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2047.5 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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64a Abs. 7 KVG (Leistungsaufschub). Ausgenommen sind minderjährige Versicherte. Begründung: In der ersten Lesung und in der Diskussion der vorberatenden Kommission hat sich gezeigt, dass die Kantonsrätinnen
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2048.1 - Motionstext
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drittnächsten Kantonsratssitzung nach der ersten Lesung stattfinden kann. Neuestes Beispiel ist die Vorlage betreffend 4. Teilrevision des Steuergesetzes, die bei einer ersten Behandlung am 30. Juni 2011 erst am Kantonsrat) wird dadurch unnötig und zusätzlich verlängert. Durch die Verkürzung der Frist zwischen erster und zweiter Lesung auf 50 Tage wird in aller Regel die zweite Lesung an der übernächsten Kantons Nr. 2048.1 Laufnummer 13773 Motion von Gregor Kupper betreffend Abkürzung der Frist zwischen der ersten und der zweiten Lesung bei der Be- ratung von Gesetzen vom 5. Mai 2011 Kantonsrat Gregor Kupper,
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2059.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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ausweisen. Für eine Überführung mit 6 m Höhe müssten rund 100 m lange Ram- Seite 4/5 2059.3 - 13876 pen erstellt werden. Dieser Platz steht vorliegend nicht zur Verfügung. Aufgrund dieser langen Rampen werden nicht auf der Gegenseite, in Richtung des Knotens Al- penblick, zusätzlich genutzt werde. Auf den ersten Blick erscheint es tatsächlich wenig sinnvoll, eine Busspur von einem Knoten wegführend zu bauen
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2065.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Blegi bis zum Anschluss Af- foltern am Albis. 12. Verhältnismässigkeit der Ausgabenhöhe Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten für das neue Funknetz als hoch. Das bisherige Netz bestand gemäss RRB
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2062.1 - Motionstext
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Mitglied, das als zweites gesprochen hat, bezeich- net die zwei Stimmenzähler, die mit ihm sowie dem ersten Mitglied, dem Landschreiber und al- lenfalls dem stellvertretenden Landschreiber, das provisorische
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2066.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bisherigen Rahmenkredite von 1 Mio. Franken für die Förderung von Holzfeuerungen, 2 Mio. Franken für ein erstes Gebäudesanierungsprogramm und insgesamt 6 Mio. Franken für ein zweites jeweils keiner Daueraufgabe
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2068.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ung). • Es waren die Kosten für die Erstellung der kommunalen Leitungskataster gemäss den §§ 17 und 18 aufzuzeigen. Abklärungsergebnis: Die Kosten für das Erstellen einzelner Lei- tungskataster (Abwasser gesammelt und zugänglich gemacht, um Schäden bei Grabungsarbeiten zu verhindern. Die Pflicht zur Erstellung der Leitungen und ei- ner Übersicht über den Verlauf der einzelnen Leitungsstränge ist in den festlegt, werden die Gemeinden angehört. Datenschutzbestimmungen Obwohl das Geoinformationsgesetz in erster Line Sachdaten regelt, muss festgelegt werden, welche Datenschutzbestimmungen zur Anwendung kommen
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2067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vom 16. Dezember 1982 (Sozialhilfegesetz, SHG; BGS 861.4) fällt die wirtschaftliche Sozialhilfe in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Einwohner- und Bürgergemeinden, wobei der zuständige Gemeinde-
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2068.3a - Beilage
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Vermessungsaufsicht legt den Plan für das Grundbuch und weitere zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge und Auswertungen aus den Daten der amtlichen Vermessung während 30 Tagen öffentlich auf Behebung von Fehlern im Grenzverlauf 1 Werden Fehler im Grenzverlauf von Grundstü- cken festgestellt, erstellt die Nachführungsgeomete- rin oder der Nachführungsgeometer einen Bereini- gungsplan und lässt ihn
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2068.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Vermessungsaufsicht legt den Plan für das Grundbuch und weitere zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge und Auswertungen aus den Daten der amtlichen Vermessung während 30 Tagen öffentlich auf Behebung von Fehlern im Grenzverlauf 1 Werden Fehler im Grenzverlauf von Grundstücken festgestellt, erstellt die Nachführungsgeometerin oder der Nachführungsgeometer einen Bereini- gungsplan und lässt ihn