Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
einher. Für den Bereich Blickensdorf hat die Baudirektion in einem ersten Schritt verschiedene Varianten für den Lärmschutz geprüft. Als erstes hat sie den Bau neuer Lärmschutz- wände mit einer um die Hälfte Zug hat für die Nationalstrassen auf seinem Gebiet den vorgeschriebe- nen Lärmbelastungskataster erstellt und ihn auf die mutmasslich im Jahr 2020 vor- kommenden Verkehrsmengen ausgerichtet. Ein Strass
959.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 959.2 (Laufnummer 11138) POSTULAT VON HEINZ TÄNNLER UND HANS DURRER BETREFFEND GLEICHZEITIGES VORLEGEN VON VERORDNUNGEN BZW. RICHTLINIEN ZU GESETZESVORLAGEN IN BESTIMMTEN FÄLLEN
2377.4a - Synopse
und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymna- siums der Kantonsschule. 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6- jährigen wie folgt geändert: § 6 Unterrichtszeit § 6 Abs. 1 (geändert) 1 Der Samstag und für die Schüler der ersten zwei Jahres- kurse des Gymnasiums der Mittwochnachmittag sind schulfrei; die Direktion für Bildung und Kultur kann in be- sonderen Fällen Ausnahmen bewilligen. 1 Der Samstag und für die Schüler der ersten zwei Jahres- kurse des 6-jährigen Gymnasiums der Mittwochnachmittag sind schulfrei; die Direktion
2377.3c - Beilage 3
30 Schularten 1 Die Sekundarstufe l gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymnasiums der Kantonsschule. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere 6(geändert) 1 Die Sekundarstufe l gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6-jährigen Gymnasiums. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere klassigen Schule unterrichten: Fr. 2 605.- § 6 Unterrichtszeit 1 Der Samstag und für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des Gymnasiums der Mittwochnachmit- tag sind schulfrei; die Direktion für Bildung
2377.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
6 (geändert) 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6-jährigen Gymnasiums. 6 Für den Wechsel zwischen den Schularten gelten besondere geändert: § 6 Abs. 1 (geändert) 1 Schulfrei sind: a) (neu) der Samstag; b) (neu) für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gym- nasiums zusätzlich der Mittwochnachmittag. Die Direktion für
2377.7 - Antrag Silvia Thalmann zur 2. Lesung
Einführung der Normpauschale ihre Steuerungswirkung verl o- ren. Der Kantonsrat hat sie deshalb in erster Lesung aus dem Gesetz gestrichen. In Bezug auf die Klassengrössen verbleiben dem Kanton zwei Ein
2379.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2379.2 Laufnummer 14698 14698_2379_2_Polycom.Doc Interpellation von Martin Stuber, Philip C. Brunner und Florian Weber betreffend Status Realisierung POLYCOM im Kanton Zug (Vorlage Nr. 237
2389.1 - Motionstext
amtlichen VerteidigerI nnen lediglich eine vom Anwaltsverein zur Verfügung gestellte Lis te „Anwalt der ersten Stun- de“. Die Verantwortung für die Wahl des amtlichen Verteidigers liegt beim zuständigen Staatsanwalt
2379.1 - Interpellationstext
Zug eine Übergangsl ösung zur Sicherstellung des Funkverkehrs mit den umliegenden POLYCOM Kantonen erstellt hat. Wie sieht diese Übergangslösung genau aus? Wie hoch sind die Investitionen dafür gewesen? Wie
2418.04 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 2016 1. und 2. Quartal
bestellt 2015-09-24 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006-2011; 2.Stufe bzw. erstmalige Behandlung von fünf Motionen ad-hoc-Kommission betreffend erster Wirksamkeitsbericht des für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 ad-hoc-Kommission Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Mass- nahmenplans

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch