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3220.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Abschluss der Massnahme gelöscht werden. Die neue Bestimmung auf Bundesebene (Art. 28c) befindet sich im ersten Teil des ZGB, dem Personenrecht. Die neue kantonalrechtliche Bestimmung zur Umsetzung des Bundesrechts
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3218.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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tionen oder Kosten für die Erstellung von Konstruktionen zur Sicherstellung des Verkehrsflusses. Zudem müssen für die Ausführung der Betonkonstruktionen Provisorien erstellt werden. In diesem Fall erfolgt
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3219.1 - Postulatstext
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können, um persönliche Kontakte zu minimieren. Die EÖBV ermöglicht als neue Form der Beurkundung die Erstellung von elektronischen öffent- lichen Urkunden und elektronischen Beglaubigungen. Die Vornahme von
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3227.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Verfügung der kantonalen Denk- malpflege vom 11. März 2020 wurde dem Arkadenprojekt zugestimmt. Die Erstellung der Arkade an der Kirchgasse 2–4 ist Bestandteil des vorliegenden Strassen- bauprojekts. An der für die zu Fuss Gehenden wird insbesondere auf der nördlichen Seite der Haupt- strasse mit der Erstellung einer Arkade (minimale Durchgangsbreite 1,80 m) bei der Liegen- schaft Kirchgasse 2–4 massgeblich AG–Blatt, Neuheim», «KS L, Margel–Talacher, Baar» und «KS 25/368, Knoten Zollhus, Hünenberg». Die Erstellung der Arkade ist eine Sonderlö- sung, zu welcher kein Vergleich vorliegt. 3. Kostenteiler Aufgrund
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3226.1 - Postulatstext
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und einen Massnahmenplan zum Schutz der Zuger Gewässer vor aquatischen, invasiven Organismen zu erstellen und sich bei den übrigen Zugersee-Kantonen für ein gemeinsames Vorgehen einzusetzen. Es sollen mehr dieser Organismen zu halten. Mögliche Massnahmen sind das Seite 2/2 3226.1 - 16572 baldmögliche Erstellen von Reinigungsplätzen für Wanderboote an geeigneten Stellen in den Kantonen Zug, Schwyz und Luzern
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3227.2 - Antrag des Regierungsrats
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voraussichtlich mit Kosten von insgesamt 0,59 Millionen Franken beteiligen (50 % der Kosten an der Erstellung der Arkade und 20,5 % an denjenigen des Strassenbaus). II. Keine Fremdänderungen. III. Keine F
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3230.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Regelung des Geldspiels in der Schweiz Die Gesetzgebung über die Geldspiele in der Schweiz ist in erster Linie Sache des Bundes (Art. 106 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft effizientere Bekämpfung des illegalen Geldspiels in Gastgewerbebetrieben im Kan- ton Zug. In einem ersten Schritt wird hierzu die Rechtslage über Geldspiele und die Situation im Kanton Zug betreffend illegales Gesetze zahnlos ist. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens 5.1. Allgemeine Bemerkungen Nach der ersten Lesung der Vorlage im Regierungsrat wurde bei allen im Kantonsrat vertrete- nen politischen Parteien
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3229.2 - Antwort des Regierungsrats
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Phase stellten der Bund und die Kantone Härtefallgelder zur Verfü- gung. Anspruchsberechtigt waren in erster Linie Firmen, die aufgrund der Pandemie sehr starke Umsatzrückgänge erlitten oder ihren Betrieb auf
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3228.1 - Postulatstext
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Hospitalisierungen und vor allem die Todesfälle; - Von schweren Verläufen und Todesfällen sind in erster Linie Menschen über 80 betrof- fen. Das durchschnittliche Alter der Corona-Toten betrug seit Beginn
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3231.1 - Motionstext
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der Kanton Zug einen wichtigen Beitrag leisten, die Pandemie besser in den Griff zu bekommen. Als Erstes stünde Impfstoff für die Be- völkerung des Kantons Zug und zweitens für die ganze Schweiz zur Verfügung