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2108.07 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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der Realisierung eigener Bauvorhaben. Seite 2/2 2108.7 - 14319 Auch wenn der gleiche Antrag in der ersten Lesung deutlich abgelehnt wurde, sind wir klar der Meinung, dass die Förderung von Wohnraum zu finanziell
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2108.06 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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sachdienlichen Angaben anzeigen. Vorbehalten bleiben ab- weichende gesetzliche Regelungen. § 39 Abs. 3 erster Satz des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) regelt die Anzeigepflicht des Regierungsrates, wenn Ve
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2108.09 - Antrag von Manuel Brandenberg zur 2. Lesung
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e- hältlich von Absatz 3 nachstehend, gilt das offene Handmehr. Begründung: 1. Die Regelung gemäss erster Lesung, wonach das offene Handmehr für Wah len nur gilt, wenn nicht eine Person die Urnenabstimmung generelle Einführung der Urnenwahl ein Gemeindeve r- sammlungsbeschluss notwendig. § 5ter Abs. 1 gemäss erster Lesung widerspricht dieser Be- stimmung und zwänge die Gemeinden fast, die Urnenabstimmung einzuführen Stimmverhalten nicht offenbaren möchten, im Sinne des berechtigten Anliegens des Antragstellers in der ersten Lesung genügend geschützt. 300/mb
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2133.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2133.1 Laufnummer 14044 Motion von Daniel Thomas Burch, Cornelia Stocker, Adrian Andermatt, Maja Dübendorfer Christen, Karin Andenmatten, Anna Bieri und Silvia Thalmann betreffend Standort
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2150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für den Beitrag von Veranstaltern an Sicherheitskosten. § 3 In-Kraft-Treten Damit der EVZ, der sein erstes Heimspiel der Saison 2012/13 am 13. September 2012 aus- trägt, bereits von der neuen Regelung profitieren werden. d. Vielfältiges öffentliches Interesse an Extrabussen und Extrazügen bei Grossanlässen In erster Linie profitiert der Veranstalter von attraktiven An- und Rückreisemöglichkeiten. Diese gehören im Von 1988 bis 1993 wurden Verstärkungskurse eingesetzt, 1992 finanzierte die Gemeinde Walchwil einen ersten Extrabus nach dem Match. Seit 1993 bietet die ZVB ca. 10 Minuten nach Matchende ab der Bossard-Arena
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2150.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2013
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Das Gesuch um einen Beitrag geht mindestens drei Monate vor Beginn der Grossveranstaltung oder des ersten Anlasses desselben bei der zustän- digen Direktion ein. 2 Keine Beiträge werden ausgerichtet, an:
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2150.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Das Gesuch um einen Beitrag geht mindestens drei Monate vor Beginn der Grossveranstaltung oder des ersten Anlasses desselben bei der zustän- digen Direktion ein. 2 Keine Beiträge werden ausgerichtet, an:
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2150.2 - Antrag des Regierungsrates
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Das Gesuch um einen Beitrag geht mindestens drei Monate vor Beginn der Grossveranstaltung oder des ersten Anlasses desselben bei der zustän- digen Volkswirtschaftsdirektion ein. 2 Keine Beiträge werden
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2157.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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dass die Jahresrechnung Gesetz und Vertrag ent- spricht. 11. Finanzstatus Gemäss § 38 Bst. e FHG erstellt die Finanzdirektion einen Finanzstatus mit Gesamtauswirkun- gen von neuen Vorlagen zuhanden der
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2165.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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elligen Bereich einsetzen können. Seite 14/16 2165.7 - 14372 Die Kommission hat deshalb in einem ersten Schritt die Sicherheitsdirektion damit beauf- tragt, näher zu prüfen, welche privaten Organisationen