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2451.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 16. Februar 2016
Kantonsrat beschloss am 2. Juli 2015 Eintreten auf die Vorlage, ver- zichtete jedoch in der Folge in erster Lesung vom 2. Juli 2015 und 24. Sep- tember 2015 auf den Erlass eines neuen Gesetzes. II. 1. Übe
2451.5 - Antrag der SP-Fraktion, Fraktion Alternative - die Grünen und von Monika Barmet zur 2. Lesung
Gesetzes über die Haltung von Hunden (Hundegesetz HuG) den Antrag, dass das vom Kantonsrat in der ersten Lesung bereinigte, danach jedoch abgelehnte Hundegesetz (mit der Ausnahme von Änderungen im Über Kantonsrat lehnte das Hundegesetz, mit der Ausnahme von Änderungen im Übertretungs- strafgesetz in der ersten Lesung mit einem Zufallsmehr von 34:33 Stimmen bei 6 Entha ltungen ab (gemäss dem Protokoll waren
2451.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsrat beschloss am 2. Juli 2015 Eintreten auf die Vorlage, ver- zichtete jedoch in der Folge in erster Lesung vom 2. Juli 2015 und 24. Sep- tember 2015 auf den Erlass eines neuen Gesetzes. II. 1. Übe
2463.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei der Planung neuer Sportanlagen bereits heute von den Erstellern in der Regel eine Bedarfsanalyse durchgeführt und auf umliegende Anlagen Rücksicht genommen wird Seite 3/3 Zweck «Betrieb» Der Unterhalt und Betrieb von bedeutenden Sportanlagen ist durch den Ersteller und Betre iber, welcher mehrheitlich auch der Hauptnutzer ist, sicherzustellen. Der Kanton baut und Sportförde- rung in erster Linie Aufgabe von Privaten, Verbänden, Vereinen und Gemeinden. Handelt es sich bei einem sportlichen Bereich um eine staatliche Aufgabe, sind in erster Linie die Gemei n- den
2463.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2463.1 Laufnummer 14834 Motion von Ivo Hunn betreffend Erstellung eines Kantonalen Sportanlagenkonzepts vom 1. Dezember 2014 Kantonsrat Ivo Hunn, Baar, hat am 1. Dezember 2014 folgende Motion
2468.5a - Anhang 1 zur Referendumsvorlage
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1120) Anhang 1 zur Referendumsvorlage vom 25. Juni 2015; Vorlage Nr. 2468.5 (Laufnummer 14968) Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (H
2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
«Leistungsauftrag und Globalbudget» er- setzt: 2473.2 - 15036 Seite 3/10 «Die Datenschutzstelle erstellt einen eigenen Leistungsauftrag und ein eigenes Glo balbudget und leitet sie an den Regierungsrat lediglich der Begriff «Budget» durch «Leistungsauftrag und Globalbudget» ersetzt: «Die Ombudsstelle erstellt einen eigenen Leistungsauftrag und ein eigenes Globalbudget und leitet sie an den Regierungsrat Verfassung – an keine Weisungen gebunden. Sie ist dem Kantonsrat ge- genüber rechenschaftspflichtig. Sie erstellt ihr eigenes Budget und vertritt dieses selbst im Kantonsrat. Sie stellt ihr Personal selber ein
2474.2 - Antwort des Regierungsrats
da damit nicht nur die notwendige Netzkapazität gescha ffen, sondern diese auch kostengünstiger erstellt werden kann. 5. Gibt es in unserem Kanton Kooperationsformen, bei denen die Infrastrukturbetreiber
2473.1 - Motionstext
und Globalbudgets geführt. Nicht dazu gehören die Datenschutzstelle und die Ombudsstelle. Diese erstellen ihr eigenes Budget. Falls sie ein Globalbudget hätten, müssten sie auch einen Leistungsauftrag erstellen
2475.1 - Motionstext
und Globalbudgets geführt. Nicht dazu gehören die Datenschutzstelle und die Ombudsstelle. Diese erstellen ihr eigenes Budget. Mittels einer separaten Motion wird der Regierungsrat beauftragt, diesen Zustand

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