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3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dessen Verordnungen. Der Bund berücksichtigt für den abgeltungsberech- tigten öffentlichen Verkehr in erster Linie die Nachfrage (Art. 31a Abs. 3 PBG). Daneben beur- teilt der Bund Punkte wie angemessene G Arth-Goldau 2.1. Angebot bis zur Streckensperrung am Zugersee Ostufer Der Kanton plante mit der ersten Teilergänzung der S2, das Angebot zwischen Baar Linden- park–Walchwil zu einem Halbstundentakt zu
3039.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
an die Haushaltungen in der Gemeinde zu ver- teilen. Damit der Gemeinderat genügend Zeit für die Erstellung des Berichts und des Antrags hat, ist er nur verpflichtet solche Motionen auf die Traktandenliste
3056.1 - Antwort des Regierungsrats
ebung Darüber hinaus hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zug eine Übersicht erstellt über die Neuzuzüger (aus dem Ausland und von anderen Kantonen) der 32 häufigsten Herkunftsländer der öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz ange- meldet sind. (…) Der Bundesrat hat in der ersten Phase den Schwellenwert gemäss Art. 21a Abs. 3 AIG auf acht Prozent fixiert. Seit 1. Januar 2020
3068.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
deren Kunden sollen Zahlungen der Unternehmen und SeIb ständigerwerbenden aufgeschoben werden. In erster Linie sind damit die verschiedenen Steu ern gemeint und in zweiter Linie allfällige weitere vom
3080.1a - Beilage 1: RRB vom 24. März 2020 Stützungmassnahmen
demie zu ergreifen. Bei den vorliegenden Stützungsmassnahmen (Notstandsmassnahmen) handelt es sich in erster Linie um Bewilligungen von Ausgaben, welche die verfassungsmässi gen und gesetzlichen Zuständigkeiten
3080.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
rund 75 Prozent der kantonalen Beträge. 3. Rechenschaftsbericht des Regierungsrats Bereits in seinem ersten COVID-19-Beschluss vom 24. März 2020 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, über die Umsetzung und die obsie- gende Variante dem Antrag auf pauschale Steuergutschrift gegenübergestellt. In einem ersten Durchgang erzielen die drei Varianten folgende Ergebnisse: 82 Prozent (geltendes Recht) 4 Stimmen
3094.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
rund 75 Prozent der kantonalen Beträge. 3. Rechenschaftsbericht des Regierungsrats Bereits in seinem ersten COVID-19-Beschluss vom 24. März 2020 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, über die Umsetzung und die obsie- gende Variante dem Antrag auf pauschale Steuergutschrift gegenübergestellt. In einem ersten Durchgang erzielen die drei Varianten folgende Ergebnisse: 82 Prozent (geltendes Recht) 4 Stimmen
3103.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
rund 75 Prozent der kantonalen Beträge. 3. Rechenschaftsbericht des Regierungsrats Bereits in seinem ersten COVID-19-Beschluss vom 24. März 2020 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, über die Umsetzung und die obsie- gende Variante dem Antrag auf pauschale Steuergutschrift gegenübergestellt. In einem ersten Durchgang erzielen die drei Varianten folgende Ergebnisse: 82 Prozent (geltendes Recht) 4 Stimmen
3104.1 - Antwort des Regierungsrats
pro Jahr)? Zu den Kosten ist Folgendes anzumerken: In zehn Gemeinden wurde eine Vollkostenrechnung erstellt (Lohn, Lohnnebenkosten, Anschaffungen, Materialien, Weiterbildungen etc.) , wovon in einer Gemeinde generiert worden. Die obligatorische Schulpflicht umfasst ein Kin- dergartenjahr. Die Kinder des ersten freiwilligen Kindergartenjahres wurden deshalb nicht in die Statistik einbezogen. Die 3. Klasse des
2961.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
betrugen die Abweichungen zum Budget plus 127,0 Millionen Franken oder 8,7 Prozent. Dafür haben in erster Linie die Fiskalerträge beigetragen. 1.3.1. Fiskalertrag Der Kantonssteuerertrag hat sich in den ist. Die Stawiko wurde informiert, dass das Amt oder die Direktion eine diesbezügliche Weisung erstellt hat.  Aufforderung an die Direktion für Bildung und Kultur Die Stawiko fordert die Direktion für ngen von Verpflichtungskrediten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren erstellt werden (siehe § 28 Abs. 7 Bst. a des Finanzhaushaltgesetzes; BGS 611.1). 11. Selbstständige öff

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