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3233.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
innen und Friedensrichter ist und bleibt die Streit- schlichtung. Sie sehen sich – zu Recht – in erster Linie als Vermittler und nicht als Rich- ter. Dennoch wurden immerhin insgesamt 50 Urteilsvorschläge arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Funktion des Friedensrichters. Die Schlich- ter haben also in erster Linie die Aufgabe, die Parteien in formloser Verhandlung zu versöhnen und den Streit beizulegen (vgl werden. Die drei ältesten Fälle (zwei aus dem Jahre 2015 und einer aus dem Jahr 2013) sollen in der ersten Jahreshälfte 2021 mittels Anklage bzw. Einstellung zum Abschluss gebracht werden. Im Rahmen ihres
3233.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Strafgericht bereits am 6. April 2020 Antrag auf personelle Verstärkung bei den Gerichtsschreib- erstellen stellte. Am 26. November 2020 hat der Kantonsrat das Budget 2021 genehmigt, womit das Strafgericht die Unterstützung des Obergerichts zählen, was von ihnen sehr ge- schätzt wird. Die Kompetenz zur Erstellung von Urteilsvorschlägen soll gemäss Entwurf zur Anpassung der eidgenössischen Zivilprozessordnung /innen amten, wird von den visitierten Friedensrichtern abgelehnt. Es geht ihrer Ansicht nach in erster Linie um Verhandlungsgeschick und darum, ein- vernehmliche Lösungen zu finden. Dagegen werden die
2770.2 - Antwort des Regierungsrats
abgeschlossen haben als ihre Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Zent- ralschweizer Kantonen. Als erstes Fazit aus dieser Erhebung hat der Regierungsrat beschlos- sen, weiterhin am Sprachenmodell 3/5 (Englisch
2787.2 - Antwort des Regierungsrats
Beiträgen der öffentlichen Hand ausbezahlt werden.  Der Kantonsrat lehnte am 2. März 2017 im Rahmen der ersten Lesung zur Teilrevis ion des EG Waldgesetzes den Antrag des Regierungsrats ab, dass der Kanton nach
2800.2 - Antwort des Regierungsrats
der betroffenen Kantone, der Nichtregierungsorganisationen NGO und der Rohstof f- branche – beim ersten Mal getrennt, seither gemeinsam – jährlich an einem runden Tisch in Bern. Ohne die gegenseitig a
2799.1 - Antwort des Regierungsrats
Kantons im Rah- men des Entlastungsprogramms 2015–2018. Eine im Jahr 2011 durch die Baudirektion erstellte kurz- und mittelfristige Büroraumplanung ergab, dass die nachweislich sehr engen Platzverhältnisse
2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
nanzierung und erhöhtem Kostendruck auf die Spitäler langfristig zu sichern. Es erscheine auf den ersten Blick auch sinnvoller, eine schweizweit einheitliche Regelung zu treffen, anstatt in jedem Kanton
2801.1a - Beilage Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
der ersten Vernehmlas- sungsvorlage ein einheitlicher Mindestbeitrag der Standortkantone von 15'000 CHF an alle dort befindlichen Spitäler, die Ärzte weiterbilden, unter Aufgabe der in der ersten Vorlage nur die zu einem ersten Facharzttitel führende Weiterbildung finanziell unterstützen. Da in den Statistiken des BFS keine Unter- Scheidung vorgenommen wird, ob eine Person den ersten oder einen weiteren
2818.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2018
der Unterschrift von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Urkundspersonen: 20 30. (geändert) Erstellung von Fotokopien und Computerausdrucken, da­ von ausgenommen sind Ausdrucke wie Rechnungen, Bewilligungen (geändert) Verschiebung der Öffnungszeiten: 55 bis 110 59. Aufgehoben. § 8 Abs. 1 1 70. (geändert) Erstellung von Fotokopien und Computerausdrucken, da­ von ausgenommen sind Ausdrucke wie Rechnungen, Bewilligungen
2823.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gemeinden soll wie bis anhin eine wichtige Rolle im Unterschutzstellungsverfahren zukommen. Denn erstens sind sie durch Unterschutzstellungen mitunter in f inanzieller Hinsicht betroffen und zweitens tangiert Gemeinden soll wie bis anhin eine wichtige Rolle im Unterschutzstellungsverfahren zu- kommen. Denn erstens sind sie durch Unterschutzstellungen in finanzieller Hinsicht betroffen und zweitens tangiert es getagt. Dabei hat sie sich in den ersten zwei Sitzungen ( April und Juni 2016) zur zentralen Stossrichtung der Revision und in einer dritten Sitzung im September 2016 zur ersten Version des Verwaltungsentwurfes

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