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3185.3a - Synopse
Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Feuer- und Umweltschutzes. 2 Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energieverluste eintreten und ein effizienter Betrieb möglich, sind Abwärme und erneuerbare Energien zu nutzen. 2 Neue Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energie- verluste eintreten und ein effizienter Betrieb (neu) 2.2. Weitere Vorschriften § 4h (neu) Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen 1 Die Erstellung von Elektrizitätserzeugungsanlagen ist grundsätzlich zulässig, wenn die im Betrieb ent- stehende
3185.2 - Antrag des Regierungsrats
Gebäuden Gebäude und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs.1 anzupassen, so zu erstellen und zu unterhalten, dass möglichst geringe Energieverluste eintreten und ein effizienter Betrieb g erhöht. 2.2. Weitere Vorschriften § 4h Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen 1 Die Erstellung von Elektrizitätserzeugungsanlagen ist grundsätzlich zulässig, wenn die im Betrieb entstehende
3185.6 - Motion der Staatswirtschaftskommission betreffend Teilrevision des Energiegesetzes
noch demjenigen der Kommissionsminderheit zu § 4c anschliessen. Sie schlägt daher vor, in einem ersten Schritt den Vorschlag der Regierung zu unterstützen, welcher keine solche Förderung vorsieht. Gl
3201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
hren: 3201.2 - 16899 Seite 3/10 Im Bereich der Siedlungsentwässerung wurde 1977 die ARA Schönau erstellt und mit dem Bau der Ringleitung um den Zugersee begonnen, an welche alle Gemeinden im Einzugsgebiet
3204.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
können, bedarf es gemäss § 93 Abs. 2 GOG dreier Vo- raussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen: Erstens muss es sich um eine Übertretung handeln. Zweitens muss die vorgesetzte Stelle dem Anzeigeverzicht
3206.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
da die Frist für die Ergreifung des Kantonsreferendums bereits am Samstag, 10. April 2021 (bzw. am ersten Arbeitstag danach, also am 12. April 2021) endete. Seite 2/2 3206.2 - 16611 Die Motion wurde an der
3211.2 - Antwort des Regierungsrats
und aller Härte zu bekämpfen. Hier spielen die Strafverfolgungsbehörden eine zentrale Rolle. Die ersten beiden Gruppen sind in Analogie zum Vollzug anderer Geset- zesübertretungen zu behandeln und werden
3212.1 - Interpellationstext
Zuständen zudem die folgenden Fragen. Dies auch darum, weil solche Situationen (leider!) nicht zum ersten Mal passieren, ja mittlerweile die Regel geworden sind und unser Kanton „traditionell und usanzgemäss“
3211.1 - Interpellationstext
ausschliesslich Hand- werksunternehmen. Welche Massnahmen können aus Sicht des Regierungsrats gegen Erstellen von unzähligen Scheinfirmen zur Umgehung von Strafverfahren und arbeits- rechtlichen Richtlinien
3220.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Abschluss der Massnahme gelöscht werden. Die neue Bestimmung auf Bundesebene (Art. 28c) befindet sich im ersten Teil des ZGB, dem Personenrecht. Die neue kantonalrechtliche Bestimmung zur Umsetzung des Bundesrechts

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