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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Kosten für die Eignungsprüfungen trägt der Kanton. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Erstellung von Bescheinigungen, welche die Bewerberinnen oder Bewerber in der engsten Auswahl vor der Anstellung erneuert werden, darf jedoch insgesamt die Dauer von 6 Jahren nicht überschreiten. § 6 Probezeit 1 Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. 2 Die Probezeit kann bis auf sechs Monate festgesetzt oder verlängert gekündigt werden, und zwar unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen: a) 7 Tage während der ersten 3 Monate b) 20 Tage ab dem 4. Monat. 2 Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit
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721.253 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
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1021.005 - Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landgeschäfte sowie betreffend Darlehen für die Finanzierung des Neubaus und Objektkredit für den Mieterausbau für den Rettungsdienst und die kantonale Verwaltung im Neubau auf dem Areal An der Aa, Zug
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Umfang von maximal 116,2 Millionen Franken für die Verpflichtungen der ZVB im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Hauptstützpunkts auf dem Areal An der Aa in Zug. § 2 Damit verbundene Landgeschäfte 1
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1021.016 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen»
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Kanton Zug 1021.016 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen» Vom 28. Oktober 2021 (Stand 6. November 2021) Der Kant
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154.31 - Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG)
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Kanton Zug 154.31 Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG) Vom 29. August 2013 (Stand 1. Januar 2014) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfass
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1021.036 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Weiterentwicklung Brüggli, Gemeinde Zug»
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und der Gemeinden (Finanz- haushaltgesetz, FHG) vom 31. August 20062), beschliesst: § 1 1 Für die Erstellung von Schüttungen und die Optimierung des Fuss- und Radwegs sowie für den Neubau eines Wanderwegs
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613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 66,1 Millionen Franken im Rahmen des ersten und des zweiten Teils des Härtefallprogramms des Bundes zur Verfügung. 1) BGS 111.1 2) SR 818.102
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613.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 66,1 Millionen Franken im Rahmen des ersten und des zweiten Teils des Härtefallprogramms des Bundes zur Verfügung. 2 ... 1) BGS 111.1 2) SR 818
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721.252 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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optimale Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere des Baubedürfnisses, des Standortes, die Erstellung des detaillierten Raum- programmes mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie einen Antrag betreffend
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751.33 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen
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Gesuch um einen Beitrag geht mindestens drei Monate vor Be- ginn der Grossveranstaltung oder des ersten Anlasses desselben bei der zuständigen Volkswirtschaftsdirektion ein. 2. Keine Beiträge werden a