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414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
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pädagogische, organisatorische und administrative Führung der Pädagogischen Hochschule Zug; b) die Erstellung des Leistungsauftrags, des Globalbudgets sowie der Jahresrechnung und Berichterstattung zuhanden
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831.511-A1-1-1.de.pdf
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1 Wird das Arbeitsverhältnis für eine Dauer von weniger als vier Monaten eingegangen, gelten die ersten zwei Wochen als Probezeit. Wird eine länge- re Dauer vereinbart, beträgt die Probezeit einen Monat in der Höhe dieser Auslagen zurückbehalten werden. Insgesamt darf jedoch höchstens die Hälfte des ersten Monatslohns zurückbehalten werden. 2 Soweit der Lohnrückbehalt nicht als Ersatz für Vermittlungsgebühren
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158.1 - Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
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3. Verfahren § 13 Gesuch 1 Das Gesuch um Zugang ist an die Behörde zu richten, die das Dokument erstellt oder von Dritten, die diesem Gesetz nicht unterstehen, als Haupt- adressatin erhalten hat. Sofern Zugang zu amtlichen Dokumenten gilt nur für jene Dokumente, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellt oder empfangen wurden. 2 Nicht unter diese Bestimmung fallen amtliche Dokumente, die als Mate- rialien
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413.124 - Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ
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verwaltet und durch die kantonale Finanzverwaltung in der Separatfonds-Buchhaltung geführt. Sie erstellt jährlich eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung. 2 Der Rektor bzw. die Rektorin des GIBZ berichtet
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414.50 - Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
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Kanton Zug 414.50 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) Vom 20. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2015) Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzieh
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612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
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Ablauf dieser Frist wird auf das Gesuch nicht eingetreten. § 5 Verfahren 1 Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsbe- rechtigung gemäss COVID-Verordnung Kultur geprüft. Im Anschluss
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Gesuche ist das Amt für Sport und Ge- sundheitsförderung (Anlaufstelle). Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsberechtigung geprüft. Im Anschluss wer- den formal zugelassene Gesuche
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753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
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Kanton Zug 753.32 Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung) Vom 18. Februar 2025 (Stand 1. März 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Einführungsgeset
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an den Katastrophenstab Der Katastrophenstab: – erstellt und betreibt den KP Katastrophenstab (Standort: Verwaltungsge- bäude Zuger Polizei);2) – erstellt und betreibt ein Informationszentrum und orientiert Feuerwehrsanität, Milizpersonal Sanitätshilfsstelle Aufgaben: Triagieren, Behandeln der Patienten und Erstellen der Transportfähigkeit, Betreiben und Leiten der Sanitätshilfsstelle, Durchführen der Sanitätstransporte r und materieller Hinsicht laufend zu überprüfen, eine Ausbildungsplanung Katastrophenhilfe zu erstellen sowie entsprechende Anträge auszuarbeiten. 1) Fassung gemäss Änderung vom 25. Febr. 2003 2) Fassung
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632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
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indivi- duelle Steuerfallangaben (PersID, Geschäftsfallnummer, Sicherheitscode) zu. Diese werden zur Erstellung der Steuererklärung benötigt. 2 Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die gemeinsam