestellt, ob die beiden Schifffahrtsgesellschaften wirklich wirtschaftlich arbeiten
1940.2 - Antrag des Regierungsrates
Erneuerungsfonds. § 7 Erneuerungsfonds Für den Erneuerungsfonds der Schiffsflotten beider Seen erstellen die Schifffahrtsgesellschaften ein Reglement, welches von der Volkswirtschafts- direktion zu genehmigen
1940.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Erneuerungsfonds. § 7 Erneuerungsfonds Für den Erneuerungsfonds der Schiffsflotten beider Seen erstellen die Schifffahrtsgesellschaften ein Reglement, welches von der Volkswirtschafts- direktion zu genehmigen
1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
einfügen. 3 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungs- fähig; b) bedürfen dann der nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Er- schliessungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er fest- legt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche
1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung samt ihren Auflagen und Be- dingungen an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Für rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen gilt die baurechtliche Bestandesgarantie. § 55 Öffentliches Abwassernetz 1 Die nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Er- schliessungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er fest- legt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche
1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
einfügen. 3 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Er- schliessungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er fest- legt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche und Baueinspracheverfahrens 1 Das Baugesuch ist während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während derAuflage imAmtsblatt publiziert. Abweichende Auflagefristen aufgrund
1962.7 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
Regierungsrat für die Revision eine kantonal einheit- liche Vorschrift vorgeschlagen. Da diese in der ersten Lesung abgelehnt wurde, muss eine neue Regelung gesucht werden oder zumindest die bisherige Regelung

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