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581.10a - Beilage 1
August 1967 übertrug die Stadtgemeinde Zü- rich der Systembau AG in Zürich die schlüsselfertige Erstellung eines Primarschul- hauses zu einem pauschalen Werkpreis. Nach Ziffer 6 dieses Vertrages hatte die Klägerin eine um eine Sortier- und Zuführvorrichtung und um eine Zusatzausrüstung erweiterte Anlage erstellt und diese am 2. September 1996 an den Beklagten ausgeliefert. Sie machte in der Folge Mehrkosten damit von der grundsätzlichen Vergütungspflicht erfasst (Art. 363 OR). Nach den Branchenusanzen erstellt der Unternehmer für die einzelnen Regiearbeiten Zeitrapporte, welche er der Bauherrschaft zur Ge-
830.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kreditunterschreitung von insgesamt 1.35 Mio. Franken erschienen die Schlussabrechnungen auf den ersten Blick in Ordnung zu sein. Die Finanzkontrolle stellte jedoch in ihrem Bericht Nr. 96 - 2005 fest
822.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
2005 genehmigten Personalstellen aufgehoben werden. Das Projekt STAR hatte den Auftrag, in einer ersten Phase jene Bereiche der staatlichen Leis- tungserbringung kritisch zu prüfen, welche im Zusammenhang erweitert und eine Senkung der finanziellen Aufwendungen gefordert. Insgesamt resul- tierten in der ersten Phase 31 Massnahmen, die zu einer geschätzten jährlichen Einsparung von bis zu 3.6 Mio. Franken führten an externe Entwicklungen notwendig sind. Auf der anderen Seite anerkennt die Stawiko, dass in der ersten STAR-Phase bereits 26 Mass- nahmen umgesetzt worden sind, welche in Ziffer 4.1 des regierungsrätlichen
981.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton als Arbeitgeber für sein Personal ausrichtet. Der Vorschlag, den Einsatz von Beratern und die Erstellung von externen Gutachten 981.2 - 10990 7 zu verringern, wäre mit Vorsicht umzusetzen. Eine Folge Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Selbstverständlich ist es der Regierungsrat, welcher das Budget erstellt und es dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet. Auf der anderen Seite ist ausschliesslich der
2378.4 - Bericht und Antrag der Stawiko
cher Unterrichtsverpflichtung Da die Lehrpersonen der Kindergartenstufe und die Lehrpersonen der ersten und zweiten Pri- marschulstufe eine gleichwertige Ausbildung nachweisen müssen, haben die Kindergartenleh
2378.3d - Synopse (Lehrpersonalgesetz)
Unterrichtszeit gilt auch die individuelle Förde- rung der Schüler sowie im Kindergarten und in den ersten vier Primarklassen der Unterricht mit Halbklas- sen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stun- Primar- und Sekundarstufe I; b) (neu) der Unterricht mit Halbklassen im Kinder- garten und in den ersten vier Primarklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan einzutragen. - 4 - Geltendes
2380.1 - Motionstext
vor Ausspähung zu schützen und damit die Standortqualität des Kantons Zug zu bewahren. Dazu sind erstens die gesetzlichen Grundlagen derart anzupassen, dass die eingereichten U n- terlagen der Zuger St
2389.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Schweizerische Strafpro- zessordnung angepasst werden. Die Wahl der amtlichen Verteidigung liegt in erster Linie bei der beschuldigten Person. In denjenigen Fällen, in welchen die Verfahrensleitung, d.h.
2390.1 - Motionstext
kommunalen Bauvorhaben beschränkt sich der Einsatz von Holz als Ba u- stoff bisher meist nur für die Erstellung von Provisorien. Der Blick über die Kantonsgrenze hin- aus zeigt, dass in Kantonen mit einem griffigen
2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
machte in einem ersten Teil einen steuerpolitischen Rück- und Ausblick und zeigte die finanziellen Auswirkungen und finanziellen Horizonte auf. Er begann mit den Steuer- ausfällen durch die ersten vier Steu selbstbewohnte Lie- genschaft auf Kinder übertrugen. Dabei ging es neben erbrechtlichen Überlegungen in erster Linie darum, sich die Liegenschaft im Falle eines kostenintensiven Pflegeheimaufen thalts nicht als Steuergesetzrevisionen: Die ersten vier Steuergesetzrevisionen führten für den Kanton zu jährlichen Steuerausfällen von ca. 106 Millionen Franken, 70,4 Millionen Franken bei den natürlichen Personen und 35

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