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1701.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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davon, ob eine Anlage noch betrieben wird oder ob sie bereits stillge- legt ist. Aufgrund einer ersten Beurteilung gehen wir davon aus, dass bis 2012 dreizehn Kugel- fänge saniert sind. Bei den restlichen
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1826.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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vor. 9. Finanzstatus Gemäss § 38 Bst. e des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 (BGS 611.1) erstellt die Finanzdirektion einen Finanzstatus mit Gesamtauswirkungen von neuen Vorlagen zuhanden der S
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1579.2a - Beilage
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Strafen, sondern Partnerschaft ist gefragt. � siehe Massnahme 4 5. Wer im Kanton Zug ein Gebäude erstellen will, wählt dafür eine nachhaltige ener- giemässige Qualität. Wer ein Gebäude besitzt, prüft es Energiefragen nie mehr aus der politischen Agenda verschwunden. Der Kanton Zug hat als einer der ersten Kantone am 1. Juli 1985 sein Energiegesetz in Kraft gesetzt und ein Jahr später die Vollziehungs
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1581.2 - Antwort des Regierungsrates
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ngspflicht unterstehen, müssen die ar- chivwürdigen Unterlagen mit langfristig haltbarem Papier erstellt werden. Das heisst: Die ver- wendeten Papiere müssen alterungsbeständig sein und deshalb den An
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1599.1a - Beilage
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Erholungseinrichtungen. Die Erholungs- konzepte sind von Gemeinden und Kanton zu genehmigen. Für das Erstellen dieser Erholungs- einrichtungen ist das Einverständnis der Waldei- gentümer oder Waldeigentümerinnen die minimalen wald- baulichen Pfl egeeingriff e an und sorgt dafür, dass notwendige Schutzbauten erstellt und un- terhalten werden. 5 3 Anpassung des Richtplanbeschlusses L 4.3 „Landschaftsentwicklungskonzepte
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1607.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Bemerkungen Anlass. Gemäss § 38 Bst. e des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 (BGS 611.1) erstellt die Finanzdirektion einen Finanzstatus mit Gesamtauswirkungen von neuen Vorlagen zuhanden der S stichhaltige Gründe nötig. Im Übrigen sei es nicht zu verantworten, dass die Stawiko bereits die ersten Massnahmen des Projektes STAR, die vom Regierungsrat vorgeschlagen werden, nicht mittrage. Der Antrag sei. Dem wurde entgegengehalten, dass es nicht zu verantworten sei, dass die Stawiko bereits die ersten Massnahmen des Projektes STAR, die vom Regierungsrat vorgeschlagen werden, nicht mittrage. Der Antrag
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1608.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Areal des Bebauungsplanes Alpenblick II zur Zugerstrasse und quert diese im Be- reich des neu zu erstellenden Anschlusses. Zuge rstra sse Hi n te rb er g- st ra ss e Chamerstrasse Do rfb ac h 1'800 510300 folgende Randbedingungen zu beachten: − Geforderter Termin für die Umsetzung, um Bundesbeiträge aus der ersten Tranche des Ag- glomerationsprogramms erhalten zu können: 2011 - 2014 − Die Realisierung einer V
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1608.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage zu unterbreiten. Hinzu kommt, dass die Freigabe des Kredits von rund 2,1 Mio. Franken für die Erstellung des Radwegs samt Brücken gemäss § 3 Abs. 2 des Kantonsratsbeschlusses über das Strassenbauprogramm
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1608.1 - Motionstext
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noch att- raktiver. Planausschnitt Zugerstrasse / Chamerstrasse (Kreuzung Alpenblick) betreffend Erstellung einer möglichen Über- oder Unterführung für den Langsamverkehr Unterführung Langsamverkehr entlang
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1620.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz unab- hängig. Administrativ ist sie der Staatskanzlei zugeordnet. 4 Die Datenschutzstelle erstellt ein eigenes Budget und leitet es an den Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates weiter. Stimmt der