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3182.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
stammen aus der CO2-Abgabe, welche der Bund auf fossile Brennstoffe erhebt. Im Jahr 2021 wurden sie zum ersten Mal mit kantonalen Mitteln ergänzt. Das Förderbudget für das Jahr 2021 beträgt so insgesamt 2,4 Millionen
3184.1 - Antwort des Regierungsrats
sich diese Aufgabenteilung im Bereich der Nationalstrassen geändert. Seit dann steht das bereits erstellte Nationalstrassennetz im Eigentum des Bundes. Der Bund ist zudem – abgesehen von der Fertigstellung n wird. 2. Ab wann erfolgte die Projektierung des Grosskreisels Lindencham? Ab wann begannen die ersten nachweisbaren Absprachen zwischen dem ASTRA und der Baudirektion des Kantons Zug? Siehe Antwort zu
3196.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2022
Einsatzleitzen- trale sowie die bei polizeilichen Spezialeinsätzen und bei Sportveranstaltun- gen erstellten Bild- und Tonaufnahmen vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstellung, sofern die Aufnahmen
3200.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
verändert haben, weil die Shutdown-Massnahmen des Bundes immer wieder verlängert worden sind. Während der ersten Welle wurden vorwiegend Darlehen gewährt, um die Liquidi- tät von Unternehmen sicherzustellen. Inzwischen
3200.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(Vorlage Nr. 3161.10 - 16494) waren auf Bundesebene zwei Finanzierungstranchen vor- gesehen. Für den ersten Teil wurden 400 Millionen Franken zur Verfügung gestellt (Bund 50 Prozent, Kantone 50 Prozent); im
3200.2 - Antrag des Regierungsrats
rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 66,1 Millionen Fran- ken im Rahmen des ersten und des zweiten Teils des Härtefallprogramms des Bundes zur Verfügung. - 2 - Geltendes Recht [M09]
3200.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. August 2021
nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 66,1 Millionen Franken im Rahmen des ersten und des zweiten Teils des Härtefallprogramms des Bundes zur Verfügung. 2 ... 3 Der Regierungsrat
3200.4 - Ergebnis 1. Lesung
nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 66,1 Millionen Franken im Rahmen des ersten und des zweiten Teils des Härtefallprogramms des Bundes zur Verfügung. 2 ... 3 Der Regierungsrat
3205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gerichtshofs für Men- schenrechte angepasst. In der vorliegenden Gesetzgebungsvorlage geht es in erster Linie um die Anpassung des ka n- tonalen Rechts an das eidgenössische Ordnungsbussenrecht, namentlich darauf erlassenen Verordnungen zuständig sind (Art. 2 Abs. 1 OBG). Demnach kann diese Aufgabe in erster Linie von in diesen Bereichen tätigen kantonalen und kommunalen Polizei-, Aufsichts- sowie anderen und einzuziehen. Gemäss Abs. 1 hat das für die Ordnungsbussenerhebung zuständige Organ in einem ersten Schritt Gegenstände oder Vermögenswerte sicherzustellen, die sich jemand durch eine Über- tretung
3205.3 - Bericht und Antrag der Kommission
würden der fehlbaren Person keinerlei Nachteile entstehen. Ihre Personendaten wür- den wegen der Erstellung des Einzahlungsscheins zwar im Ordnungsbussen-System erfasst, aber nach der Bezahlung unmittelbar Bundesebene erfordern zur Klar- stellung punktuelle Anpassungen im kantonalen Recht. Dabei geht es in erster Linie um das Übertretungsstrafgesetz vom 23. Mai 2013 (BGS 312.1, nachfolgend: ÜStG) und dessen An- die Feuerwehr und der RDZ sich häufig in heiklen Situationen befänden, in denen der Eigenschutz an erster Stelle stehe. Die Aufgabe der genannten Personengruppen sei klar nicht das Ausstellen von Bussen

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