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1512.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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der Wald seine Funktionen dauernd, unein- geschränkt und somit nachhaltig erfüllen kann. 3 Die Erstellung der Waldwirtschaftspläne erfolgt in der Form von Ver- einbarungen unter Vorbehalt von § 7bis und
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1527.8a - Beilage:Revisionsbericht
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Aufträge Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona len Stelle, während unsere Aufgabe
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1531.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Feststellen des Bedarfs an Spracherwerb und das Fest- legen der individuellen Sprachziele böten sich in erster Linie Sprachkursanbietende an. Daneben sei eine zentrale, kantonale Koordinationsstelle zu insti wirtschaftlich, kul- turell und politisch - einschliesst. Zu einer erfolgreichen Integration gehört in erster Linie ein entsprechender Wille, die schweizerischen Lebensverhältnisse zu akzeptieren und sich damit Hintergrund sowie Analphabeten und Anal- phabetinnen mitberücksichtigt; - dass sich das Angebot in erster Linie an Frauen richtet. Im Schuljahr 2006/2007 fanden in neun Gemeinden 38 Deutschkurse mit Soz
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1532.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Konkurrenten müssen gleich behandelt werden. Ein Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit wäre als erstes auf Bundesebene zu prüfen, weil sowohl das ZGB (Art. 316 Abs. 1) wie die PAVO (Art. 1 Abs. 1 und aus zwei Gründen für falsch halten: 1. In sachlicher Hinsicht sei es aus Sicht der Motionäre in erster Linie erforderlich, dass die Betreuung von einer im Umgang mit Kindern erfahrenen Person ausgeübt Grundlage Gegen eine Verankerung der Qualitätsanforderungen im Kinderbetreuungsgesetz sprechen in erster Linie praktikable Gründe. Der Bundesrat wird durch Art. 316 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs
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1531.1 - Motionstext
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Feststellen des Bedarfs an Spracherwerb und das Festlegen der (individuellen) Sprachziele bieten sich in erster Linie Sprachkursanbietende an. Daneben ist eine zentrale, kantonale Koordinationsstelle zu definieren
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1532.1 - Motionstext
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ersonen aus zwei Gründen für falsch: 1. In sachlicher Hinsicht ist es aus Sicht der Motionäre in erster Linie erforderlich, dass die Betreuung von einer im Umgang mit Kindern erfahrenen Person aus- geübt
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1551.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Konkurrenten müssen gleich behandelt werden. Ein Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit wäre als erstes auf Bundesebene zu prüfen, weil sowohl das ZGB (Art. 316 Abs. 1) wie die PAVO (Art. 1 Abs. 1 und aus zwei Gründen für falsch halten: 1. In sachlicher Hinsicht sei es aus Sicht der Motionäre in erster Linie erforderlich, dass die Betreuung von einer im Umgang mit Kindern erfahrenen Person ausgeübt Grundlage Gegen eine Verankerung der Qualitätsanforderungen im Kinderbetreuungsgesetz sprechen in erster Linie praktikable Gründe. Der Bundesrat wird durch Art. 316 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs
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1553.1 - Gedruckter Bericht
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Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheiden) zu befassen. Bei Verhinderung eines Richters werden in erster Linie die weiteren Richter der Kammer beigezogen. Im Weiteren stehen die Ersatzrichter zur Verfügung
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1561.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ansässigen Unternehmen den Zugang zu den neuesten Technologien in unmittelbarer Nähe ermöglicht. Wie die ersten Betriebsjahre zeigen, resultieren Auswirkungen nicht nur auf den Standortkanton, sondern auf die
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1562.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und Vertreter der Volkswirtschaftsdirektion haben in den ver- gangen Monaten und Wochen: - sich erstens gegen aussen klar für die Realisierung des beabsichtigten Standortes Zug eingesetzt; - sich gleichzeitig Standorte für die künftige HF Gesundheit Zentralschweiz zur Kenntnis genommen werden. Dies gründete erstens auf die ungenügende Zahl von Bewerbungen für den in Zug vorgesehenen Langzeitpflegebereich. Und zweitens der Lernenden am GIBZ haben diesen Sommer ihre Fähigkeitszeugnisse erhalten. Bei der FMS werden die ersten Absolventinnen 2008 die Fähigkeitszeugnisse erhalten. Jene Fachkräfte, die nach Lehrabschluss oder