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2501.2 - Antrag des Regierungsrats
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(Laufnummer 14927) Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 Vom [...] Von diesem Geschäft tangierte Erlasse
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2511.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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i- gen kann, ohne dass die Fallbearbeitung leidet, hat das Strafgericht Massnahmen ergriffen. In erster Linie wurden ihr mehr Gerichtsschreiberkapazitäten (20%) zugeteilt. Insgesamt hat sich die Belastung
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2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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festlegt. Im Jahr 2010 legte der Bundesrat den ersten Wirksamkeitsbericht vor. Letzterer kam zum Schluss, dass die Ziele des Finanzausgleichs in der ersten Vierjahresperiode weitgehend er- reicht wurden Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats beantragte dem Nationalrat am 30. März 2015, an seinem ersten Beschluss festzuhalten, also dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen. 7. Mit Zirkularbeschluss vom
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2544.2 - Antwort des Regierungsrats
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staatspolitisch sehr wichtigen und brisanten Fragen von einer unabhängigen Stelle ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen? Nein. Aufgrund der vorerwähnten Fakten und Abläufe ist ein Rechtsgutachten nicht not
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2543.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Anwältinnen und Anwälte vom 25. April 2002 (EG BGFA; BGS 163.1) an zwei Sitzungen beraten. In der ersten Sitzung vom 15. Januar 2016 stand der Sekretär der Anwaltsprüfungskommission, Thomas Anderegg, der
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2544.1 - Interpellationstext
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staatspolitisch sehr wichtigen und brisanten Fragen von einer unabhängigen Stelle ein Rechtsgutachten erstellen zu las- sen? Besten Dank für Ihre schriftliche Antwort. 230/mb
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2553.3a - Beilage1: Synopse
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aufgenommen. § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Ge- bäudeteile und -einrichtungen beiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversi- cherung Zug oder mit der Anmeldung zur Schätzung sein Bestand oder Betrieb den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entspricht; b) wenn die Erstellung oder eine wesentliche bauliche Änderung des Gebäudes widerrechtlich erfolgt ist. 2 Der Ausschluss
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2553.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Versicherung § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Gebäudeteile und -einrichtungen Bauarbeiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung Zug oder mit der Anmeldung zur Schätzung Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der im Zeitpunkt der Schätzung für die Erstellung eines Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am glei- chen Standort aufgewendet
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2553.4a - Beilage Synopse
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Versicherung § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Gebäudeteile und -einrichtungen Bauarbeiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilli- gung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung Zug oder mit der Anmel- dung zur Schätzung versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der im Zeit- punkt der Schätzung für die Erstellung eines Gebäu- des gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am gleichen Standort aufgewendet
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2553.2 - Antrag des Regierungsrats
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Versicherung § 12 Versicherte Gebäude 1 Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind gedeckte und auf Dauer erstellte Bauwerke mit benützbarem Raum. 2 Der Verwaltungsrat regelt, welche Gebäudeteile und -einrichtungen Bauarbeiten an zu steigendem Wert versichert. 2 Nicht bewilligungspflichtige oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung Zug oder mit der Anmeldung zur Schätzung Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der im Zeitpunkt der Schätzung für die Erstellung eines Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am glei- chen Standort aufgewendet