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1393.05 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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entlang bis zur Grastrocknungsanlage in Ober- bösch. Bei der Oberehretstrasse wird die Überführung neu erstellt und ver- breitert, um zusätzlich als Wildtierkorridor zu dienen. Wegen des Gasröh- renspeichers Fahrzeuge das Zentrum von Cham passieren. Dieses Verkehrsaufkommen überrascht auf 6 1393.5 - 11987 den ersten Blick. Es entspricht jedoch im Wesentlichen dem Ziel- Quellverkehr von Cham. Mit flankierenden Massnahmen einzelner Kammern Sinn macht. Im Bewusstsein, dass die Kammern B und C gemäss Kantonalem Richt- plan der ersten (Baubeginn 2002 bis 2008) und die Kammern A und D der zweiten Priorität (Baubeginn 2008 bis 2014)
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1393.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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werde. Selbstverständlich anerkennen wir, dass der Kantonsrat mit dem TRP-V die Kammern B und C der ersten Priorität (Baubeginn 2002 bis 2008) und die Kammern A und D der zweiten Priorität (Baubeginn 2008 informieren lassen. Wir konnten zur Kenntnis nehmen, dass die Finanzierung der Strassenbauprojekte der ersten Priorität gemäss TRP-V gesichert ist. Der Verlauf der Spezialfinanzierung Strassenbau verändert sich
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1393.07 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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wenn alle Projekte in der ersten Priorität alle politischen Hürden überstanden haben und poli- tisch nicht mehr in Frage gestellt werden können. Bei mehreren Projekten in der ersten Priorität sind diese V en besteht (auch Kammern genannt), folgende Prioritäten vorgesehen: Die Kammern B und C sind der ersten Priorität - Baubeginn zwischen 2002 und 2008 - und die Kammern A und D der zweiten Priorität - Baube- Ennetsee" zu beschliessen (Vorlage Nr. 1393.6, Laufnummer 11988). Da nur die Kammern B und C der ersten Priorität zugewiesen sind, stellt sich aufgrund des Antrages der Stras- senbaukommission unweigerlich
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1412.02 - Antrag des Regierungsrates
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rücken; b) Erstellen von Fotos und Videoaufnahmen; c) Feststellung äusserer körperlicher Merkmale; d) Handschriftenproben; e) Sprachproben; f) Abstrich der Wangenschleimhaut und Erstellung von DNA-Profilen; Daten werden dem Staatsarchiv zur Archivierung ange- boten. 2 Die bei polizeilichen Sondereinsätzen erstellten Bild- und Tonaufnah- men vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstellung, sofern die Aufnah- bestätigen oder zu beseiti- gen. Sie legt der in Gewahrsam genommenen Person das über die Befragung erstellte Protokoll zur Einsichtnahme und Unterzeichnung vor. § 14 c) Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr für
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1412.03b - Beilage 2
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Absprache aufmerksam. Durch Veranstalter zu erbringende oder zu vergütende Verkehrsmassnahmen Erstellung eines Verkehrskonzeptes (Parkplätze, Umleitungen, Signalisationen) und nach der Genehmigung en die Veranstalter. Durch Veranstalter zu erbringende oder zu vergütende Sicherheitsmassnahmen Erstellung eines Sicherheitskonzeptes Durchsuchung des Geländes oder der Räumlichkeiten und anschliessendes
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1412.01a - Beilage
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Vorschriften). Somit wird die Anzeige durch die verantwortliche Person der Gemeinde oder des Amtes erstellt und die Polizei führt die Ermittlungen. Einsatz Si Ass möglich
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1452.2 - Antwort des Regierungsrates
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Finanzierung der NFA-Mehrbelastung leisten. Der Bereich Bildung ist im Wesentlichen in der nun laufenden ersten Phase von der Staatsaufgabenreform nicht betroffen. Der Regie- rungsrat ist zudem auch der Meinung
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1454.2 - Antwort des Regierungsrates
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zu. An der Sitzung vom 21. November 2006 stimmte der Grosse Gemeinderat dem Abwas- serreglement in erster Lesung zu. - Soviel zum derzeitigen Stand. 3. Gibt es weiterhin Bestrebungen, um das Reglement in
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1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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Autorität einer Entscheidung hängt nicht allein vom Wissen um die Art ihres Zustandekommens, sondern in erster Linie von der Überzeugungs- kraft der Urteilsgründe und immer auch von der Chance ihrer Durchsetzbarkeit Ermessen des Gerichts die Darstellung einer Minderheitsmeinung vorgesehen, nicht aber - entgegen ersten Bestrebungen - im Entwurf für eine schweizerische Strafpro- zessordnung und im neuen Bundesgerichtsgesetz
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1455.7 - Antrag von Eusebius Spescha und Margrit Landtwing zur 2. Lesung
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unterstützt eine Lehrper- son mit der erforderlichen Qualifikation den Unterricht. Begründung: In der ersten Lesung wurde der Antrag gestellt, bei § 33 Absatz 4 eine Kann-Formu- lierung einzusetzen. Begründet