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2378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2378.1 Laufnummer 14653 Änderung des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz) Bericht und Antrag des Regierun
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2377.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juni 2015
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6 (geändert) 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6-jährigen Gymnasiums. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere mmer] § 6 Abs. 1 (geändert) 1 Schulfrei sind: a) (neu) der Samstag; b) (neu) für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gym- nasiums zusätzlich der Mittwochnachmittag. Die Direktion für
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2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zugewiesen. HERMES weist dem Anwender die Ver- antwortung für die Gesamtführung des Projektes zu, dem Ersteller d ie Lieferung und Integra- tion der Lösung in die Anwendungslandschaft und dem AIO (Betreiber) sich bereit erklärt, die anfallenden Gutachterkosten zu übernehmen. Alle Ge- meinden haben die Erstellung eines solchen Gutachtens zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, 2407.2/2488.2 - 15084 Seite 3/20 da ): Die Projekte, die gemäss § 6 Abs. 2 ITV Eingang ins Portfolio gefunden haben, müssen in einem ersten Schritt die so- genannte «Initialisierungsphase» gemäss HERMES durchlaufen. Bei grossen, komplexen
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2407.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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auf die Gemeinden Die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden ergeben sich aus dem neu zu erstellenden Zusammenarbeitsvertrag und sind aktuell nicht bezifferbar, da die Leistungen und deren Abgel- E-Government wird grundlegend überarbeitet. Diese Arbeiten sind im Gange. Im AIO läuft ein Projekt zur Erstellung eines Informatikarchitektur-Katalogs. Das in der IT-Governance neu zu definierende Architekturgremium dem Kanton Zug als Programmleiter zur Verfügung steht. 2407.3/2488.3 - 15571 Seite 5/14 In einem ersten Schritt wurde ein breit abgestütztes Gremium als Programmausschuss definiert und eingesetzt. Ein
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2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Dipl o- manerkennungsvereinbarung; BGS 411.2) regelt in erster Linie die gesamtschweizerische An- erkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse und hat zum Ziel, den Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis durch die EDK regelt, sind von den vorliegenden Änderungen in erster Linie die von der Vereinbarung erfassten Gesund- heitsberufe betroffen. So erfahren namentlich die durch die Diplomanerkennungsvereinbarung geregelt. Anlass für die nun vorliegende Revision waren in erster Linie das Inkrafttreten des MedBG mit seinen Bestimmungen zum Medizinalberuferegister sowie die
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2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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beim Rechtsmittelweg anzupassen. Von den veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen sind in erster Linie die von der Vereinbarung erfassten Gesundheitsberufe betroffen. Die Kommission wurde informiert
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2442.2 - Antwort des Regierungsrats
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Immobilien hat am 25. September 2014 zudem eine Risikoermittlung zu den Tankanlagen in Rotkreuz erstellt und kommt zum Schluss, dass heute die Risiken ebenfalls im akzeptablen Bereich liegen. Die zuständigen
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2461.1 - Postulattext
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Abs. 2 BV) gegen das Äquivalenz-Prinzip festgehalten. Anstelle von Gebühren ist es angezeigt, im ersten Schritt die Steuern für Reiche und Vermögende zu erhö- hen. So kann man ein Zuger Sparprogramm mildern
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2468.1a - Beilage 1
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EDK | CDIP | CDPE |CDEP| Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Conference suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique Conferenza svizzera dei direttori cantonali d
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2467.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Auskunft der zuständigen Stellen ist aktuell die verwaltungsinterne Ämter- konsultation zu einem ersten Entwurf abgeschlossen worden und es werden letzte Anpassun- gen am Text vorgenommen. Zum heutigen