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2418.03 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 2015 3. und 4. Quartal
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für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 ad-hoc-Kommission Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans
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2424.2 - Antrag des Regierungsrats
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12'000 Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt, oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe
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2424.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbil- dungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe
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2424.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 01.09.2015
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Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbil- dungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe
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2424.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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rund 105,7 Millionen Franken pro Jahr verbunden. Beim vorliegenden fünften Revisionspaket geht es in erster L inie um notwendige Überführungen von bundesrechtlichen Bestimmungen ins kantonale Steuerg e- setz jährlich 900 000 Franken ab dem Jahr 2018. Diese zusätzliche Belastung des Staatshaushalts ist in erster Linie auf die finanziellen Auswirkungen aus der Umsetzung der CVP-Motion betreffend Gewährung des
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2451.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gefährdungspotential einer Bewilligungspflicht unterstellen und für diesen Zweck eine Rassenliste erstellen könnte. Damit wird der Haltung ungeeigneter Hunde vorge- beugt, ohne dass einzelne Rassen unger beziehen (Art. 68 ff. TSchV). Mit der Tierschutzver- ordnung wird der Schutz vor gefährlichen Hunden in erster Linie durch verantwortungsvolle Halterinnen und Halter und gut sozialisierte Hunde angestrebt. So das eidgenössische Hundegesetz schliesslich vom Nationalrat abge- lehnt. Kritik am Entwurf wurde in erster Linie dahingehend geübt, dass der Entwurf zu keiner nationalen Vereinheitlichung führe und keine
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2451.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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angewendet werden. Seite 2/8 Vorlage Nr. 2451.3 – 14993 2. Ablauf der Kommissionsberatung In der ersten halbtägigen Kommissionssitzung vom 19. Februar 2015 führte Regierungsrat Beat Villiger in die Vorlage
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2443.3a - Beilage (Leistungsauftrag)
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Information, Vorträge und Führungen über die Tätigkeiten von Denkmalpflege und Archäologie Erstellen von Publikationen Auskünfte an Interessierte, Medienschaffende und Fachkolle- ginnen und Fachkollegen erfasst Öffentlichkeit, Eigentümer- schaften, Gemeinden, Kanton 100 % innert Frist 100 % Gleich 10 Erstellen der Kulturgüter- schutz- Einsatzdokumentationen und der Feuerwehr-Einsatzpläne Zivilschutzorganisation Probemanuskript an GSK abgegeben Leistungsgruppe 3: Unterschutzstellung (Schutz und Beiträge) 7 Erstellung von fundierten Unterlagen für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit Eigentümerschaft, Gemein- den
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2451.2 - Antrag des Regierungsrats
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 851) Antrag des Regierungsrates vom 18. November 2014; Vorlage Nr. 2451.2 (Laufnummer 14817) Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz, HuG) Vom [...] Von diesem
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2476.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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ist auch mit der Rechtssicherheit nicht vereinbar, wenn eine Bauherrschaft bis fünf Jahre nach Erstellung der Baute mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen müsste. Mit dem Er- lass des kantonalen Planungs-