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1483.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Unterrichtszeit gilt auch die individuelle Förderung der Schüler so- wie im Kindergarten und in den ersten vier Primarklassen der Unterricht mit Halbklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan
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1483.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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übersichtlich wie 2 In Bezug auf die NFA gilt es festzuhalten, dass der Kantonsrat am 3. Mai 2007 in erster Lesung den notwendigen Gesetzesanpassungen zugestimmt hat (Vorlage Nr. 1506.2 - 12297 bzw. 1506.4 ...........................................................................13 1. Ausgangslage Im ersten Paket der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) ging es um praktisch kostenneutrale Gesetzesanpassungen ergebnis kommt in der Detailberatung bei den Ziffern 4.2 und 4.3 wieder zum Ausdruck): a) In der ersten Abstimmung obsiegte der Antrag der vorberatenden Kommission über den Antrag des Regierungsrates mit
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1483.07 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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die Lehrpersonen mindestens in die in § 6 er- wähnten Besoldungsklassen einzureihen und bei der Ersteinreihung die bisherige Tätigkeit und Erfahrung zu berücksichtigen. Ebenso gilt weiterhin der automatische ausgleich gemäss Fi- LaG.» 1483.7 - 12446 7 Die Antragsteller führen aus, dass der Kantonsrat in erster Lesung dem Antrag der Staatswirtschaftskommission gefolgt ist und den Finanzierungsbeitrag der Einwoh- Gesetzesvorlagen des zweiten Pakets der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) beraten. Das Ergebnis der ersten Lesung ist in der Vorlage Nr. 1483.6 - 12418 festgehalten. Unsere Kom- mission hat am 16. August
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1483.08 - Antrag von Eusebius Spescha, Vreni Wicky, Alois Gössi, Rudolf Balsiger, Christina Bürgi Dellsperger, Hans Christen, Albert C. Iten, Anton Stöckli, Vroni Straub-Müller, Werner Villiger und Alice Landtwing zur 2. Lesung
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dass Nehmer- gemeinden tiefere Steuerfüsse als Gebergemeinden aufweisen könnten. Nachdem die in erster Lesung beschlossene Variante aber mit grosser Wahrscheinlichkeit zu dieser Situation führen wird Einwohnergemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl ausgerichtet. Begründung: Der Kantonsrat hat in der ersten Lesung den Finanzausgleich gemäss der von der Stawiko vorgeschlagenen Variante beschlossen. Diese
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1483.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2007
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Unterrichtszeit gilt auch die individuelle Förderung der Schüler so- wie im Kindergarten und in den ersten vier Primarklassen der Unterricht mit Halbklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan
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1484.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ertrags- bzw. Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung. Die hohe Zunahme in der Rechnung 2005 hängt in erster Linie mit dem ausserordentlichen Ertrag von 123.4 Mio. Franken aus dem Verkauf der Goldreserven durch sich im Herbst 2007 verändern, weil das Bundesparlament dann die definitiven Belastungen für die ersten vier Jahre der NFA festlegt. Ebenfalls wird zu berücksichtigen sein, wie sich die Ressourcenstärken
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1483.09 - Antrag von Werner Villiger, Eusebius Spescha und Hans Christen zur 2. Lesung
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n leisten jährlich Beiträge von 4 Prozent ihres Kan- tonssteuerertrags Der Kantonsrat hat in der ersten Lesung den Finanzausgleich gemäss der von der Stawiko vorgeschlagenen Variante beschlossen. Diese sich die Gemeinden auf eine Ab- schöpfungsrate von maximal 35 Prozent. Der Kantonsrat folgte in der ersten Lesung jedoch der von der Stawiko vorgeschlagenen Anpassung auf 40 Prozent. Dieser markante Anstieg
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3281.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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üfung (UVP) durchgeführt werden. Der Entwurf der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für das Erstellen der neuen Anker ist in Vorbereitung. Die Anker liegen teilweise in den Gewässerschutzzonen S2 und Reinigung des Mauerwerks ohne Mauerwerkinstandsetzung erforderlich. Diese Pfeiler wurden bei der Erstellung gut mit Beton verfüllt, was sich bis heute bewährt hat. Stirnmauern, Brückengewölbe, Kanzeln bei von vorfabrizierten Elementen. Die Orts- betonplatte wird fugenlos mit schwindkompensiertem Beton erstellt und ist schubfest mit den bestehenden Stirnwänden verdübelt. Aufgrund der beidseitigen Auskragungen
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1356.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Wochen zu 100%. Konkordia: 14 Wochen zu 100%. Swiss Steel: 14 Wochen zu 100%. CSS Krankenkasse: Im ersten Dienstjahr 14 Wochen ab Niederkunft zu 80% gemäss EOG. Ab 2. Dienstjahr 16 Wochen zu 100%. Auch die Hintergrund, dass die neue gesetzliche Regelung die privaten und öffentlichen Arbeitgeber während der ersten Jahre um mehr als 300 Millionen Franken entlastet 2), und damit wurde massgeblich auf die Annahme weise einem Gross-Konzern wie der UBS ohne Weiteres möglich ist, für die ange- stellten Mütter ab dem ersten Dienstjahr ohne Zusatzbedingungen einen sechs- monatigen Mutterschaftsurlaub zu 100% Lohn einzuräumen
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1360.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Stellenwert beimisst. 2. Stellungnahmen der Initianten sowie von Fachleuten und Ausführenden An der ersten Sitzung gab die Kommission dem Initiativkomitee, vertreten durch Thomas Pfiffner, Präsident des Lehrer- Nutzung der Synergien von Lernstrategien bei 3/7 vermin- dert ist, weil der Abstand zwischen der ersten und zweiten Fremdsprache zu gross ist und weil das Erlernen der zweiten Fremdsprache unweigerlich