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Jungvieh
reduziert. Danach wird ein Rind mit ca. 400 kg oder etwa 15 Monaten besamt, damit es mit 24 Monaten das erste Mal abkalbt. Das Tier hat beim Abkalben ein Gewicht von ca. 650 kg. Ein Jungtier welches 400 kg Diese hat eine essentielle Auswirkung für die Zukunft. Wichtig ist, dass das Kalb innerhalb der ersten Lebensstunden möglichst viel Kolostralmilch erhält. Diese dient dem Kalb als Abwehrstoff gegen mögliche
Milchviehhaltung
entmistet. Allgemeine Fakten und Informationen Im Alter von 24 bis 26 Monate wird von der Kuh das erste Kalb geboren. Die Kuh produziert ab diesem Zeitpunkt Milch für ihr Kalb. Um die Milch für den menschlichen
§§ 52c Abs. 3 und 67 Abs. 1 und 3 WAG
erscheint es aus Gründen der Rechtssicherheit gegeben, bereits jetzt Beschwerde einzulegen.» Der erste zitierte Satz ist zutreffend «Zwar entfaltet (...) »). Erst nach den Wahlen könnte die Partei im Rahmen eventualiter sei festzustellen, dass dieser «vor Bundesrecht und Völkerrecht nicht standhalte». In der ersten Beschwerde vom 10. Januar 2014 wurde die Aufhebung von § 52c Abs. 3 WAG bereits beantragt. Ein r
Überprüfen des Wohnsitzes bzw. des Aufenthaltsstatus von SchülerInnen beim Eintritt in eine kantonale Mittelschule
e Sans-Papiers. Gemäss Auskunft der DBK treten jährlich etwa 250 Schülerinnen und Schüler in die erste Klasse der Kantonsschule Zug über, ca. 30 in die Wirtschaftsmittelschule, ca. 35 in die Fachmittelschule
Art. 132 Abs. 1 StG; Art. 132 Abs. 1 DBG; §§ 10 und 21 VRG
ist ist also bei der siebentägigen Abholfrist der Tag der versuchten Zustellung mitzuzählen. Der erste Tag der für die Zustellung des Entscheides massgebenden Abholfrist ist somit in der Regel der Tag
Sozialhilfe und Arbeitsmarktrecht
hierzu in der Botschaft keine Ausführungen machte, ist somit als Indiz dafür zu werten, dass ihm die erste Konstellation vorschwebte. (...) Der Bundesrat meinte aber immerhin ausdrücklich, dass es stossend Das Bundesgericht hat in konstanter Rechtsprechung festgehalten, dass Gesetzesbestimmungen zwar in erster Linie nach ihrem Wortlaut auszulegen sind und dass die rechtsanwendende Behörde an einen klaren Bundesrat zum Grund der im Gesetz vorgesehenen Bewilligungspflicht, wie folgt: Die Vorlage habe in erster Linie den Schutz des im Personalverleih tätigen Arbeitnehmers im Auge, unabhängig davon, ob er als
Art. 30a SchKG, Art. 108 SchKG, Art. 109 SchKG, Art. 16 Nr. 5 aLugÜ bzw. Art. 22 Nr. 5 LugÜ
der ausschliesslichen Kompetenz der schweizerischen Gerichtsbarkeit untersteht. 4.1.3 Während der erste Entscheid vor Inkrafttreten des aLugÜ erfolgte, kann dem zweiten Entscheid nicht entnommen werden
§ 195 Abs. 2 StG
Grundstücke GS Nrn. 02 und 03 befinden sich in ähnlicher Lage am See, sind allerdings durch eine erste Bautiefe und die Hauptstrasse ca. 30 Meter vom See getrennt, während der Abstand des GS Nr. 00 zum 12. Dezember 2007 fest. Am 1. September 2011 beauftragte das Verwaltungsgericht X. Y. mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens. Dieses Gutachten wurde am 7. Juli 2012 erstattet. Darin schätzte der haben. 3. Am 1. September 2011 beauftragte das Gericht X.Y., Schätzungsexperte SEK-SVIT, mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens. Gefragt wurde gesondert nach dem Verkehrswert des Grundstücks im Jahre
Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
erscheint es aus Gründen der Rechtssicherheit gegeben, bereits jetzt Beschwerde einzulegen.» Der erste zitierte Satz ist zutreffend «Zwar entfaltet (...) »). Erst nach den Wahlen könnte die Partei im Rahmen eventualiter sei festzustellen, dass dieser «vor Bundesrecht und Völkerrecht nicht standhalte». In der ersten Beschwerde vom 10. Januar 2014 wurde die Aufhebung von § 52c Abs. 3 WAG bereits beantragt. Ein r
§ 4 DSG, ISOS
liefere wertvolle Hinweise zur vorhandenen Qualität der Ortsbilder. Dessen Empfehlungen würden die erste und wichtigste Grundlage bei der Ermittlung von Verdichtungspotenzialen bilden. Auf die Liegenschaft t für die Gemeinde X wird im Süden von der SBB-Bahnlinie und im Westen entlang der (...) von der ersten Bautiefe des Quartiers (...) begrenzt. Sowohl das restliche Gebiet des Quartiers (...) als auch das

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