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304.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Motion Weichelt auszuarbeiten. 2. An der Sitzung vom 27. August 1997 genehmigte die Kommission ein erstes Konzept, das die anstaltsinterne Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit und im Austausch mit externen Fachleuten vom 24. März 1999 erörtert wurde. Dabei musste allerdings der Direktor aufgrund der während des ersten Halbjahres gemachten Erfahrungen feststellen, dass sich mit dem Mediatorenmodell in der Praxis erhebliche in der Anstalt in Frage gestellt und erheblich gefährdet. Aufgrund dieser ernüchternden Bilanz der ersten Erfahrungen sei die Anstalt dazu übergegangen, Mediatoren nur noch vereinzelt einzusetzen und stattdessen
572.15 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
er KBZ 27. Januar 2001 Einweihung Sporthalle 30. Juli 2001 Baufertigstellung KBZ 20. August 2001 Erster Schultag im neuen KBZ 21. September 2001 Einweihung KBZ 22. September 2001 Tag der offenen Tür 6
581.09 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bestätigt in ihrem Bericht Nr. 107 - 2005 vom 25. November 2005, dass diese Bauabrechnung ordnungsgemäss erstellt wurde und mit der Staatsrechnung übereinstimmt. Die Stawiko hält fest, dass diese Abrechnung auf gemäss den vorliegenden Dokumenten und der Bestätigung durch die Finanzkontrolle ordnungs- gemäss erstellt worden ist. Wir haben die Aussage der Finanzkontrolle zur Kenntnis genommen, dass die Unterbreitung
572.16 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 572.16 (Laufnummer 11900) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG BETREFFEND NEUBAU DER KAUFMÄNNISCHEN BERUFSSCHULE ZUG (KAUFMÄNNISCHES BILDUNGSZENTRUM) UND BETEILIGUNG AN DER SPORTHA
948.03 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vermessen. Die Phase der Ersterhebung ist im Kanton Zug abgeschlossen. Das ganze Kantons- gebiet ist heute bundesrechtlich anerkannt vermessen. Auf die gesetzliche Regelung der Ersterhebung kann daher verzichtet bei der Erledigung von Einsprachen kamen den Einwohnergemeinden Aufgaben zu. Nachdem nun die Ersterhebungen abgeschlos- sen sind, entfallen diese Aufgaben der Einwohnergemeinden. 4.2.2. Durchführung der damit offensichtliche Fehler bei der Grenzziehung bereinigt werden können. Im Kanton Zug, wo die Ersterhebungen abgeschlossen sind, können solche Auflagen bei Erneuerungsarbeiten der Ebene Liegenschaften,
939.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Urkundsperson, welche nur selten notariell zum Zuge kommt. Derjenige, der öffentliche Urkunden erstellen will, muss in der Lage sein, an- spruchsvolle Urkunden zu erstellen. Die Zulassung von Advokaten
946.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Am 23. März 1994 legte die Sicherheitsdirektion (damals noch Justiz- und Polizei- direktion) ein erstes Thesenpapier zum Thema Totalrevision des Grundbuchge- bührentarifs vor. Eine überarbeitete Version die echten Ge- bühren für die verschiedenen grundbuchlichen Verrichtungen anbelangt, so bedürfen in erster Linie diese einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse. Hierbei wird auch die Schaffung einer
2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erf ahren Anpas- sungen. Die Hauptfächer werden gemäss kantonaler Stundentafel unterrichtet. In den ersten zwei Klassen der Sekundarstufe I finden drei für die Schülerinnen und Schüler obligatorische Blockkurse des Kurzzeitgymnasiums im Kanton gefestigt. Dieses neue Langzeitgymnasium startet vorerst mit zwei ersten Klassen und wird in den fo l- genden Jahren sukzessive erweitert. Im Hinblick auf die Führung des Abs. 1 SchulG gliedert sich die Sekundarstufe I in die Werk -, Re- al- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymnasiums der Kantonsschule. Nachdem das 6-jährige Gymnasium inskünftig nicht mehr
999.08 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
der erweiterten Justizprüfungskommission vorgeschlagenen Änderungen (Vorlage Nr. 999.4 - 10962) in erster Lesung beraten. In der Detailberatung stellte Kantonsrat Christoph Hohler betreffend § 10quater Abs Absicht klargestellt werden. Der Ausdruck "Schadenersatzansprüche" (Abs. 1 lit. b der Fassung gemäss erster Lesung) soll durch "Zivilansprüche" (Abs. 2 lit. b), welcher bereits in § 11 und 69 verwendet wird Entscheid vor, weshalb ein ausdrücklicher Verzicht durchaus Sinn macht. Nach dem Ergebnis gemäss erster Lesung soll jedoch im Kanton Zug in beschränktem Mass eine Beschwerdemöglichkeit gegeben sein (vgl
2377.2 - Antrag des Regierungsrates
6 (geändert) 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6-jährigen Gymnasiums. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere Oktober 2013) wird wie folgt geändert: § 6 Abs. 1 (geändert) 1 Der Samstag und für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des 6-jähri- gen Gymnasiums der Mittwochnachmittag sind schulfrei; die Direktion

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