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1291.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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STRASSENBAUPROGRAMMES 2004 - 2011 KREDITBEGEHREN ÖV 22 UND BU 22 KANTONSSTRASSE H, STADT ZUG BETREFFEND ERSTELLUNG EINER BUSSPUR UND TEILWEISER BELAGSSANIERUNG DER STEINHAUSERSTRASSE (ABSCHNITT RIEDMATT - CHAM Franken zur Gewährleistung der Fahrplanstabilität während nur einer Morgenstunde pro Tag schien auf den ersten Blick zu hoch zu sein. Die Kommission bedauerte, dass keine genauen Erhebungen über die Stau- situationen Busspur bis zur Haltestelle Ried- matt gebaut werden muss. c. Gesamtkosten des Projektes Auf den ersten Blick empfand die Kommission die Gesamtkosten von 3.765 Mio. Franken für dieses Projekt als sehr
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1291.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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STRASSENBAUPROGRAMMES 2004 - 2011 KREDITBEGEHREN ÖV 22 UND BU 22 KANTONSSTRASSE H, STADT ZUG BETREFFEND ERSTELLUNG EINER BUSSPUR UND TEILWEISER BELAGSSANIERUNG DER STEINHAUSERSTRASSE (ABSCHNITT RIEDMATT - CHAM
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1300.10 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Beschwerden aus dem Kanton Aargau und der Stadt Zürich gutheissen hatte. Aufgrund der SP-Motion erstellte Professor Pierre Tschannen von der Universität Bern ein Rechtsgutachten. Darin stellte Tschannen folgt erreicht: In einem ersten Schritt (Oberzuteilung) werden alle Sitze des kantonalen Parla- mentes auf die Parteien, respektive die Listengruppen verteilt. Bei dieser ersten Verteilung stellt man fest aufgrund der Bevölkerungs- zahl Mandate hat. Damit erhält jede Partei genau soviel Sitze wie ihr gemäss erster Zuteilung zustehen. Und damit erhält auch jeder Wahlkreis die ihm gemäss seiner Bevölkerungszahl
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1302.05 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Praxis teilweise Qualitätseinbussen der neuen Ausbildung. Das BBT hat deshalb eine Eva- luation der ersten Lehrgänge verbindlich zugesagt. Grundsätzlich ist aber anzufügen, dass diese Vorgaben vom Bund v
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1306.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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starke Motorisierung mit überdurch- schnittlichem Treibstoffverbrauch auf. Aus diesem Grund ist nach ersten groben Schätzungen mit einem Steuermehrertrag von ca. 20 Prozent zu rechnen. Geht man vom (Netto zuletzt die breite Diskussion im Vorfeld der Verabschiedung des Schwerverkehrsabgabegesetzes11. b. Die ersten Vorarbeiten der Sicherheitsdirektion zur ungefähren Bestimmung der externen Kosten des Strassenverkehrs
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1303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gemeinden übertragen, bei welchen die Nähe zu den Leistungsbezügerinnen und -bezügern überwiegt. Im ersten Paket sind dies insbesondere die Sozialhilfe, Jugendhilfe, Schulzahnarztdienst, Schulzahnpflegedienst;
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1316.08 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
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bühren andererseits bei Handänderungen und Pfanderrichtungen weiter. Mit der Re- vision sollte in erster Linie die Rechtsanwendung vereinfacht werden, durch eine ge- nauere Umschreibung der Grundlagen der die bisher gratis erfolgten, der Ge- bührenpflicht zu unterstellen. Diese Ausweitung verfolgte in erster Linie das Ziel der Gebührengerechtigkeit. Neben den zivilrechtlichen Handänderungen sollte des Wei- Die Gebührenbefreiung beim elektronischen Zugriff auf die Daten des Grund- buches erscheint auf den ersten Blick logisch. Wer selber und in zulässiger Weise ohne direktes Mittun (über Internet oder durch
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1316.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Aufwand mit Faktor 4 multipliziert werden. • Erhöhte Bedeutung gewährt das Grundbuch auch bei der Erstellung und Sicherung von Pfandrechten und bei der Vormerkung von Kaufs-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechten vollständig abdeckt und der Bedeutung des einzelnen Geschäfts gerecht wird. Abgegolten werden soll in erster Linie der Stundenaufwand. Der Bedeutung eines Grundbuchgeschäfts für den einzelnen Berechtigten wird deshalb bei der Anwendung aufs neue System mit Vorsicht zu inter- pretieren sind, gewisse Vermutungen erstellt werden. Für die Gemeinden fallen die Einnahmen aus Handänderungsgebühren im Rahmen von 5 bis 5.5
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1316.06 - Antrag der Kommissionsminderheit
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Grundstücken; f) Dauerbauten auf fremdem Boden, wenn sie aufgrund einer Baurechts- dienstbarkeit erstellt oder beibehalten werden dürfen. § 3 Gebührenpflicht 1 Gebührenpflichtig ist a) für die Handände
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1316.02 - Antrag des Regierungsrates
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Grundstücken; f) Dauerbauten auf fremdem Boden, wenn sie aufgrund einer Baurechts- dienstbarkeit erstellt oder beibehalten werden dürfen. § 3 Gebührenpflicht 1 Gebührenpflichtig ist a) für die Handände