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2607.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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geprüft und in ihrem Bericht Nr. 64 - 2018 (Beilage) festgestellt, dass die Abrechnung ordnungsgemäss erstellt wurde und der ausgewiesene Kredit mit den Rechtsgrundlagen und dem Ausgabenvollzugsen t- scheid
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686.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sihlufers musste im Zusammenhang mit dem Bau einer Fussgänger- unterführung zusätzlich eine Ufermauer erstellt werden. Die Minderaufwendungen im Landerwerb sind dank Realersatz zustande gekommen. Für den Posten behinderungsfrei führen zu kön- nen, mussten zusätzliche aufwändige Provisorien für Umleitungen erstellt werden. Ebenso kam vermehrt ein Verkehrsdienst zur Verkehrsregelung zum Einsatz. - Beim Bau der lage soweit optimiert, dass ein wesentlicher Teil der Meteorwasserleitung im öffentlichen Grund erstellt werden konnte, was zu den Min- deraufwendungen beim Landerwerb führte. Weiter konnte das benötigte
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707.5 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sihlufers musste im Zusammenhang mit dem Bau einer Fussgänger- unterführung zusätzlich eine Ufermauer erstellt werden. Die Minderaufwendungen im Landerwerb sind dank Realersatz zustande gekommen. Für den Posten behinderungsfrei führen zu kön- nen, mussten zusätzliche aufwändige Provisorien für Umleitungen erstellt werden. Ebenso kam vermehrt ein Verkehrsdienst zur Verkehrsregelung zum Einsatz. - Beim Bau der lage soweit optimiert, dass ein wesentlicher Teil der Meteorwasserleitung im öffentlichen Grund erstellt werden konnte, was zu den Min- deraufwendungen beim Landerwerb führte. Weiter konnte das benötigte
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707.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Stawiko stellte sich die Frage, ob beispielsweise die Schalldämm-Mauer etwas weniger aufwändig hätte erstellt werden können. Bei zukünftigen ähnlichen Bauvorhaben muss alles daran gesetzt werden, dass bereits
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686.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Stawiko stellte sich die Frage, ob beispielsweise die Schalldämm-Mauer etwas weniger aufwändig hätte erstellt werden können. Bei zukünftigen ähnlichen Bauvorhaben muss alles daran gesetzt werden, dass bereits
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935.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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11903) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DIE RENOVATION DES WILHELMGEBÄUDES IN ZUG UND FÜR DIE ERSTELLUNG EINES ANBAUS BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 20. DEZEMBER 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin Februar 1985 (BGS 611.1) die Schlussabrechnung für die Renovation des Wilhelmgebäudes in Zug und die Erstellung eines Anbaus. Den Bericht gliedern wir wie folgt: A. KANTONSRATSBESCHLUSS B. BAUCHRONIK C. BAU 27, 455) hat der Kantonsrat das Bauprojekt für die Renovation des Wilhelmgebäudes in Zug und die Erstellung eines Anbaus ge- nehmigt und einen Objektkredit von Fr. 4'680'000.-- inkl. MwSt (Basis: Zürcher
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935.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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11904) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DIE RENOVATION DES WILHELMGEBÄUDES IN ZUG UND FÜR DIE ERSTELLUNG EINES ANBAUS BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 31. JANUAR 2006 Sehr geehrte
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948.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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muss dem Bundesrecht bzw. den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Sie widmet sich nämlich in erster Linie und in 26 von 33 Paragraphen der Erstvermessung, welche im Kanton Zug abgeschlossen ist. Im
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948.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2005
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Unterhalts der von ihnen verlangten Mehranforderungen, der besonderen Grenzzeichen und der für sie erstellten Auszüge und Auswertungen. 3 Werden in Folge von Naturereignissen Vermessungsarbeiten nötig, trägt Behebung von Fehlern im Grenzverlauf 1 Werden Fehler im Grenzverlauf von Grundstücken festgestellt, erstellt die Nachführungsstelle einen Bereinigungsplan und lässt ihn von den Grund- eigentümern unterzeichnen
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948.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Unterhalts der von ihnen verlangten Mehranforderungen, der besonderen Grenzzeichen und der für sie erstellten Auszüge und Auswertungen. 3 Werden in Folge von Naturereignissen Vermessungsarbeiten nötig, trägt Behebung von Fehlern im Grenzverlauf 1 Werden Fehler im Grenzverlauf von Grundstücken festgestellt, erstellt die Nachführungsstelle einen Bereinigungsplan und lässt ihn von den Grund- eigentümern unterzeichnen