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1986.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
mm äussern.» Seite 4/4 1986.4 - 13695 5. Stellungnahme und Antrag Die Stawiko hat der Vorlage in erster Linie aus Gründen der Rechtssicherheit für die Gesuch- stellenden zugestimmt. Der regierungsrätliche
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rin bzw. den ursprünglichen Gläubiger [Amt/Gericht], sofern dafür aufwändige Rechtsschrif- ten zu erstellen oder ursprüngliche Verfügungen und Entscheide bei Gerichten, Betrei- bungsämtern oder anderen S Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb nicht zum Abzug berechtigen. Seit 2010 können im Kanton Zug Instandstellungskosten von neu erworbenen Liegenschaften auch schon in den ersten fünf Jahren nach Kapitalgesellschaften (Art. 24 Abs. 4bis StHG) − Ausweitung des Beteiligungsabzuges (Art. 28 Abs. 1 erster Satz StHG) Einen Rechtsetzungsspielraum haben die Kantone hingegen in den Bereichen der Liquidati-
2002.1c - Beilage 3
aufgehoben 2 aufgehoben 35 Steuertarife 1 Die Einkommenssteuer beträgt (Grundtarif): 0,5% für die ersten Fr. 1'100.– 1,0% für die weiteren Fr. 2'200.– 2,0% für die weiteren Fr. 2'700.– 3,0% für die weiteren zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, beträgt die Einkommenssteuer: 0,5% für die ersten Fr. 2'200.– 1,0% für die weiteren Fr. 4'400.– 2,0% für die weiteren Fr. 5'400.– 3,0% für die weiteren Abs. 1 Ziff. 2 geltend gemacht werden kann Fr. 50'000.– 2 Die Vermögenssteuer beträgt: 0,5‰ für die ersten Fr. 162'000.– 1,0‰ für die weiteren Fr. 162'000.– 1,5‰ für die weiteren Fr. 162'000.– 2,0‰ für V
2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Recht bei, was die Vorbereitung zu den Kommissionsberatungen ebenfalls erleichterte. Anlässlich der ersten Sitzung orientierte der Finanzdirektor einleitend über die aktuelle finan- zielle Situation des Kantons 2 geltend gemacht werden. • In § 66 Abs. 1 lit. a wurde der untere Gewinnsteuertarif neu für die ersten CHF 100‘000.- auf 3 % festgelegt. • In § 66 Abs. 1 lit. b wurden die Sätze für den CHF 100‘000.- erhöhen. Dieser Antrag wurde mit 9 zu 3 Stim- men bei einer Enthaltung abgelehnt. Anlässlich der ersten Kommissionssitzung wurde die Finanzdirektion beauftragt, einen Vor- schlag für die Begrenzung des
2001.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erheblicherklärung des Postulats hat der Regierungsrat das Postulatsbegehren nochmals geprüft. Als erstes hat er dabei eine Beurteilung der Gründe, die im Kantonsrat für die Erheblicherklärung vorgebracht Mit der Eingliederung könnte die Zusam- menarbeit somit gestärkt werden. Diese Massnahme würde in erster Linie bei der Verhinde- rung, aber auch bei der Behebung von Unwetterschäden zu wesentlichen Ver
2001.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dieser Veränderungen sind Bodenbedeckungskarten, wie sie vom Grundbuch- und Vermessungsamt (GVA) erstellt werden, von grosser Wichtigkeit. Wegen der fachlichen Nähe vom KFA zum Grundbuch- und Vermessungsamt
1896.2 - Antwort des Regierungsrates
Schweiz feststellen. Lässt man die Zuwanderung aus dem Ausland unberücksichtigt, so zeigt sich, dass in erster Linie eine Binnenwanderung von den Kernstädten ins Umland stattfindet (vgl. J. Schellenberg/M. Salvi
1898.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Nähe des Zugersees notwendig sei? Die Baudirektion konnte aufzeigen, dass der Grenzwert für die Erstellung einer SABA durch verschiedene Faktoren bestimmt wird. Gemäss den Wegleitungen des Bundes ist eine
1894.1c1 - Beilage C
Müller + Partner Architekten AG Oberneuhofstrasse 8 6340 Baar Tel 041 761 55 66 Fax 041 761 97 60 mail@mp-architekten.ch MwSt 257 024 9-Titelseite-EUW.doc Stiftung Maihof Zug Projekt C Haus Euwmatt 63
1894.1c3 - Beilage CCC
8, 6340 Baar Tel. 041 761 55 66 Beilage B -1 Kostenvoranschlag Haus Euwmatt Unterägeri Seite 1/1 erstellt HpB, 10.11.2009 Baubegleiter Stiftung Maihof Zug Hp. Beck dipl Arch. HTL

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