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3185.3a - Synopse
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Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Feuer- und Umweltschutzes. 2 Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energieverluste eintreten und ein effizienter Betrieb möglich, sind Abwärme und erneuerbare Energien zu nutzen. 2 Neue Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energie- verluste eintreten und ein effizienter Betrieb (neu) 2.2. Weitere Vorschriften § 4h (neu) Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen 1 Die Erstellung von Elektrizitätserzeugungsanlagen ist grundsätzlich zulässig, wenn die im Betrieb ent- stehende
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3185.2 - Antrag des Regierungsrats
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Gebäuden Gebäude und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs.1 anzupassen, so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energieverluste eintreten und ein effizienter Betrieb g erhöht. 2.2. Weitere Vorschriften § 4h Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen 1 Die Erstellung von Elektrizitätserzeugungsanlagen ist grundsätzlich zulässig, wenn die im Betrieb entstehende
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3185.6 - Motion der Staatswirtschaftskommission betreffend Teilrevision des Energiegesetzes
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noch demjenigen der Kommissionsminderheit zu § 4c anschliessen. Sie schlägt daher vor, in einem ersten Schritt den Vorschlag der Regierung zu unterstützen, welcher keine solche Förderung vorsieht. Gl
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3201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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hren: 3201.2 - 16899 Seite 3/10 Im Bereich der Siedlungsentwässerung wurde 1977 die ARA Schönau erstellt und mit dem Bau der Ringleitung um den Zugersee begonnen, an welche alle Gemeinden im Einzugsgebiet
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3204.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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können, bedarf es gemäss § 93 Abs. 2 GOG dreier Vo- raussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen: Erstens muss es sich um eine Übertretung handeln. Zweitens muss die vorgesetzte Stelle dem Anzeigeverzicht
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3206.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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da die Frist für die Ergreifung des Kantonsreferendums bereits am Samstag, 10. April 2021 (bzw. am ersten Arbeitstag danach, also am 12. April 2021) endete. Seite 2/2 3206.2 - 16611 Die Motion wurde an der
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3211.2 - Antwort des Regierungsrats
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und aller Härte zu bekämpfen. Hier spielen die Strafverfolgungsbehörden eine zentrale Rolle. Die ersten beiden Gruppen sind in Analogie zum Vollzug anderer Geset- zesübertretungen zu behandeln und werden
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3212.1 - Interpellationstext
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Zuständen zudem die folgenden Fragen. Dies auch darum, weil solche Situationen (leider!) nicht zum ersten Mal passieren, ja mittlerweile die Regel geworden sind und unser Kanton „traditionell und usanzgemäss“
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3211.1 - Interpellationstext
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ausschliesslich Hand- werksunternehmen. Welche Massnahmen können aus Sicht des Regierungsrats gegen Erstellen von unzähligen Scheinfirmen zur Umgehung von Strafverfahren und arbeits- rechtlichen Richtlinien
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3220.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Abschluss der Massnahme gelöscht werden. Die neue Bestimmung auf Bundesebene (Art. 28c) befindet sich im ersten Teil des ZGB, dem Personenrecht. Die neue kantonalrechtliche Bestimmung zur Umsetzung des Bundesrechts