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2501.2 - Antrag des Regierungsrats
(Laufnummer 14927) Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 Vom [...] Von diesem Geschäft tangierte Erlasse
2511.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
i- gen kann, ohne dass die Fallbearbeitung leidet, hat das Strafgericht Massnahmen ergriffen. In erster Linie wurden ihr mehr Gerichtsschreiberkapazitäten (20%) zugeteilt. Insgesamt hat sich die Belastung
2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
festlegt. Im Jahr 2010 legte der Bundesrat den ersten Wirksamkeitsbericht vor. Letzterer kam zum Schluss, dass die Ziele des Finanzausgleichs in der ersten Vierjahresperiode weitgehend er- reicht wurden Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats beantragte dem Nationalrat am 30. März 2015, an seinem ersten Beschluss festzuhalten, also dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen. 7. Mit Zirkularbeschluss vom
2544.2 - Antwort des Regierungsrats
staatspolitisch sehr wichtigen und brisanten Fragen von einer unabhängigen Stelle ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen? Nein. Aufgrund der vorerwähnten Fakten und Abläufe ist ein Rechtsgutachten nicht not
2543.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Anwältinnen und Anwälte vom 25. April 2002 (EG BGFA; BGS 163.1) an zwei Sitzungen beraten. In der ersten Sitzung vom 15. Januar 2016 stand der Sekretär der Anwaltsprüfungskommission, Thomas Anderegg, der
2544.1 - Interpellationstext
staatspolitisch sehr wichtigen und brisanten Fragen von einer unabhängigen Stelle ein Rechtsgutachten erstellen zu las- sen? Besten Dank für Ihre schriftliche Antwort. 230/mb
2553.3a - Beilage1: Synopse
aufgenommen. § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Ge- bäudeteile und -einrichtungen beiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversi- cherung Zug oder mit der Anmeldung zur Schätzung sein Bestand oder Betrieb den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entspricht; b) wenn die Erstellung oder eine wesentliche bauliche Änderung des Gebäudes widerrechtlich erfolgt ist. 2 Der Ausschluss
2553.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Versicherung § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Gebäudeteile und -einrichtungen Bauarbeiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung Zug oder mit der Anmeldung zur Schätzung Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der im Zeitpunkt der Schätzung für die Erstellung eines Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am glei- chen Standort aufgewendet
2553.4a - Beilage Synopse
Versicherung § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Gebäudeteile und -einrichtungen Bauarbeiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilli- gung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung Zug oder mit der Anmel- dung zur Schätzung versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der im Zeit- punkt der Schätzung für die Erstellung eines Gebäu- des gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am gleichen Standort aufgewendet
2553.2 - Antrag des Regierungsrats
Versicherung § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Gebäudeteile und -einrichtungen Bauarbeiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung Zug oder mit der Anmeldung zur Schätzung Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der im Zeitpunkt der Schätzung für die Erstellung eines Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am glei- chen Standort aufgewendet

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