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2858.1 - Interpellationstext
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Brigaden, Kommunikations - und Füh- rungs-Unterstützung, Logistik der Armee und dergleichen) sich erstens für die Bewältigung e i- ner Bedrohung à la «SVU 19» nicht eignen und zweitens schon gar nicht zur Sicherheits -, der Ge- sundheits-, der Volkswirtschafts- und der Baudirektion, detaillierte Planungen erstellt und laufend aktualisiert worden, wie und mit welchem Mitteleinsatz die kritischen Infrastruktu- ur -eigenen Aufgaben und mit ihrem Selbstschutz ausgelastet sind. Die übrigen ebenfalls in einer ersten Phase mob i- lisierten zweieinhalb mechanisierten Brigaden werden in der Reserve des Bundesrates
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2857.2 - Antwort des Regierungsrats
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diesen Aspekt der Weiter- bildung vorbereitet. Am KBZ war die Supportsituation beim Start mit BYOD im ersten Halbjahr eine Herausforderung, mit zunehmendem Know-how aller Akteurinnen und Akteure entspannte
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2856.2 Laufnummer 15871 Interpellation von Esther Haas betreffend den angeordneten Qualitätsabbau in den Fächern Sport, Musik, Bildnerisches und Angewandtes Gestalten an den Kantonalen Mit
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2859.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2859.1 Laufnummer 15761 Interpellation von Moritz Schmid betreffend Fuss- und Radweg zwischen Walchwil (Rufibach) und Arth (Hünenbergweg) vom 13. April 2018 Kantonsrat Moritz Schmid, Walch
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2905.1 - Antwort des Regierungsrats
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werden. Gestützt auf Art. 13 Abs. 3 LSV ist bei Lärmsanierungen wie folgt vorzugehen: - Stufe 1: In erster Linie ist an der Lärmquelle anzusetzen, z. B. lärmarme Beläge, Reduk- tion der Verkehrsmenge, Ge Lärmschutzgründen in verschiedenen Städten stützten. Das Bundesgericht legte damit fest, dass in erster Linie Massnahmen an der Lärmquelle (Lärmsanierungsstufe 1) vorgenom- men werden müssten. Im Zentrum von lärmmindernden Belägen im Vordergrund stehen. Als Lärmsanierungs- massnahme sollen Tempo 30 in erster Priorität nur in Ortszentren und Kernzonen und die Höchstgeschwindigkeit «50 generell» im übrigen
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2906.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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hat das Bundesgericht namentlich im zwei- ten Entscheid klar zum Ausdruck gebracht, dass in einem ersten Schritt immer an der Quelle , d. h. mittels Temporeduktion und lärmmindernden Belägen zu sanieren fraglichen Strassenabschnitt um Hauptverkehrsachse n handelt. Das Bundesgericht hat bereits in seinem ersten Urteil aus dem Jahr 2010 zur Grabenstrasse unmissverständlich ausgeführt, dass bei besonderen örtlichen
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2908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Maturitätsprü- fungskommission Grundlagen für das Qualitätsmanagement. In der ersten Phase (bis zum Abschluss des ersten Lehrgangs in allen Lehrgangsbereichen) werden alle vom Kanton Obwalden bereits ll zum OYM-College-Betrieb sicherstellen zu können, wird bereits mit dem Schuljahr 2019/2020 ein erster OYM-College- Jahrgang geplant (Vorprojektphase). Die Schulung findet dann noch in der «Fremde», in Standort in Hünenberg vom 24. Februar 2011; Vorlage 1950, GS 31, 33). Das Bauprojekt wurde in der Folge erstellt und die Auflagen wurden eingehalten. 5.2. Erfolg der bisherigen kantonalen Deckungsbeiträge: - Das
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2908.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Initiant OYM, und Benno Sidler, Projektleiter OYM-College, für Auskünfte zur Verfügung. Das Protokoll erstellte Carla Dittli, stv. Generalsekretärin bei der Volkswirtschaftsdirektion. Wir erstatten Ihnen den Diese Unterrichtsform ist neuartig und bedingt auch grosse Flexibilität bei den Lehrpersonen. In den ersten fünf Jahren ist bei der OYM College AG mit einem Defizit von 2.07 Mio. Franken zu rechnen, dazu kommen Angebot für hochbegabte Sportler innen und Sportler aufzubauen. Der Kanton Zug leistet nicht zum ersten Mal eine Anschubfinanzierung. Auch beim Institut für Wissen, Energie und Rohstoffe Zug (WERZ), dem
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2910.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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keinerlei Auswirkungen auf die finanzielle Belastung des Kantons. Der admi- nistrative Aufwand zur Erstellung und Pflege des Registers ist minim. Die Interessenbindungen können von den betroffenen Behörden
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2910.3 - Ergebnis 1. Lesung
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Beginn jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Obergericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Verwaltungsgericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen Verwaltungsgerichts. Die Offenlegung erfolgt gegen- über dem Verwaltungsgericht, das ein Register erstellt und es in elektroni- scher Form öffentlich zugänglich macht. Das Verwaltungsgericht wacht über die