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414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
pädagogische, organisatorische und administrative Führung der Pädagogischen Hochschule Zug; b) die Erstellung des Leistungsauftrags, des Globalbudgets sowie der Jahresrechnung und Berichterstattung zuhanden
831.511-A1-1-1.de.pdf
1 Wird das Arbeitsverhältnis für eine Dauer von weniger als vier Monaten eingegangen, gelten die ersten zwei Wochen als Probezeit. Wird eine länge- re Dauer vereinbart, beträgt die Probezeit einen Monat in der Höhe dieser Auslagen zurückbehalten werden. Insgesamt darf jedoch höchstens die Hälfte des ersten Monatslohns zurückbehalten werden. 2 Soweit der Lohnrückbehalt nicht als Ersatz für Vermittlungsgebühren
158.1 - Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
3. Verfahren § 13 Gesuch 1 Das Gesuch um Zugang ist an die Behörde zu richten, die das Dokument erstellt oder von Dritten, die diesem Gesetz nicht unterstehen, als Haupt- adressatin erhalten hat. Sofern Zugang zu amtlichen Dokumenten gilt nur für jene Dokumente, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellt oder empfangen wurden. 2 Nicht unter diese Bestimmung fallen amtliche Dokumente, die als Mate- rialien
413.124 - Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ
verwaltet und durch die kantonale Finanzverwaltung in der Separatfonds-Buchhaltung geführt. Sie erstellt jährlich eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung. 2 Der Rektor bzw. die Rektorin des GIBZ berichtet
414.50 - Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
Kanton Zug 414.50 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) Vom 20. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2015) Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzieh
612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
Ablauf dieser Frist wird auf das Gesuch nicht eingetreten. § 5 Verfahren 1 Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsbe- rechtigung gemäss COVID-Verordnung Kultur geprüft. Im Anschluss
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
Gesuche ist das Amt für Sport und Ge- sundheitsförderung (Anlaufstelle). Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsberechtigung geprüft. Im Anschluss wer- den formal zugelassene Gesuche
753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
Kanton Zug 753.32 Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung) Vom 18. Februar 2025 (Stand 1. März 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Einführungsgeset
an den Katastrophenstab Der Katastrophenstab: – erstellt und betreibt den KP Katastrophenstab (Standort: Verwaltungsge- bäude Zuger Polizei);2) – erstellt und betreibt ein Informationszentrum und orientiert Feuerwehrsanität, Milizpersonal Sanitätshilfsstelle Aufgaben: Triagieren, Behandeln der Patienten und Erstellen der Transportfähigkeit, Betreiben und Leiten der Sanitätshilfsstelle, Durchführen der Sanitätstransporte r und materieller Hinsicht laufend zu überprüfen, eine Ausbildungsplanung Katastrophenhilfe zu erstellen sowie entsprechende Anträge auszuarbeiten. 1) Fassung gemäss Änderung vom 25. Febr. 2003 2) Fassung
632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
indivi- duelle Steuerfallangaben (PersID, Geschäftsfallnummer, Sicherheitscode) zu. Diese werden zur Erstellung der Steuererklärung benötigt. 2 Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die gemeinsam

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