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1250.3a - Beilage 1
Erwachsenenbildung sind private Organisationen und Gemeinden. Die Allgemeine Weiterbildung ist in erster Linie Aufgabe von privaten Organisationen. 3 § 82 § 82 Aufgaben von Kanton und Gemeinden Aufgaben der vereinbarten Ziele von der Gemeinde und der Projektleitung regelmässig über- wacht wird; d) in erster Linie Personen beschäftigt werden, bei denen anzunehmen ist, dass sie den Arbeitsvertrag und die
1250.2 - Antrag des Regierungsrates
Antrag des Regierungsrates vom 6. Juli 2004 1 § 81 Subsidiarität Die Allgemeine Weiterbildung ist in erster Linie Aufgabe von privaten Or- ganisationen. § 82 Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1 Eine allfällige
1250.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Lesung im Kantonsrat vom 27. Januar 2005 1 § 81 Subsidiarität Die Allgemeine Weiterbildung ist in erster Linie Aufgabe von privaten Or- ganisationen. § 82 Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1 Eine allfällige
1250.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005 1 § 81 Subsidiarität Die Allgemeine Weiterbildung ist in erster Linie Aufgabe von privaten Or- ganisationen. § 82 Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1 Eine allfällige
1262.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Einarbeitung ins anspruchsvolle Amt der Obergerichtspräsidentin ebenfalls einige Zeit, was sich in den ersten Monaten auf die Zahl der Erledigungen und damit auf die Verfahrens- dauer auswirkte. Zusammen mit
1274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
beispielsweise innert zehn Jahren, erfolgen. Eine solche kann erreicht werden, in- dem während der ersten fünf Jahre ab Betriebsaufnahme der Anstalt für die jährli- chen Aufsichtsgebühren der Kostendeckungsgrad je ein Mitglied für vier Jahre wählen. Der Regierungsrat erachtet es als zweckdienlich, für die ersten vier Jahre die Vorsteherin der Direktion des Innern, Regierungsrätin Brigitte Profos, unter dem Vor-
1280.8 - Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung zum EG Berufsbildung
11691 betreffend EG Berufsbildung sei er- satzlos zu streichen. Begründung: Der Kantonsrat hat in erster Lesung beschlossen, beim Einführungsgesetz zu den Bun- desgesetzen über die Berufsbildung und die
1287.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1287.1 (Laufnummer 11609) MOTION DER SP-FRAKTION BETREFFEND ERSTELLUNG EINES RECHTSGUTACHTENS FÜR DIE FEST- STELLUNG DER VERFASSUNGSKONFORMITÄT DER UNTERSCHIEDLICHEN GRÖSSE DER
1289.1 - Postulatstext
festzulegen, dass mit einem Verkauf der Liegenschaft folgende Ziele erreicht werden: 1. Von den zu erstellenden Wohnungen sollen mindestens zwei Drittel Mietwohn- ungen sein, deren Mietpreise für mittlere Einkommen erzielen, wird er Angeboten den Vorrang geben müssen, die möglichst viele teure Eigentumswohnungen erstellen wollen. Diese Handlungsweise müsste man als für den Liegenschaftsmarkt preis- treibend und volk der Wohnungsversorgung unserer Be- völkerung Berücksichtigung finden und verhindert wird, dass in erster Linie Eigen- tumswohnungen des höchsten Preissegments entstehen. Wenn der Kanton nur dar- auf aus
1297.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
das Polizeistrafgesetz zu über- arbeiten. Deshalb werden diese drei Erlasse in unserer Vorlage als erstes behandelt. Ihnen folgen dann die anderen Erlasse auf Gesetzesstufe, die ebenfalls an das AT StGB

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