Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Kanton Zug 171.1 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden * (Gemeindegesetz, GG) Vom 4. September 1980 (Stand 17. Oktober 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 A
162.12 - Verordnung über die Kosten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Kosten VO)
erhebt für Dienstleistungen der Gerichtskanzlei folgende Ge- bühren: a) Erstellung von Kopien, je Seite: Fr. 2.–; b) Erstellung eines elektronischen Datenträgers, pro Datenträger zuzüg- lich Seitenpreis
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Umsetzung und Überprüfung der IT-Strategie; b) Erstellung der IT-Gesamtplanung; c) Erstellung des Budgets und Finanzplans für IT-Vorhaben und IT- Projekte; d) Erstellung des Budgets und Finanzplans für den Betrieb en und zentralem Service Desk; x) Inventarisierung der IT-Verträge, IT-Mittel und Lizenzen; y) Erstellung und Pflege einer zentralen Datenbank für das Vertrags- und Lieferantenmanagement und Unterstützung die Ombudsstelle sind verantwortlich für die dezentrale IT. Diese Verantwortung umfasst: a) die Erstellung von Budget und Finanzplan für die Wartung der eige- nen IT-Infrastruktur sowie den Betrieb und
153.7 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. 3 153.7 2 Die Direktionen und die Staatskanzlei erstellen bis 31. März 2008 alle Verzeichnisse über die Zeichnungsberechtigungen. 4 153.7 Änderungstabelle
153.63 - Verordnung über die Erprobung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma»
Rechnungswesen 1 Die Piloten führen schrittweise eine Kosten- und Leistungsrechnung ein. 2 Sie erstellen den Voranschlag in der Form eines Globalbudgets und über- wachen dessen Einhaltung. 3 Die Finan
826.113 - Verordnung über die stationäre und ambulante Langzeitpflege (Langzeitpflege-Verordnung, LpfV)
sinngemäss Anwendung. 3. Statistik und Rechnungsführung § 13 Organisation 1 Die Gesundheitsdirektion erstellt einen Gesamtüberblick über das voll- ständige Angebot, die Leistungen und die finanziellen Ergebnisse
832.1 - Reglement der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt
nd die Mitglieder der Kommission. 2 Die Sekretärin / der Sekretär a) organisiert die Sitzungen, erstellt die Unterlagen für die Sitzungen und führt das Protokoll; b) hat in den Sitzungen der Kommission
844.412 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
Korrekturen werden in der Abrechnung des Folgejahres berücksichtigt. * 2 Die Familienausgleichskasse Zug erstellt jährlich eine Abrechnung auf- grund der gemeldeten Daten und nimmt die Ausgleichszahlungen vor.
154.31 - Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG)
Kanton Zug 154.31 Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG) Vom 29. August 2013 (Stand 14. November 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verf
154.231 - Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst
Beschlusses entschädigt werden. In diesen Ansätzen sind Aufwände für den Versand von Proben sowie das Erstellen von Be- gleit- und Untersuchungsberichten enthalten. Andere zur Erfüllung des Auf- trags erforderliche

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch