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1396.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einführung des Schweizerischen Zivilgesetz- buches sowie den dazu gehörenden Bericht und Antrag in erster Lesung verabschie- det. Die von der Direktion des Innern im Anschluss durchgeführte Vernehmlassung
1395.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
dritter Seite nicht oder nicht recht- zeitig erhältlich ist. § 9 Grundsatz 1 Die Sozialhilfe ist in erster Linie Sache der Einwohner- und Bürger- gemeinden. 2 unverändert § 10 Gemeinden 1 Die Einwohner- und
1395.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
dritter Seite nicht oder nicht recht- zeitig erhältlich ist. § 9 Grundsatz 1 Die Sozialhilfe ist in erster Linie Sache der Einwohner- und Bürger- gemeinden. 2 unverändert § 10 Gemeinden 1 Die Einwohner- und
1395.7 - Antrag von Markus Jans zur 2. Lesung
in der Vorlage zur Revision des Schulgesetzes (Vorlage Nr. 1455.2 - 12098, § 62 Abs. 4) und im in erster Lesung behandelten neuen Polizeigesetz. Unter § 16 Abs. 2 Ruhe und Ordnung ist vorgesehen, dass der
1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
finanziellen Folgen in dem sowohl von den Gemeinden als auch vom Kanton bereits im Frühjahr 2006 zu erstellenden Budget für das Jahr 2007 noch gar nicht berücksichtigt werden können. All diese Überlegungen haben e vorliegt oder die öffentliche Sicherheit nicht tangiert ist. Eine Art Amtshilfe ist auch die Erstellung personenbezogener Informationsberichte, soweit sie von Behörden oder Dienststellen angefordert Aufklärung eines Verbrechens sowie über die invasive Probe- nahme172 und die Analyse der Probe zur Erstellung eines DNA-Profils die Be- zeichnung einer richterlichen Behörde. Als richterliche Behörde gilt
1413.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
Massenunter- suchungen; b) das Untersuchungsrichteramt für die invasive Probenahme und die Analyse zur Erstellung eines DNA-Profils. § 23bis Abs. 4 (neu) 4 Richterliche Behörde gemäss Art. 7 Abs. 3 des DNA-Pr Massenuntersu- chungen; b) die Jugendanwaltschaft für die invasive Probenahme und die Analyse zur Erstellung eines DNA-Profils. § 30 Abs. 6 (neu) 6 In den Verfahren gemäss den Abs. 1 und 2 ist richterliche Massenuntersu- chungen; b) das Einzelrichteramt für die invasive Probenahme und die Analyse zur Erstellung eines DNA-Profils. § 31bis (neu) Richterliche Behörden gemäss Art. 7 Abs. 3 des DNA-Profil-Gesetzes
1413.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Art. 7 Abs. 3 DNA-Profilgesetz ist a) für die invasive Probenahme und die Analyse der Probe zur Erstellung eines DNA-Profils – während der Untersuchung das Untersuchungsrichteramt bzw. die Jugendanwaltschaft
1413.02 - Antrag des Regierungsrates
Massenunter- suchungen; b) das Untersuchungsrichteramt für die invasive Probenahme und die Analyse zur Erstellung eines DNA-Profils. § 23bis Abs. 4 (neu) 4 Richterliche Behörde gemäss Art. 7 Abs. 3 des DNA-Pr Massenuntersu- chungen; b) die Jugendanwaltschaft für die invasive Probenahme und die Analyse zur Erstellung eines DNA-Profils. § 30 Abs. 6 (neu) 6 In den Verfahren gemäss den Abs. 1 und 2 ist richterliche Massenuntersu- chungen; b) das Einzelrichteramt für die invasive Probenahme und die Analyse zur Erstellung eines DNA-Profils. § 31bis (neu) Richterliche Behörden gemäss Art. 7 Abs. 3 des DNA-Profil-Gesetzes
1413.03b - Beilage 2
Absprache aufmerksam. Durch Veranstalter zu erbringende oder zu vergütende Verkehrsmassnahmen ƒ Erstellung eines Verkehrskonzeptes (Parkplätze, Umleitungen, Signalisationen) und nach der Genehmigung en die Veranstalter. Durch Veranstalter zu erbringende oder zu vergütende Sicherheitsmassnahmen ƒ Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ƒ Durchsuchung des Geländes oder der Räumlichkeiten und anschliessendes
1413.04a - Anhang
Vorschriften). Somit wird die Anzeige durch die verantwortliche Person der Gemeinde oder des Amtes erstellt und die Polizei führt die Ermittlungen. Einsatz Si Ass möglich

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