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2737.3a - Beilage Synopse
2737.3 (Laufnummer 15468) 1 Das Baugesuch ist während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im Amtsblatt publiziert. Ab- weichende Auflagefristen aufzulegen und im Amtsblatt zu publizieren. 1 Das Baugesuch ist öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auf- lage im Amtsblatt publiziert. § 46 Koordination, Entscheid
2737.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
rasch, z. B. innerhalb eines Jahres erstellt werden könnten. In grösseren Gemeinden und bei Bebauungsplanverfahren mit Wettbewerbs- verfahren könne das Erstellen jedoch bald einmal zwei, drei oder vier den Gemeinden mehr Handlungsspielraum einräumen, damit hohe Häuser bis 40 Meter ohne Bebauungsplan erstellt werden können. Die Kommission stimmte diesem Antrag mit 7 zu 5 Stimmen und ohne Enthaltung zu. § einzige Massnahme zur Publizität der Baugesuche sei. Bei Baugesuchen müssten immer auch Bauprofile erstellt werden. Die Kommission stimmte dem Antrag, bei der bisherigen zweimaligen Amtsblattpublikation von
2737.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
zur Geneh­ migung. § 45 Abs. 1 (geändert) 1 Das Baugesuch ist öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im Amtsblatt publiziert. § 46 Abs. 2 (aufgehoben), Abs
2737.4 - Ergebnis 1. Lesung
zur Geneh­ migung. § 45 Abs. 1 (geändert) 1 Das Baugesuch ist öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im Amtsblatt publiziert. § 46 Abs. 2 (aufgehoben), Abs
2737.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt) in erster Lesung beraten. 1. Abklärungsauftrag Anlässlich der Beratung dieser Teilrevision in erster Lesung stellte sich der Kantonsrat die Fra- ge, ob die vorberatende Kommission wollten mit der Wettbewerbspflicht bei der ordentl i- chen Bebauungsplanung in erster Linie sicherstellen, dass die Gemeinden ein qualitativ hoch- stehendes Resultat bei minimalem Ei 4/4 2737.5 - 15664 4. Antrag Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen, am Ergebnis der ersten Lesung in Be- zug auf § 32 ter Abs. 1 und 2 sowie den darin verwendeten Begriffen «Planerwettbewerb»
2738.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2738.1 Laufnummer 15431 Interpellation von Philip C. Brunner betreffend gemeindliche Steuerdaten für das Jahr 2016 vom 16. April 2017 Kantonsrat Philip C. Brunner, Zug, hat am 16. April 20
2739.1 - Bericht des Obergerichts
innen und Friedensrichter ist und bleibt die Streit- schlichtung. Sie sehen sich – zu Recht – in erster Linie als Vermittler und nicht als Richter. Wohl aus diesem Grund wurden ins- gesamt nur 38 Urte arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Funktion des Friedensrichters. Die Schlich- ter haben also in erster Linie die Aufgabe, die Parteien in formloser Verhandlung zu versöhnen und den Streit beizulegen (vgl (öffentliche Verkehrsmittel; Schulmaterial usw.). Für mündige Kinder ohne Verdienst bis zum Abschluss der ersten Schul- oder Lehrausbildung, zur Maturität oder zum Schuldiplom. 7. Abzahlung oder Miete/Leasing von
2740.1 - Bericht der Ombudsstelle
nicht verstanden hatte. Die Gemeinde erklärte sich nun bereit, den Vorwürfen hinsichtlich illegal erstellter Bauten nachzugehen. Für die übrigen Anliegen der Ratsuchenden wurden die zuständigen Stellen und weiterleben. Die Abklärung der Ombudsfrau bei der KESB ergab, dass der Ratsuchende im April 2015 ein erstes Mal Kontakt hatte mit der Behörde im Kanton Zug, nach- 16 17 dem der Fall von einem anderen Kanton gebaute Wohnung zurückbauen musste und jegliche weitere Vermietung untersagt wurde. Die Ombudsfrau erstellte einen ausführlichen Abschlussbericht und rügte die Gemeinde bei dieser Gelegenheit für die langwierige
2739.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Aufgrund des erheblichen Arbeitsanfalls ist dieser Abteilung eine zusätzliche Gerichtsschreib- erstelle (als Springer) zugeteilt worden. Nach Möglichkeit werden auch Gerichtsschreiber and e- rer Abteilungen Instanzen die elektronische Geschäftskontrolle Tribuna ein. Die Fal l- statistik wird monatlich erstellt und kontrolliert, die Alterstruktur mit den Leitenden Staatsanwä l- ten thematisiert. Bearbeitungslücken Zwangsmassnahmengericht war eine deutliche Abnahme der Neueingänge zu verzeichnen, welche aktuell im ersten Trimester 2017 aber wieder zug e- nommen hat. Damit lag die Anzahl der erledigten Fälle insgesamt
2740.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Intervention gewünscht. In solchen Fällen werde meist ein Coaching durchgeführt. Dabei gehe es in erster Linie um die Reflexion des eigenen Verhaltens im Konflikt und um die Hilfe zur Selbsthilfe. In Bezug

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