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1412.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ücken; b) Erstellen von Fotos und Videoaufnahmen; c) Feststellung äusserer körperlicher Merkmale; d) Handschriftenproben; e) Sprachproben; 5 f) Abstrich der Wangenschleimhaut und Erstellung von DNA-Profilen Daten werden dem Staatsarchiv zur Archivierung ange- boten. 2 Die bei polizeilichen Sondereinsätzen erstellten Bild- und Tonaufnah- men vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstellung, sofern die Aufnah- bestätigen oder zu beseitigen. Sie legt der in Gewahrsam genommenen Person das über die Befragung erstellte Protokoll zur Einsicht- nahme und Unterzeichnung vor. § 14 c) Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr
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1412.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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ücken; b) Erstellen von Fotos und Videoaufnahmen; c) Feststellung äusserer körperlicher Merkmale; d) Handschriftenproben; e) Sprachproben; 5 f) Abstrich der Wangenschleimhaut und Erstellung von DNA-Profilen Daten werden dem Staatsarchiv zur Archivierung ange- boten. 2 Die bei polizeilichen Sondereinsätzen erstellten Bild- und Tonaufnah- men vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstellung, sofern die Aufnah- bestätigen oder zu beseitigen. Sie legt der in Gewahrsam genommenen Person das über die Befragung erstellte Protokoll zur Einsicht- nahme und Unterzeichnung vor. § 14 c) Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr
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1412.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kantonsrat getragen wird. Auch die Kommission erachtet die Sicherheit im Kanton Zug als eine Kernaufgabe erster Priorität, deren Erfüllung die entsprechende personelle Dotierung der Zuger Polizei jetzt und auch tentinnen und Sicher- heitsassistenten und zur Personalsituation der Zuger Polizei im Rahmen der ersten Lesung von der CVP-Fraktion gestellt wurden, hat die Regierung einen Zusatzbericht erstellt. Die Teilausbildung, welche im März 2008 beginnen kann. Die Ausbildung dauert fünf Monate, sodass die ersten Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsas- sistenten ab dem zweiten Halbjahr 2008 eingesetzt werden
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1433.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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investiert. Die Stawiko hat sich im Detail informieren lassen und stellt fest, dass es sich dabei in erster Linie um zügelbare Objekte handelt. Die entspre- chenden Vorgaben des Regierungsrates sind eingehalten en (Seiten 41 - 50) Die detaillierten Begründungen zu Abweichungen ab 200'000 Franken wurden zum ersten Mal im Budget 2004 aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses eingeführt. Die Stawiko begrüsst es
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1434.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Werdegang der Projektidee wird die Finanzierbarkeit aufzeigen. Die Ini- tianten rechnen mit Erstellungskosten von 35 Mio. Franken, eingeschlossen die Rampen und eine Brücke über die Autobahn, jedoch ohne
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1441.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schutzzonen S1, S2 und S3 umgeben. In den Schutzzonen S1 und S2 gilt ein generelles Verbot für die Erstellung von Bauten und Anlagen. In der Zone S3 sind industrielle Betriebe, von denen eine Gefahr für das Materialentnahmen untersagt sind." Aus diesem Grund muss die Strassennivellette zwingend auf Terrainhöhe erstellt werden. Dies gilt folglich auch für einen Werkleitungstunnel. Ein Bauwerk in dieser Tiefe würde
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1445.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen. Auch die Stawiko ist der Ansicht, dass sowohl die Erstellung einer Wasserüberleitung von der Neuen zur Alten Lorze als auch eine Lorzenaufweitung im beantragten
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1444.1 - Interpellationstext
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Initianten der KOSA-Initiative wollen die Gewinne der Nationalbank neu verteilen. Das Geld soll in erster Linie in den AHV-Fonds fliessen und nicht mehr dem Bund (1/3) und den Kantonen (2/3) zur Verfügung
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1445.2 - Antrag des Regierungsrates
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sowie gestützt auf § 25 des Finanzhaushaltgesetzes vom 28. Februar 19852), beschliesst: § 1 Für die Erstellung einer Wasserüberleitung von der Neuen zur Alten Lorze in der Gemeinde Baar wird ein Objektkredit
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1445.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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sowie gestützt auf § 25 des Finanzhaushaltgesetzes vom 28. Februar 19852), beschliesst: § 1 Für die Erstellung einer Wasserüberleitung von der Neuen zur Alten Lorze in der Gemeinde Baar wird ein Objektkredit