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2005.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Aufhe- bung der gemeindlichen Polizeidienststellen bedeuten. Die Gemeinden sind, so die zu Beginn der ersten Sitzung anwesende Gemeindevertreterin, an im Dorf stationierten Mitarbeitenden der Polizei interessiert
2025.3a - Beilage
entkräftete Pfandtitel aus. Sind sol- che vor Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilge- setzbuches erstellt worden, werden dokumenten- echte Kopien der entkräfteten Pfandtitel hergestellt und im Staatsarchiv § 153a Anmerkung öffentlich-rechtlicher Eigentumsbe- schränkungen - Art. 962 1 Der Regierungsrat erstellt die Liste der Anmerkungs- tatbestände des kantonalen Rechts gemäss Art. 962 ZGB und teilt sie dem
2026.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2 Differenz 60.4 44.0 40.1 48.9 44.5 47.6 Diese Differenzen sind in zweierlei Hinsicht relevant: Erstens belasten die damit zusammen- hängenden Abschreibungen die Laufende Rechnung, und zwar sowohl im erhebli- ches Risiko dar. Das von BAK Basel im Auftrag der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) erstellte NFA-Prognosemodell liefert dazu die jeweils aktuell zu erwartenden Zahlen und berücksichtigt auch Franken. In der Regel fällt bei den privaten Dritten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in erster Linie Personalaufwand an. Für die Fest- legung einer strategischen Leitlinie für Leistungsvereinbarungen
2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
§ 153a Anmerkung öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen – Art. 962 1 Der Regierungsrat erstellt die Liste der Anmerkungstatbestände des kantonalen Rechts gemäss Art. 962 ZGB und teilt sie dem
2025.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2012
§ 153a Anmerkung öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen – Art. 962 1 Der Regierungsrat erstellt die Liste der Anmerkungstatbestände des kantonalen Rechts gemäss Art. 962 ZGB und teilt sie dem
2025.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
das Geschäft unbestritten. Es wird festgestellt, dass es sich bei der Teilrevision des EG ZGB in erster Linie um den Vollzug von Bundesrecht handelt. Die Stawiko nimmt zur Kenntnis, dass die geschätzten
2040.2 - Antwort des Regierungsrates
die Studie der INFRAS, welche am 22. Mai 2003 zu Handen des Amts für Raum- planung des Kantons Zug erstellt wurde. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 25. Oktober 2011 Mit vorzüglicher Hochachtung Regierungsrat des
2041.1 - Postulatstext
sowie auf das kantonale Energieleitbild abgestimmt sein. Begründung: Wir begründen das Postulat in erster Linie mit dem Anspruch an die kantonale Energiepolitik, über längere Zeit hinweg glaubwürdige und energietechni- sche Erneuerung von Gebäuden stark gefördert. Der Kanton Zug ist wie alle Kantone in erster Linie für den Gebäudebereich zuständig, wenn es um Energiefragen geht. Hier hat er dank vie- ler
2047.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Das Recht, jemanden auf die Liste zu setzen, liegt bei den staatlichen Behörden (Art. 64a Abs. 7 erster Satz KVG), das heisst im Kanton Zug bei den Gemeinden. Entsprechend sind die Ge- meinden gehalten Da es sich bei der Kostenübernahme um eine Gemeindeaufgabe handelt, sind entsprechende Anfragen in erster Linie von den gemeindlichen Steuerämtern zu beantworten, die elektroni- schen Zugriff auf die wichtigsten abschätzen. Die Grössenordnung könnte im Bereich von 100'000 Franken pro Jahr liegen, wobei in einer ersten Phase aufgrund des Initialaufwands doppelt so hohe Werte nicht ausgeschlossen sind (höchst unsichere
2047.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
und Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, zur Verfügung. Das Protokoll erstellte Richard Aeschlimann. Der Bericht gliedert sich wie folgt: Seite 1. In Kürze 1 2. Einleitung 2 3

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