-
3095.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
-
betrugen die Abweichungen zum Budget plus 170,4 Millionen Franken oder 11,5 Prozent. Dafür haben in erster Linie die Steuererträge (Kantonssteuern und Kantonsanteile an Bundessteuern) beigetragen. 1.4.1. Seite 10/15 3095.2 - 16345 13. Finanzstatus Gemäss § 38 Abs. 1 Bst. e des Finanzhaushaltgesetzes erstellt der Regierungsrat einen Finanz- status mit den Gesamtauswirkungen von neuen Vorlagen zuhanden der tor hat uns informiert, dass in Zukunft das Budgetbuch nicht mehr über eine ex- terne Druckerei erstellt werden soll. Den Mitgliedern des Kantonsrats soll anstatt eines Buches ein Ordner zur Verfügung
-
3096.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
-
ähnlichen Projektmanagementmethode arbeiten, welche für IT- und Digitalisierungsprojekte auch die Erstellung der notwendigen Do- kumentationen zu Datenschutz und Informationssicherheit vorsehen. Die Date
-
3150.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3150.2 Laufnummer 16608 Interpellation Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Velobahn zwischen Baar und Steinhausen (Vorlage Nr. 3150.1 - 16425) Antwort des Regierungsrats vom 18. M
-
3151.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
-
bevor dieses in den Drälikerbach einge- leitet werden kann. Das Strassenabwasser wird über neu zu erstellende Strassenabläufe mit den dazugehörenden Ableitungen aufgenommen und weggeführt. Im Abschnitt Ch
-
3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie verschie- dene Verordnungen erlassen. Diese stützen sich in erster Linie auf das Epidemiengesetz oder auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV). Mit dem C Gegensatz zu den im Frühjahr 2020 durch den Bund eingeführten COVID-19-Krediten für Unternehmen in erster Linie nicht mehr um die Sicherstellung der Liquidität. Vielmehr steht nun die Substanzerhaltung in rückzahlbaren Darlehen vorgesehen. Diese sollen für längstens zehn Jahre gewährt werden, wobei für die ersten drei Jahre kein Zins erhoben wird. Anschliessend sind die Darlehen zu einem individuell festgelegten
-
3160.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Zusammenarbeit mit der Lungenliga Zentralschweiz war der Kanton Zug gut auf das Contact Tracing in der ersten Welle der Corona-Pandemie vorbe- reitet. Die Zusammenarbeit war wie folgt geregelt: Nachdem die dem Contact Tracing. Seite 4/6 3160.2 - 16610 Frage 3: Hat der Regierungsrat die Erfahrungen der ersten Welle genutzt, um sich über den Sommer auf die von den Expertinnen und Experten klar angekündigte rekrutiert? Welche Anforderungen müssen solche Personen erfüllen? Haben sich die Anforderungen seit der ersten Welle geändert? Es kam zu keinem Zeitpunkt zu einem «Bruch» mit der Lungenliga. Der Kanton hat zwischen-
-
3161.4b - Beilage 2: Änderung Bundesgesetz
-
ihrer Veröf- fentlichung fest. 8 Werden Bedingungen nach Absatz 6 oder die Pflicht nach Absatz 7 erster Satz nicht eingehalten, so richtet sich die Rückforderung der Beiträge nach dem Subventionsge- setz 2 SR 818.102 3 SR 101 Bundesgesetz ... 2 a. zu 50 Prozent an den Härtefallmassnahmen, die mit dem ersten Teil der Fi- nanzhilfen in der Höhe von 400 Millionen Franken finanziert werden; b. zu 20 Prozent eines Kantons nach Absatz 1 Buchstabe b kommt erst zur Anwendung, wenn der Kanton seinen Anteil am ersten Teil der Fi- nanzhilfen nach Absatz 1 Buchstabe a ausgeschöpft hat. 2bis Die Unterstützung durch
-
3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
ten in erster Linie die Elektrizitätswirtschaft zu- ständig. Kann diese die sichere Versorgung mit Elektrizität nicht mehr gewährleisten, greift der Bund ein. Den Kantonen obliegt es in erster Linie, günstige Zug jederzeit zu 100 Prozent gewährleistet ist. Der Kanton Zug solle in diesem Zusammenhang die Erstellung leis- tungsfähiger Stromproduktionskapazitäten prüfen, die innert nützlicher Frist zur Verfü- gung Zug jederzeit zu 100 Prozent gewährleistet ist. Der Kanton Zug solle in diesem Zusammenhang die Erstellung leistungsfähiger Strompro- duktionskapazitäten prüfen, die innert nützlicher Frist zur Verfügung
-
3173.1 - Motionstext
-
Kantons Zug jederzeit zu 100 % gewährleistet ist. 2. Der Kanton Zug prüft in diesem Zusammenhang die Erstellung leistungsfähiger Strom- produktionskapazitäten, die innert nützlicher Frist zur Verfügung stehen Elektrizitätskommission (ElCom) das Problem im Juni 2020 endlich publik gemacht. Die El Com fordert die Erstellung zusätzlicher inländischer Stromerzeugungsmöglichkeiten für die Deckung der seit Jahren wachsenden
-
3185.5a - Synopse
-
Vorbehalten bleiben die Vorschrif- ten des Feuer- und Umweltschutzes. 2 Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energieverluste eintreten und ein effizienter Betrieb möglich, sind Abwärme und erneuerbare Energien zu nutzen. 2 Neue Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energie- verluste eintreten und ein effizienter Betrieb (neu) 2.2. Weitere Vorschriften § 4h (neu) Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen 1 Die Erstellung von Elektrizitätserzeugungsanlagen ist grundsätzlich zulässig, wenn die im Betrieb ent- stehende