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2687.4a - Beilage Synopse
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Kosten für die Eignungsprüfungen trägt der Kanton. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Erstellung von Bescheinigungen, welche die Be- werberinnen oder Bewerber in der engsten Auswahl vor der Anstellung Kosten für die Eignungsprüfungen trägt der Kanton. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Erstellung von Bescheinigungen, welche die Be- werberinnen oder Bewerber in der engsten Auswahl vor der Anstellung
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2687.7 - Ergebnis 1. Lesung
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Kosten für die Eignungsprüfungen trägt der Kanton. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Erstellung von Bescheinigungen, welche die Bewerberinnen oder Bewerber in der engsten Auswahl vor der Anstellung
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2687.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
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Kosten für die Eignungsprüfungen trägt der Kanton. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Erstellung von Bescheinigungen, welche die Bewerberinnen oder Bewerber in der engsten Auswahl vor der Anstellung
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2689.1a - Beilage Synopse
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ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Schwyz sowie den Standortgemeinden zu erstellen und wird vom Bund finanziert� Der Kanton ist zuständig für die Information der Bevölkerung� L 7 ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Schwyz sowie den Standortge- meinden zu erstellen und wird vom Bund finanziert. Der Kanton ist zuständig für die Information der Bevölkerung. L 7 ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Schwyz sowie den Standortge- meinden zu erstellen und wird vom Bund finanziert. Der Kanton ist zuständig für die Information der Bevölkerung. L 7
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2689.3a - Synopse
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ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Schwyz sowie den Standortgemeinden zu erstellen und wird vom Bund finanziert� Der Kanton ist zuständig für die Information der Bevölkerung� L 7 ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Schwyz sowie den Standortgemeinden zu erstellen und wird vom Bund finanziert. Der Kanton ist zuständig für die Information der Bevölkerung� L 7�2�3 ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Schwyz sowie den Standortgemeinden zu erstellen und wird vom Bund finanziert. Der Kanton ist zuständig für die Information der Bevölkerung� L 7�2�3
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2704.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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überwiesen und von dieser zur Kenntnis genommen wurde. 2. Sachverhalt E.H. kritisiert in seiner ersten Eingabe in drei aufgeführten Fällen auf pauschale Art und Weise Gerichte im Kanton Zug und Kanton
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2713.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2713.1 Laufnummer 15363 Motion von Kurt Balmer und Laura Dittli betreffend Visitation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vom 24. Januar 2017 Kantonsrat Kurt Balmer, Risch, und
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2716.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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en und Kandidaten nicht in echter, sondern in stiller Wahl gewählt. Sodann sind Richterwahlen in erster Linie Persönlichkeitswahlen. Gesunder Menschenverstand, Sozialkompetenz, Bodenha f- tung, Teamfähigkeit
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2718.2 - Antwort des Regierungsrats
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nach der Generalver- sammlung hat Sika öffentlich verlauten lassen, dass sie sich nicht an der Erstellung dieser Mauer beteiligen werde (vgl. Antwort zu Frage 4). Eine rufschädigende Wirkung der dama-
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2722.2 - Antwort des Regierungsrats
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g nach Been- digung des Arbeitsverhältnisses beim Kanton Zug durch die zukünftigen Pensionäre in erster Linie eigenverantwortlich anzugehen sind? Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass dank umfassender