Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
2604.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
lichkeit wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Aufgrund der Resultate der Vorbereitungsphase erstellt der Regierungsrat eine Kantonsratsvorlage. Kreditgenehmigung durch den Kantonsrat (§ 2) Der Kantonsrat
2604.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
Vorteile. b) Zweistufiges Verfahren Es erfolgt im Normalfall ein zweistufiges Verfahren, d.h. in einem ersten Schritt wird ein Projek- tierungskredit beschlossen. Erst wenn die Projektierungsphase abgeschlossen
2604.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
2604.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. Januar 2017
Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
2604.2 - Antrag des Regierungsrats
Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere: a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
richt (Stärken / Schwächen der heutigen Strukturen, Lösungsvorschläge für künftige Strukturen) erstellen las- sen. Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Psychiatrieversorgung im Konkordatsg e- Baurecht zu Alleineigentum übertragen werden, ist sie auch für deren Unte r- halt sowie für die Erstellung der notwendigen Neu-, An- und Umbauten zuständig. Es ist aller- dings nicht auszuschliessen, dass Kantonen zur Stellungnahme vorgelegt. Der Regierungsrat hat das Geschäft am 17. November 2015 in erster Lesung behandelt. Die Konkordatskommission hat sich am 18. Dezember 2015 damit befasst. Im Einklang
2607.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
ausgerichtet war, steht künftig die gemeinsame Weiterentwicklung der Versorgung im Vordergrund. Neu erstellt das Konkordat die Planung für die gesamte Psychiatrieversorgung in den Kantonen Uri, Schwyz sowie spezifiziert das neue Konkordat, zu welchen Konditionen ein Baurecht zugunsten der Betriebsgesellschaft erstellt wird. Die Aufnahme weiterer Kantone ist im neuen Konkordat nicht mehr explizit geregelt. Eine Er- Uri und Schwyz ermit- telt, ist jedoch nur eine unverbindliche Schätzung. Zusätzlich wird für die ersten Jahre noch mit CHF 40'000 für die Anlaufkosten der Betriebsgesellschaft gerechnet, welche vermutlich
2607.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
erteilt werden. Aus diesem Grund habe auch noch kein Businessplan für die Be- triebsgesellschaft erstellt werden können. Die Grössenordnung bleibe aber in etwa die gleiche wie in der obigen Finanztabelle
2607.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
stand Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, zur Verfügung. Das Protokoll erstellte Dr. Beatrice Gross, stv. Generalsekretärin. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Vorbemerkung
2607.8a - Beilage Revisionsbericht
220/2017 Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona- len Stelle, während unsere Aufgabe der uns zugestellten Kredit-Schlussabrechnung haben wir festgestellt, dass diese ordnungsgemäss erstellt wurde und der ausgewiesene Kredit mit den Rechtsgrundlagen und dem Ausgabenvollzugsentscheid üb

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch