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2141.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
n auf maximal 20 Prozent des Normsteuerertrages der entsprechenden Gemeinde beschränkt. In einem ersten Schritt werden dazu die Ausgleichszahlungen ausgehend vom heutigen Modell berechnet. Anschliessend
2170.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Paul Schmuki und Lea Graber, juristische Mitarbeiterin der Direktion des In- nern. Das Protokoll erstellte Ruth Schorno. Seite 2/11 2170.5 - 14224 Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: 1. Eintretensdebatte Nachrücken In der Kommission wird betont, dass die logische Abfolge, wonach bei Nichtantreten der ersten nichtgewählten Person die zweite nachfolgt, neu explizit geregelt wird und dass die Regelung auch beim Kanton Zug. Bewährtes soll beibehalten werden ohne dass eine Notwendigkeit b e- steht, beim ersten Anlass Lausanne zu folgen. Dass Stimmen unterschiedliches Gewicht zu- kommt gibt es auch bei den
2186.1b - Beilage 1
stausch zu pflegen und neue Lösungsansätze für die Schweiz zu gewinnen. Der zuhanden der KKJPD erstellte Bericht7 zeigt, dass die Bekämpfung der Gewalt im Umfeld des Sports in den besuchten Ländern deutlich mit der sich Spielbesucherinnen und -besucher ausweisen sollten. Der SFV leitete das Projekt und erstellte dazu eine Machbarkeitsstudie, die erfolgreich aufzeigte, dass die Einführung einer Fancard rea- mehrheitlich die Einschätzung, dass eine Zu- nahme der Gewalt festzustellen ist. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf das Umfeld der Fussballspiele zurückzuführen. Im Eishockey war der Trend in der Saison
2186.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gelangen Beschwerden gegen Verfügungen aufgrund von Art. 3a und 3b Konkordat (kantonales Recht) in erster Instanz an den Regierungsrat (VRG § 40 Abs. 2) innert 20 Tagen oder weniger bei besonderer Dringlich-
2186.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
gegen Bewilligungen und Auflagen, die sich an Veran- staltende richten, an den Regierungsrat in erster Instanz zu richten sind (Verfahren gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG). Rayonverbote und andere
2185.2 - Antwort des Regierungsrates
Gesetzesanpassungen ist ab April 2013 vorge- sehen. Die Stadt Zürich hat bereits angeboten, ein erstes grosses Zentrum zum Test der beschleunig- ten Abläufe zu erstellen. Daneben haben die Kantone Genf stehen auch Armeeunterkünfte zur Diskussion. Der Bundes- rat beabsichtigt, ab Frühjahr 2013 die ersten militärischen Anlagen zur Verfügung zu stellen. Seite 2/4 2185.2 - 14264 2. Antworten auf die Fragen
2214.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gegenwärtig kann nicht abschliessend beurteilt werden, wie stark die Verdichtung umgesetzt wird. Erstens läuft der Verdichtungsprozess über Jahrzehnte, zweitens ist er von einer Vielzahl von Akteuren und analysieren. Nach zwei Legislaturperio- den soll die Situation in den Gebieten für Verdichtung ein erstes Mal überprüft werden (Monitoring). S 5.2 Hürden für Ver- dichtung nicht zu hoch? Die Frage wurde und damit die Stossrichtung der gegenwärtigen Anpas- sung zu verdeutlichen. Aufgrund der 1998 erstellten Bevölkerungsprognose ging der Kanton Zug bis zum Prognoseho- rizont 2020 von einem starken Wachstum
2213.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Bericht Nr. 2213.3 - 14351 einstimmig zu. 2. Eintretensdebatte Der Ausbau des Littibaches ist in erster Linie ein Projekt zum Schutz vor Hochwasser und wird deshalb auch vom Bund finanziell unterstützt
2098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Pensum von 50 Stellen- prozenten bearbeitet. Die Tätigkeit dieser Stelle konzentrierte sich bisher in erster Linie auf die Erarbeitung von Grundlagen im Altersbereich, auf die Vernetzung von Akteurinnen und die Angebote im Altersbereich seien bereits grosszügig ausgebaut. Die SVP stellt den Antrag, den ersten Satz zu ergänzen mit "öffentli- chen und privaten Organisationen". Der Regierungsrat verzichtet trotz BGS 821.1) anlehnt, wird grossmehrheitlich unterstützt. Die Einwohnergemeinde Cham beantragt, im ersten Satz "Altersleitbild" zu ersetzen durch "Al- tersbereich". Sie begründet dies damit, dass im Bereich
2106.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
würde und ein erhebliches Missbrauchsrisiko bestehe. Der entsprechen- de durch den Nationalrat erstellte Gesetzesentwurf (BBl 2009 S. 5991 ff.) wurde in der parla- mentarischen Beratung insbesondere d Grundlagen für die Familienzulagen den neuen bundesrechtlichen Vorschriften an- zupassen, was in erster Linie bedeutet, dass das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesge- setz über die Familienzulagen

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