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1941.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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und Bezüger von Ergänzungs- leistungen (EL) zur AHV und IV nicht selbst tragen. Der Regierungsrat erstellte daher am 18. Mai 2010 den Bericht und Antrag betreffend eine Änderung des Einführungsgesetzes zum SOVOKO an die Mitglieder der kantons- rätlichen Kommission. Darin führte sie aus, dass seit der Erstellung des regierungsrätlichen Be- richts vom 18. Mai 2010 nun alle Entscheide im Zusammenhang mit der Dieser solle innerhalb einer Bandbreite die nötigen Entscheide fällen können. Aufgrund der seit der Erstellung des Berichts und Antrags bekannten Entwicklungen habe der Regierungsrat seinen Antrag ange- passt
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1941.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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tskommission (Stawiko) hat die Vorlage Nr. 1941.2 - 13432 an der Sitzung vom 5. Oktober 2010 zum ersten Mal beraten. Da noch Fragen zu den finanziellen Auswirkun- gen offen waren, haben wir bei der Au
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1940.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Februar 2011
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Erneuerungsfonds. § 7 Erneuerungsfonds Für den Erneuerungsfonds der Schiffsflotten beider Seen erstellen die Schifffahrtsgesellschaften ein Reglement, welches von der Volkswirtschafts- direktion zu genehmigen
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1956.1 - Motionstext
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älle, die vielfach zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Der Wieder- respektive Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt ist für alle Menschen mit einer Behinde- rung sehr schwierig. Die Arbeitsmarktfähigkeit Dort werden sie gezielt geför- dert und professionell auf den Wieder- respektive Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt vorberei- tet. Solche Institutionen spüren aber auch die negativen Folgen der Wirts aber eher einfachere Arbeiten delegieren können. 4. Bei der Eingliederung dieser Personen in den ersten Arbeitsmarkt werden Beschäfti- gungsplätze in den spezialisierten Institutionen frei und stehen anderen
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1984.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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es nicht auch Gründe gibt, die Existenz der Polizeidienstsellen kritisch zu hinterfragen, dies in erster Linie unter personellen und finanziellen Gesichtspunkten. Um die personellen 4 § 59 Abs. 1 Ziff.
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1980.2 - Antrag des Obergerichts
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Einzelrichterinnen und Einzel- richter als Zwangsmassnahmengericht bestimmt sich nach der vom Präsidium erstellten Pikett-Liste, welche für jeden Tag des Jahres festlegt, welches Gerichtsmitglied Pikett-Dienst c) Führung der Mitglieder des Gerichts und der Kanzleivorsteherin bzw. des Kanzleivorstehers; d) Erstellung der Pikett-Liste für die Einzelrichterinnen und Einzelrichter in ihrer Funktion als Zwangsmass Mitglied zugeteilt. Sind in einem Verfahren mehrere Zwangsmassnahmen zu beurteilen, so bleibt das beim ersten Geschäftsfall zuständigeMitglied in der Regel auch für die später eingehenden Geschäftsfälle zuständig
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1980.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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die Frage, ob dem Kantonsgericht und dem Strafgericht die Vorgabe gemacht werden soll, bei der Erstellung der Geschäftsordnungen im Sinne einer Musterge- schäftsordnung einheitlich vorzugehen, bereits
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1979.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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die Frage, ob dem Kantonsgericht und dem Strafgericht die Vorgabe gemacht werden soll, bei der Erstellung der Geschäftsordnungen im Sinne einer Musterge- schäftsordnung einheitlich vorzugehen, bereits
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1980.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Vorlage Nr. 1980.1 Laufnummer 13573 Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Geschäftsordnung des Strafgerichts Bericht und Antrag des Obergerichts vom 1. Oktober 2010 Sehr geehrter Herr Präsid
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1992.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eschluss betreffend Rahmenkredit zur Beschaffung von Landreserven. 1. Ausgangslage a) Seit einem ersten Kantonsratsbeschluss vom 22. Dezember 1969 mit einem Kreditrah- men von 6 Mio. Franken (GS 19, 697)