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1629.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
2. Eintretensdebatte Die Stawiko ist sich bewusst, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung in erster Linie ein politisches Signal gesetzt werden soll. Die Anforderungen an eine Unterschutzstellung sollen
1676.1a - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
auf deren sechs verzichtet, während vier weitere nur noch in elektronischer Form für das Internet erstellt werden. In seinem Bericht hatte der Regierungsrat auf noch vorzunehmende vertiefte Prüfungen hinge-
2733.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Ebenfalls verworfen wurde die Idee, dass für die ELZ eine Zusammenfassung von je- dem einzelnen Fall erstellt würde. Dies wäre mit den knappen personellen Ressourcen nicht realisierbar und es bestünde überdies
2733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Organisationsänderungen, Kommunikation, Erstellung von Prozessen, Checklisten und Weisungen, Absprachen, Erstellen und Einrichten der Arbeit s- kartei, Erstellung von Informationsmaterial sowie die gesamte
2736.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintretensdebatte und Detailberatung 3. Antrag 1. Ausgangslage Im ersten Teil der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) geht es um die Umset- zung von Bundesrecht
2736.10 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 48 Abs. 2a
ordentlichen Bebauungsplanes mit Bauverpflichtung liegen . Begründung: Wie bereits anlässlich der ersten Lesung erläutert halten wir Grünliberalen das Instrument der Gebietsverdichtung für eine der zentralen
2736.8 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 52a Abs. 2a
gestrichen) b) Aufzonungen und Bebauungsplänen (übriger Teil gestrichen) Begründung: Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage wurden die Hürden für die Anwendung sämtlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung
2736.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskom- mission) in erster Lesung beraten. 1. Abklärungsauftrag Anlässlich der Beratung dieser Teilrevision in erster Lesung ist im Kantonsrat eine gewisse Un- sicherheit Recht gestrichen. 4. Antrag Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen, am Ergebnis der ersten Lesung in Be- zug auf die Streichung von § 3 Abs. 1 Bst. f sowie § 7 Abs. 2 Bst. g PBG festzuhalten
2736.9 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 52 Abs. 1a
henden Fläche und b) drei Viertel oder mehr der konsumierten Baumasse. Begründung: Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage wurden die Hürden für d ie Anwendung sämtlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung
2737.2 - Antrag des Regierungsrats
einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung Behörde delegieren. § 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen 1 Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone bedürfen der Zustimmung des Kantons 2737.2 (Laufnummer 15428) 1 Das Baugesuch ist während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im Amtsblatt publiziert. Abwei- chende Auflagefristen

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