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1920.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1840.2/1841.2/1920.2 Laufnummer 13637 Motion der CVP-Fraktion betreffend Erarbeitung einer Bildungsstrategie (Vorlage Nr. 1841.1 - 13132) Motion der CVP-Fraktion betreffend Wahl einer stän
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1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schiffsbeschaffungen und Grossrevi- sionen. Weiterhin Aufgabe der Gemeinden bleibt die Finanzierung der Erstellung von Anlegestellen. Auch der entsprechende Unterhalt dieser Anlegestellen erfolgt weiterhin durch
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1940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Vorlage Nr. 1940.3 Laufnummer 13515 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons Zug und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Bericht und Antrag de
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1940.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Eintretensdebatte Die kontroversen Diskussionen zum Eintreten umfassten im Wesentlichen zwei Bereiche: Erstens wurde in Frage gestellt, ob die beiden Schifffahrtsgesellschaften wirklich wirtschaftlich arbeiten
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1940.2 - Antrag des Regierungsrates
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Erneuerungsfonds. § 7 Erneuerungsfonds Für den Erneuerungsfonds der Schiffsflotten beider Seen erstellen die Schifffahrtsgesellschaften ein Reglement, welches von der Volkswirtschafts- direktion zu genehmigen
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1940.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Erneuerungsfonds. § 7 Erneuerungsfonds Für den Erneuerungsfonds der Schiffsflotten beider Seen erstellen die Schifffahrtsgesellschaften ein Reglement, welches von der Volkswirtschafts- direktion zu genehmigen
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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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einfügen. 3 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungs- fähig; b) bedürfen dann der nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Er- schliessungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er fest- legt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung samt ihren Auflagen und Be- dingungen an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Für rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen gilt die baurechtliche Bestandesgarantie. § 55 Öffentliches Abwassernetz 1 Die nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Er- schliessungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er fest- legt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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einfügen. 3 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Er- schliessungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er fest- legt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche und Baueinspracheverfahrens 1 Das Baugesuch ist während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während derAuflage imAmtsblatt publiziert. Abweichende Auflagefristen aufgrund
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1962.7 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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Regierungsrat für die Revision eine kantonal einheit- liche Vorschrift vorgeschlagen. Da diese in der ersten Lesung abgelehnt wurde, muss eine neue Regelung gesucht werden oder zumindest die bisherige Regelung