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3025.4 - Ergebnis 1. Lesung
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Qualitätskontrolle und die Meldung von Unstimmigkeiten zuhan- den der datenliefernden Organe. 2 Es erstellt periodisch einen Bericht über den Betrieb der kantonalen Perso- nenregister zuhanden der IKG und
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3025.2 - Antrag des Regierungsrats
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Qualitätskontrolle und die Meldung von Unstimmigkeiten zu Han- den der datenliefernden Organe. 2 Es erstellt periodisch einen Bericht über den Betrieb der kantonalen Perso- nenregister zu Handen der IKG und
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3025.5 - Ablauf der Referendumsfrist. 1. Dezember 2020
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Qualitätskontrolle und die Meldung von Unstimmigkeiten zuhan- den der datenliefernden Organe. 2 Es erstellt periodisch einen Bericht über den Betrieb der kantonalen Perso- nenregister zuhanden der IKG und
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3031.2 - Antwort des Regierungsrats
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Regierungsrat gegebenenfalls als Gegenmassnahme vor? Als Gegenmassnahme gilt folgende Vorgehensweise: Als erstes ist ein Gespräch mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter zu suchen. In einem nächsten Schritt gemeindlichen Schulen die Lehrpläne mit Stun- dentafeln erlässt und die Lehrpläne mit Stundentafeln der ersten zwei Jahreskurse des 6-jähri- gen Gymnasiums genehmigt (§ 65 Abs. 3 Bst. e1 SchulG). Unterrichtsinhalte
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3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
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bezeichnet werden. Es seien nur vier Probebohrungen durch geführt worden. Obwohl der Perimeter nach der Erstellung der Prog nose reduziert worden sei, sei zudem die damit einhergehende Reduk tion des abbaubaren Bewertung des Standorts Hatwil/Hubletzen habe sich dabei leicht verschlechtert. Der damit auf den ersten Platz gerückte Standort G liege jedoch nicht nur vollständig in einem BLN-Gebiet, sondern auch in
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3075.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
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Die Zahlen in den verschiedenen Unterlagen seien unklar, deshalb sei zuerst das Kieskon- zept zu erstellen und dann über die Festsetzung von Hatwil zu entscheiden. - Letztlich gehe es um ein Deponieprojekt Importüberschüsse beim sauberen Aushub aus (Abb. I in «Grundlagen RUV»). Dafür verantwortlich ist in erster Linie der Kanton Zürich (linkes Seeufer), weil in Grenznähe keine Deponien vorhanden sind. Bei der Aus- hub importieren, um Hatwil mit ausserkantonalem Material schnell aufzufüllen. Hatwil soll in erster Linie die Zuger Bedürfnisse abdecken (z. B. Seekreide). Ein entsprechender Antrag mit diesen beiden
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3076.2 - Antwort des Regierungsrats
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mehr Was- ser bei höheren Abflüssen oder durch die Reduktion der Restwassermengen erreicht werden. Ersteres ist unwirtschaftlich, das zweite gesetzlich nicht zulässig. Eine geringe Leistungssteigerung (Erhöhung Ablösung der ehehaften Wasserrechte mittels Konzession verlangt (Erwägungen 6.5). Die Ablösung soll bei erster Gelegenheit erfolgen. Als Grund für diese Praxisänderung hat das Bundesgericht zusammengefasst ausgeführt Kantons Zug zur Ablösung der ehehaften Wasserrechte Bei gewissen Modalitäten, zum Beispiel was unter erster Gelegenheit zu verstehen ist oder in welchen Fällen eine Entschädigung zu leisten ist, bestanden
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3075.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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in der Grundmoräne aus. Gemäss der Ge- meinde Cham, welche ebenfalls ein unabhängiges Gutachten erstellen liess, könnte die Abbau- menge in der Grundmoräne jedoch auch nur bei 30 Prozent liegen. Bei der
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3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
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rund 75 Prozent der kantonalen Beträge. 3. Rechenschaftsbericht des Regierungsrats Bereits in seinem ersten COVID-19-Beschluss vom 24. März 2020 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, über die Umsetzung und die obsie- gende Variante dem Antrag auf pauschale Steuergutschrift gegenübergestellt. In einem ersten Durchgang erzielen die drei Varianten folgende Ergebnisse: 82 Prozent (geltendes Recht) 4 Stimmen
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3103.1a - Beilage RRB betr. Abfederung negativer finanzieller Auswirkungen (COVID-19) bei Startup-Unternehmen im Kanton Zug
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der verwaltungsexternen Experten anfallenden Kosten für die Aufberei- tung der Gesuche und die Erstellung der Entscheidgrundlagen können zum jetzigen Zeitpunkt nur ungefähr abgeschätzt werden. Es ist davon