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1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wie heute - die Staatsanwaltschaft zuständig. Damit änderte sich am heutigen Zustand zwei Punkte: Erstens könnten etliche in gemeindlichen Erlassen mit Strafe bedrohte Übertretungen mit geringem Unrechtsgehalt benützen, die eine ordentliche Entsorgung ermöglichen. Littering ist somit nicht ein Abfall-, sondern in erster Linie ein Ordnungsproblem. Ursachen des Litterings sind etwa • das veränderte Konsum- und Ernähr am 31. Mai 2007 dem Regierungsrat zur Beantwortung und An- tragstellung überwiesen. Um sich einen ersten Überblick über die Haltung derjenigen zu ver- schaffen, die von Littering bzw. mit der Ahndung von
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1539.2 - Antwort des Regierungsrates
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insbesondere auch die Unschärfe des Modells. Anhand dieser Datenbank werden monatlich Leistungsrapporte erstellt und als Füh- rungsinstrument für das ganze RAV, aber auch für die Beurteilung jedes/jeder Ein- zelnen für die strategische Leitung und dem RAV für die konkrete Führungsarbeit zur Verfügung. Das seco erstellt jährlich einen ausführlichen Lagebericht, in welchem die Kantone anhand der genannten Wirkungsi
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1538.2 - Antwort des Regierungsrates
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Gewalt zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu unternehmen? Das friedliche Zusammenleben ist in erster Linie Sache der Gesellschaft und kann nicht allein durch den Staat, vorab durch die Polizei, erzwungen
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1554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Initiative fordert, das Bürgerrechtsgesetz für die ordentliche Einbürgerung in dem Sinne zu ändern, dass erstens die Kantone selbstständig entscheiden können, ob Einbürge- rungen dem Volk im Rahmen von Gemeind erwähnt. Auf den Beruf der Ehefrau wird teilweise explizit hingewie- sen. Der Kanton Zug war einer der ersten Kantone, welcher die Publikation von Zivil- standsdaten (Geburt, Heirat, Todesfall) im Jahr 1996
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1559.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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e) Anspruchsberechnung bei den Mietzinsausgaben (§ 7 Abs. 1 Bst. b) Die kantonalen EL dienen in erster Linie dazu, die überdurchschnittlich hohen Mietkosten im Kanton Zug abzufedern. Die Kommission war
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1559.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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bis zum Erreichen des AHV-Alters auf 1/10 und über dieser Altersgrenze auf 1/5 festlegen. In einer ersten Abstimmung erzielte Antrag b) am wenigsten Stimmen. In der zweiten Abstimmung erzielten die Anträge
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1563.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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An sich sei dieses Projekt nur deshalb ausgearbeitet worden, weil ein kombinierter Rad-/Fussweg erstellt werden solle. Aus diesem Grund sei die Belastung des Kredits "Anlagen für die regionalen Buslinien Sanierung müsste in naher Zukunft auch durchgeführt werden, wenn kein kombinierter Rad-/Fussweg erstellt würde. Wollte man die Strassensanierung auf die lange Bank schieben und nicht alle 20 bis 25 Jahre
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1728.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Finanzdirektor diese Problema- tik in den nächstens zu erstellenden Wirksamkeitsbericht einbringen wird. Die nachfolgende Aufstellung und Grafik zeigen, wie viel Bereich fehlen verlässliche Zahlen. Die geltende Regelung sieht vor, dass die Bundesversammlung im ersten Jahr einer Vierjahresperiode (zurzeit 2008 - 2011) den Gesamtbetrag festlegt, den die ressourcenstarken der Kantonsrat dazu keine Stellung nehmen kann. Die erweiterte Stawiko hat diese Berichte jetzt zum ersten Mal traktandiert. Die Delegationsmitglieder, welche den Kanton Zug in den verschiedenen Interpar-
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1590.14 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
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ein weniger weit reichendes Melderecht ersetzt. Adressat dieses Rechts bzw. dieser Pflicht ist in erster Linie die Ärzteschaft. Aber nicht nur diese! Beispielsweise sind auch Homöopathen, Psychotherapeuten schliessen lassen. Bei Personen über 18 Jahren besteht ein Melderecht. Begründung: Anlässlich der ersten Lesung wurde die ursprüngliche Version des Regierungsrates auf einen von Heini Schmid gestellten Inhaber einer Berufsausübungsbewilligung nach § 6 GesG da- von betroffen. Während der Beratung in der ersten Lesung konnte man das Gefühl bekommen, dass es nur um die Ärzteschaft geht, die den Entscheid über
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1590.15 - Antrag von Arthur Walker und Monika Barmet zur 2. Lesung
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und zu unzähligen politischen Vorstössen führen. Mit der Revision des Gesund- heitsgesetzes gemäss erster Lesung wurde in keiner Weise diesem Umstand Rechnung getra- gen. Ebenso wurde bei der Beratung der