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2604.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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lichkeit wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Aufgrund der Resultate der Vorbereitungsphase erstellt der Regierungsrat eine Kantonsratsvorlage. Kreditgenehmigung durch den Kantonsrat (§ 2) Der Kantonsrat
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2604.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
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Vorteile. b) Zweistufiges Verfahren Es erfolgt im Normalfall ein zweistufiges Verfahren, d.h. in einem ersten Schritt wird ein Projek- tierungskredit beschlossen. Erst wenn die Projektierungsphase abgeschlossen
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2604.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
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2604.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. Januar 2017
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Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
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2604.2 - Antrag des Regierungsrats
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Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere: a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
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2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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richt (Stärken / Schwächen der heutigen Strukturen, Lösungsvorschläge für künftige Strukturen) erstellen las- sen. Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Psychiatrieversorgung im Konkordatsg e- Baurecht zu Alleineigentum übertragen werden, ist sie auch für deren Unte r- halt sowie für die Erstellung der notwendigen Neu-, An- und Umbauten zuständig. Es ist aller- dings nicht auszuschliessen, dass Kantonen zur Stellungnahme vorgelegt. Der Regierungsrat hat das Geschäft am 17. November 2015 in erster Lesung behandelt. Die Konkordatskommission hat sich am 18. Dezember 2015 damit befasst. Im Einklang
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2607.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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ausgerichtet war, steht künftig die gemeinsame Weiterentwicklung der Versorgung im Vordergrund. Neu erstellt das Konkordat die Planung für die gesamte Psychiatrieversorgung in den Kantonen Uri, Schwyz sowie spezifiziert das neue Konkordat, zu welchen Konditionen ein Baurecht zugunsten der Betriebsgesellschaft erstellt wird. Die Aufnahme weiterer Kantone ist im neuen Konkordat nicht mehr explizit geregelt. Eine Er- Uri und Schwyz ermit- telt, ist jedoch nur eine unverbindliche Schätzung. Zusätzlich wird für die ersten Jahre noch mit CHF 40'000 für die Anlaufkosten der Betriebsgesellschaft gerechnet, welche vermutlich
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2607.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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erteilt werden. Aus diesem Grund habe auch noch kein Businessplan für die Be- triebsgesellschaft erstellt werden können. Die Grössenordnung bleibe aber in etwa die gleiche wie in der obigen Finanztabelle
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2607.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
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stand Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, zur Verfügung. Das Protokoll erstellte Dr. Beatrice Gross, stv. Generalsekretärin. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Vorbemerkung
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2607.8a - Beilage Revisionsbericht
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220/2017 Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona- len Stelle, während unsere Aufgabe der uns zugestellten Kredit-Schlussabrechnung haben wir festgestellt, dass diese ordnungsgemäss erstellt wurde und der ausgewiesene Kredit mit den Rechtsgrundlagen und dem Ausgabenvollzugsentscheid üb