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958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einher. Für den Bereich Blickensdorf hat die Baudirektion in einem ersten Schritt verschiedene Varianten für den Lärmschutz geprüft. Als erstes hat sie den Bau neuer Lärmschutz- wände mit einer um die Hälfte Zug hat für die Nationalstrassen auf seinem Gebiet den vorgeschriebe- nen Lärmbelastungskataster erstellt und ihn auf die mutmasslich im Jahr 2020 vor- kommenden Verkehrsmengen ausgerichtet. Ein Strass
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959.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 959.2 (Laufnummer 11138) POSTULAT VON HEINZ TÄNNLER UND HANS DURRER BETREFFEND GLEICHZEITIGES VORLEGEN VON VERORDNUNGEN BZW. RICHTLINIEN ZU GESETZESVORLAGEN IN BESTIMMTEN FÄLLEN
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2377.4a - Synopse
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und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymna- siums der Kantonsschule. 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6- jährigen wie folgt geändert: § 6 Unterrichtszeit § 6 Abs. 1 (geändert) 1 Der Samstag und für die Schüler der ersten zwei Jahres- kurse des Gymnasiums der Mittwochnachmittag sind schulfrei; die Direktion für Bildung und Kultur kann in be- sonderen Fällen Ausnahmen bewilligen. 1 Der Samstag und für die Schüler der ersten zwei Jahres- kurse des 6-jährigen Gymnasiums der Mittwochnachmittag sind schulfrei; die Direktion
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2377.3c - Beilage 3
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30 Schularten 1 Die Sekundarstufe l gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymnasiums der Kantonsschule. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere 6(geändert) 1 Die Sekundarstufe l gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6-jährigen Gymnasiums. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere klassigen Schule unterrichten: Fr. 2 605.- § 6 Unterrichtszeit 1 Der Samstag und für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des Gymnasiums der Mittwochnachmit- tag sind schulfrei; die Direktion für Bildung
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2377.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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6 (geändert) 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6-jährigen Gymnasiums. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere geändert: § 6 Abs. 1 (geändert) 1 Schulfrei sind: a) (neu) der Samstag; b) (neu) für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gym- nasiums zusätzlich der Mittwochnachmittag. Die Direktion für
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2377.7 - Antrag Silvia Thalmann zur 2. Lesung
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Einführung der Normpauschale ihre Steuerungswirkung verl o- ren. Der Kantonsrat hat sie deshalb in erster Lesung aus dem Gesetz gestrichen. In Bezug auf die Klassengrössen verbleiben dem Kanton zwei Ein
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2379.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2379.2 Laufnummer 14698 14698_2379_2_Polycom.Doc Interpellation von Martin Stuber, Philip C. Brunner und Florian Weber betreffend Status Realisierung POLYCOM im Kanton Zug (Vorlage Nr. 237
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2389.1 - Motionstext
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amtlichen VerteidigerI nnen lediglich eine vom Anwaltsverein zur Verfügung gestellte Lis te „Anwalt der ersten Stun- de“. Die Verantwortung für die Wahl des amtlichen Verteidigers liegt beim zuständigen Staatsanwalt
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2379.1 - Interpellationstext
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Zug eine Übergangsl ösung zur Sicherstellung des Funkverkehrs mit den umliegenden POLYCOM Kantonen erstellt hat. Wie sieht diese Übergangslösung genau aus? Wie hoch sind die Investitionen dafür gewesen? Wie
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2418.04 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 2016 1. und 2. Quartal
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bestellt 2015-09-24 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006-2011; 2.Stufe bzw. erstmalige Behandlung von fünf Motionen ad-hoc-Kommission betreffend erster Wirksamkeitsbericht des für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 ad-hoc-Kommission Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Mass- nahmenplans