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3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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innen und Friedensrichter ist und bleibt die Streit- schlichtung. Sie sehen sich – zu Recht – in erster Linie als Vermittler und nicht als Rich- ter. Dennoch wurden immerhin insgesamt 31 Urteilsvorschläge arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Funktion des Friedensrichters. Die Schlichter haben also in erster Linie die Aufgabe, die Parteien in formloser Verhandlung zu versöh- nen und den Streit beizulegen (1; Vorjahr: 7) sind weiterhin die Ausnahme; die Schlichter sehen ihre Aufgabe richtigerweise in erster Linie als vermittelnde und nicht als urteilen- de Behörde. Entscheide können zudem von vornherein
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3086.1a - Beilage 1 Gutachten
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sogleich). In Art. 33 Abs. 1 lit. a WaV sind zwei miteinander zusam- menhängende Elemente enthalten. Erstens haben die Kantone für die höhere Berufsbildung der Förs- terinnen und Förster zu sorgen. Zweitens
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3085.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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mithin auch der Kantonsgerichtspräsident, nicht für jede noch so kleine Ausgabe einen Spesenbeleg erstellen müssten, sondern ihnen ein jährlicher Pauschalbetrag für Kleinauslagen zur Verf ü- gung stehen würde fragen ungeklärt und die Fälle somit nicht spruchreif seien. Die Schlichter sehen ihre Aufgabe in erster Linie als vermittelnde und nicht urteilende Behörde. Der Entwurf zur laufenden Teilrevision der Sanktionen hat sich in den beiden letzten Jahren im Vergleich zum Jahr 2017 verdoppelt. Dabei ging es in erster Linie um den Konsum von Cannabis. Tendenziell werden die Kontrollen etwas rigoroser durchgeführt
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3119.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dass bei Mehrfamilienhäusern Wohnungen im Erdgeschoss o- der solche mit Lifterschliessung so zu erstellen seien, dass eine spätere Anpassung an die Be- dürfnisse einzelner behinderter oder betagter Bewohner Bauordnungsbestimmungen auf Bauten und Anlagen mit erheblichem Publikumsverkehr. Diese müssen so erstellt und betrieben wer- den, dass sie auch für Behinderte zugänglich und benutzbar sind. Zwei Gemeinden 15 Prozent der Wohnungen nach den Richt- linien über das behinderten- und betagtengerechte Bauen erstellt werden müssten. Insbeson- dere erfordere dies eine rollstuhlgerechte Erschliessung (§ 11 Abs. 2
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3120.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3120.2 Laufnummer 16525 Laufnummer Nr. Interpellation von Tabea Zimmermann Gibson, Esther Haas und Mariann Hess betreffend Autoposer und übermässiger Motorenlärm (Vorlage Nr. 3120.1 – 1635
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3119.1 - Motionstext
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der SIA Norm 500 festgehalten. Das Konzept basiert auf einem zweistufigen Vorgehen: 1. Bei der Erstellung müssen minimale Grundvoraussetzungen eingehalten wer- den, sodass eine nachträgliche Anpassung Noch prekärer ist es bei Wohnbauten mit weniger als 9 Wohneinheiten. Im Kanton Zug gilt bei der Erstellung solcher Bauten keine einzige Vorschrift zum behindertengerechten oder anpass - baren Bauen, weder nicht mehr nachvollziehbar, warum Wohnbauten mit mehreren Wohnungen nicht von Anfang an anpassbar erstellt werden. Das gleiche gilt für Arbeitsplätze. Wie Procap seinem Merkblatt 201 «Die Bedeutung des
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3118.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Arslan «Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jäh- rige als erster Schritt ins aktive politische Leben» Folge zu geben. Die Staatspolitische Kom- mission des Ständerates
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3118.1 - Motionstext
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und wählen dürfen, dies auch in späteren Jahren vermehrt tun werden. 2007 hat der Kanton Glarus als erster Kanton das Stimmrechtsalter 16 eingeführt. Im Rahmen des 10-jährigen Jubiläums sind verschiedene
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2963.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Arbeitsgruppen, die gesetzlichen Anpassungen für die Massnahmen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage erstellte der Projektausschuss einen Schlussbericht und beantragte 15 Massnahmen zur Umsetzung an den Auftraggeber und Antrag an den Kantonsrat Das Projekt «ZFA-Reform 2018» wurde im Juni 2015 initialisiert. Als erster Meilenstein geneh- migten die Gemeinden und der Regierungsrat den Projektauftrag im Februar und März Regierungsrat lehnte eine weitere Anpassung des ZFA ab, weil eine Entlastung der Gebergemeinden mit der ersten Teilrevision erreicht wurde und das System korrekt und langfristig angelegt ist. Vier poli- tische
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2963.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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n zur Massnahme 7.17 «Als Kostenverteiler nur noch ständige Wohnbevölkerung anwenden» erhalten. Erstens ist der Begriff «ständige Wohnbevölkerung» zu erklären. Zweitens möchte die Kommission wissen, um t beantragt, die Motion als nicht erheblich zu erklären. Begründet wird es mit zwei Argumenten. Erstens wird die neutrale Zone für die betroffenen Gemeinden als zu radikal eingeschätzt. Zweitens hat sich dass für die 77 Massnahmen jeweils eine Kurzbegründung für die Ablehnung im Umfang von 1–2 Sätzen erstellt wird. Die Kommission lehnte den Antrag (Prüfungsauftrag: abgelehnte Massnahmen jeweils mit einer