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2422.1 - Postulatstext
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2014 Die SP-Fraktion hat am 12. August 2014 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird erstens eingeladen, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nach ge- eigneten Massnahmen zu suchen, um das Angebot
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2431.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kostenfolgen für die ZKB und somit auch für ihre Aktionärinnen und Aktionäre. Dabei geht es nicht in erster Linie um Fragen der Steuerehrlichkeit von im Ausland domizilierten Kundinnen und Kunden. Denn diese aufgrund der rechtlich relevanten Anknüpfungspunkte nicht die Nationalität der Kundinnen und Kunden in erster Linie massgebend, sondern deren Domizil. Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger wie Ausländerinnen
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2441.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2441.2 Laufnummer 14888 Interpellation von Kurt Balmer betreffend Interregio-Halt in Rotkreuz (Vorlage Nr. 2441.1–14791) Antwort des Regierungsrats vom 3. März 2015 Sehr geehrter Herr Präs
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762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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diskutiert, welcher Partei ein vakanter Sitz zustehen würde. Einig war man sich jeweils darüber, dass in erster Linie fachlich gute Personen zu suchen seien. Zwar wurde bereits bisher die Akzeptanz der von einer der politischen Parteien auf die Richterwahlen auszuschalten. Die Kandidaten sollten weiterhin in erster Linie von den Parteien vorgeschlagen werden. Es ist auch weiterhin auf eine parteipoli- tisch ausgewogene der Parteien, welche ja weiterhin für das Vorschlagen geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten in erster Linie verantwortlich sind, entsprechende Empfehlungen hinsichtlich Wählbarkeitsvor- aussetzungen
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999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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formuliert. Darin wird nicht mehr zwischen Haussuchungen und Durchsuchungen unterschieden, weil erstere im Begriff Durchsuchungen enthalten sind. Schliesslich soll in Absatz 4 ergänzend festgehalten werden nach §30bis StPO bereits besteht. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn für die Beurteilung in erster Linie auf Aussagen von Geschädigten bzw. Opfern abzustellen ist, welche aber wegen ihrer Stellung Vorentwurf zu einer Schweizerischen Straf- prozessordnung. Aufgrund der Ergebnisse im Rahmen der ersten Lesung des Obergerichts wurde bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt
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2417.2 - Antwort des Regierungsrats
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dem Fahrplanwechsel nun auch durch die Linie 7 befahren. Damit gilt während der ganzen Woche vom ersten bis zum letzten Bus der gleiche Preis für alle Busfahrten zwischen Cham und Zug. Mit der Stadtbahn Tarifverbund Zug am bisherigen Zonenplan festg e- halten. Dies kann im Einzelfall zu einer auf den ersten Blick schwierig nachvollziehbaren Lö- sung führen, rechtfertigt einen grundlegenden Umbau des Ta
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2415.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2415.1 Laufnummer 14726 Kleine Anfrage von Manuel Brandenberg betreffend Kosten der Datenverarbeitung mit und ohne IT Antwort des Regierungsrats vom 8. Juli 2014 Kantonsrat Manuel Brandenb
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2419.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Berücksichtigung der ge- setzlichen Vorgaben dürfte eine Volkswahl frühestens am 8. März 2015 - dem ersten eidgenössi- schen Abstimmungstermin im 2015 - möglich sein; der Termin für einen allfälligen zweiten
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2437.2 - Antwort des Regierungsrats
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äge im Amtsblatt und die darauffolgende Möglichkeit hinweisen, Druckfehler im Hinblick auf die Erstellung der Wahlzettel zu bereinigen. Im Wahljahr 2014 erfolgte die Publikation der Wahlvorschläge im Amtsblatt im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung zum Wahl- und Ab- stimmungsgesetz am 10. März 2015 in erster Lesung verabschiedet (vgl. nachfolgende Ziffer 5.3.). Die Einwohnergemeinden sowie die im Kantonsrat Regierungsrat hat diese Änderungen der Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz am 10. März 2015 in erster Lesung verabschiedet. Die Einwohnergemeinden sowie die im Kan- tonsrat vertretenen Parteien sind
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2437.1 - Interpellationstext
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gekommen. So kam es zu eigenmächt i- gen Abänderungen von Wahlvorschlägen bzw. zu Fehlern beim Erstellen von Wahllisten. Auch wurden Beschlüsse von Kommission bzw. Kantonsrat zur Listengestaltung nicht