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2485.2a - Beilage Tabelle
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t 13 Tage Ablehnung Betroffene Dokumente wurden vor Inkrafttreten des Öffentlich- keitsgesetzes erstellt (§ 18 Abs. 1 ÖffG). Diverse Auszüge aus dem Perso- nalhandbuch 8 Stunden keine Baudirektion, Di Tage teilweise Gutheis- sung Dokumente wurden vor Inkraft- treten des Öffentlichkeitsgeset- zes erstellt (§ 18 Abs. 1 ÖffG); teilweise Gutheissung des Ge- suchs nach Präzisierung durch die Gesuchstellerin Medienschaf- fende 7 Tage Ablehnung Dokumente wurden vor Inkraft- treten des Öffentlichkeitsgeset- zes erstellt (§ 18 Abs. 1 ÖffG); Prüfberichte der Lebensmittelkon- trolle zu 5 Restaurants in der Stadt Zug 9
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2483.1 - Motionstext resp. Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission (2450.2 - 14824)
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optimale Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere des Baubedürf- nisses, des Standortes, die Erstellung des detaillierten Raumprogrammes mit ent- sprechendem Anforderungskatalog sowie einen Antrag betreffend der Regierungsrat, diese Paragrafen aufzuheben. Eine Nachfrage bei der Baudirektion im Nachgang zur ersten Stawiko-Sitzung hat ergeben, dass im Moment kein neuer Rahmenkredit beantragt wird. Seite 2/3 2450
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2506.1 - Motionstext
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Regie- rungsrat eine weitere Anpassung des Finanzausgleichs ab.¹ Er hält fest, dass bereits mit der ersten Teilrevision das Ziel, die Gebergemeinden zu entlasten erreicht werden konnte. Das ist grundsätzlich
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2518.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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von 2002 geregelt. Gemäss dieser Weisung haben die Lehrpersonen beim Sprechen und Schreiben ab der ersten Primarklasse auf allen Stufen die Standardsprache zu verwenden. Auch die Schülerinnen und Schüler
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2536.1 - Antwort des Regierungsrats
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fachend. Wie schon erwähnt ist der ausländische Adressatenkreis zu beachten, welcher sich für einen ersten «Augenschein» im Kanton nicht dafür interessiert, wie genau die bürgerliche Mehrheit zusammengesetzt fallen in die Zeit der bürgerlichen Mehrheit. Zentral ist ja, dass die heutige Regierung nach den ersten Anzeichen eines strukturellen Defizits geha n- delt und ein Entlastungspaket in die Wege geleitet
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2534.1 - Antwort des Regierungsrats
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schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen von mindestens 50 %- Pensen ausgegangen. 3. Die ITH erstellt gemeinsam mit dem Amt für gemeindliche Schulen im Rahmen des Coachings und auf Basis der vorgesehenen
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2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Klinik aber (noch) nicht erforderlich ist. Für die Patientinnen und Patienten besteht der Nutzen in erster Linie in der Aufrechterhaltung des sozialen Umfeldes, indem sie abends in ihre gewohnte Umgebung Regel einige W o- chen bis max. 3–4 Monate. Für die Patientinnen und Patienten besteht der Nutzen in erster Li- nie in der Aufrechterhaltung des sozialen Umfeldes, indem sie abends in ihre gewohnte Umge- bung e zur Be- handlung von akut psychisch erkrankten Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mit einem ersten Bedarf von rund 8 Behandlungsplätzen für Erwachsene und 4 für Kinder und Jugendli- che auszugehen
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2547.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
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Gross, Leiterin Rechtsdienst und Dr. med. Rudolf Hauri, Kantonsarzt, zur Verfügung. Das Protokoll erstellte Daniel Liechti, juristi- scher Mitarbeiter. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Vorstellung dass ein solches Bonus/Malus-System nicht forciert werden müs- se, auch wenn das System auf den ersten Blick einen gewissen Reiz habe. Es wird jedoch festgehalten, dass der Fachkräftemangel als grosses Bereitstellung von Tagesangeboten sei eine Kann-Formulierung zu wählen: Anstelle des Einschubs im ersten Satz «inklusive Tagesangebote» sei § 51 Abs. 1 mit einem zwei- ten Satz zu ergänzen: «Er kann Ta
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2553.8 - Ergebnis der 2. Lesung im Kantonsrat
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Versicherung § 13 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Gebäudeteile und -einrichtungen Bauarbeiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung Zug oder mit der Anmeldung zur Schätzung Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der im Zeitpunkt der Schätzung für die Erstellung eines Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am glei- chen Standort aufgewendet
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2554.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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t dem Kantonsrat Antrag auf Erteilung einer weiteren Ausnahm e- bewilligung gemäss dem im 2008 erstellten Kieskonzept und der im 2009 bereits vom Kantons- rat beschlossenen Richtplananpassung. Mit der