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1629.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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2. Eintretensdebatte Die Stawiko ist sich bewusst, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung in erster Linie ein politisches Signal gesetzt werden soll. Die Anforderungen an eine Unterschutzstellung sollen
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1676.1a - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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auf deren sechs verzichtet, während vier weitere nur noch in elektronischer Form für das Internet erstellt werden. In seinem Bericht hatte der Regierungsrat auf noch vorzunehmende vertiefte Prüfungen hinge-
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2733.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Ebenfalls verworfen wurde die Idee, dass für die ELZ eine Zusammenfassung von je- dem einzelnen Fall erstellt würde. Dies wäre mit den knappen personellen Ressourcen nicht realisierbar und es bestünde überdies
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2733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Organisationsänderungen, Kommunikation, Erstellung von Prozessen, Checklisten und Weisungen, Absprachen, Erstellen und Einrichten der Arbeit s- kartei, Erstellung von Informationsmaterial sowie die gesamte
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2736.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintretensdebatte und Detailberatung 3. Antrag 1. Ausgangslage Im ersten Teil der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) geht es um die Umset- zung von Bundesrecht
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2736.10 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 48 Abs. 2a
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ordentlichen Bebauungsplanes mit Bauverpflichtung liegen . Begründung: Wie bereits anlässlich der ersten Lesung erläutert halten wir Grünliberalen das Instrument der Gebietsverdichtung für eine der zentralen
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2736.8 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 52a Abs. 2a
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gestrichen) b) Aufzonungen und Bebauungsplänen (übriger Teil gestrichen) Begründung: Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage wurden die Hürden für die Anwendung sämtlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung
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2736.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
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Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskom- mission) in erster Lesung beraten. 1. Abklärungsauftrag Anlässlich der Beratung dieser Teilrevision in erster Lesung ist im Kantonsrat eine gewisse Un- sicherheit Recht gestrichen. 4. Antrag Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen, am Ergebnis der ersten Lesung in Be- zug auf die Streichung von § 3 Abs. 1 Bst. f sowie § 7 Abs. 2 Bst. g PBG festzuhalten
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2736.9 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 52 Abs. 1a
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henden Fläche und b) drei Viertel oder mehr der konsumierten Baumasse. Begründung: Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage wurden die Hürden für d ie Anwendung sämtlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung
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2737.2 - Antrag des Regierungsrats
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einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise realisiert werden. Änderungen an ganz oder teilweise erstellten Arealbebauungen a) sind nur mit Rücksicht auf das Ganze bewilligungsfähig; b) bedürfen der Zustimmung Behörde delegieren. § 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen 1 Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone bedürfen der Zustimmung des Kantons 2737.2 (Laufnummer 15428) 1 Das Baugesuch ist während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im Amtsblatt publiziert. Abwei- chende Auflagefristen