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531.14 - Verordnung über die Alarmorganisation in Friedenszeiten
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der Gemeindefeu- erwehren die Aufgaben der Alarmstelle Gemeinde. 2 Die Alarmstelle Gemeinde a) erstellt die Auslösebereitschaft für die mobilen Sirenen; b) führt die Alarmierung der Bevölkerung mit den
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414.185 - Reglement über die Brückenangebote
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Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 21. Juni 2024) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbild
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414.182 - Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug
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Kanton Zug 414.182 Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug Vom 12. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission des Schulischen Brückenangebots, gestützt auf
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Ausnahmen 1 Nicht beitragsberechtigt sind Aufwendungen der Gesuchstellenden: a) für Anlagen, deren Erstellung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Sache der öffentlichen Hand ist oder die im Eigentum der
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417.1 - Sportgesetz
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Aktivitäten der Bevölkerung aller Altersstufen. § 2 Subsidiarität 1 Sport und Sportförderung sind in erster Linie Aufgabe von Privaten, Ver- bänden, Vereinen und der Gemeinden. § 3 Jugendsport 1 Der Kanton
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417.13 - Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern
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wuchskaders, welche an einer Junioren- EM oder -WM Rang 1. – 8. belegten und sich dabei unter dem ersten Drittel der Teilnehmenden befanden: Fr. 2 000.– Diese Beiträge können nicht kumuliert werden. Ziff
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721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
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zuständig für: a) die Überwachung der Einhaltung der Vergabebestimmungen gemäss Art. 62 IVöB5); b) die Erstellung der kantonalen Vergabestatistik gemäss den Vorgaben des Bundes bzw. des Interkantonalen Organs
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
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Sachwerte erfordern. * 2 722.21 2 Die Feuerwehr leistet unverzüglichen und zeitlich befristeten Ersteinsatz in Kooperation mit Polizei und Sanität sowie anderen Organisationen insbe- sondere des Bevölkerungs- Mängeln an die Gemeinde und von brandschutzrele- vanten Mängeln an die Gebäudeversicherung Zug; c) * Erstellung eines Nachweises über die vorgenommenen Arbeiten und die festgestellten Mängel. 7 722.21 3. Fe von der Gebäudeversicherung Zug subventio- nierten neuen Motorfahrzeuge der Feuerwehr während der ersten sieben Jahre seit der Anschaffung eine Vollkasko- oder eine andere gleichwertige Versicherung ab
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821.13 - Verordnung über das Krebsregister
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technische und organisatorische Massnahmen gegen den unbefug- ten Zugriff auf die bearbeiteten Daten. Es erstellt insbesondere ein Zugriffs- reglement, in dem es regelt, welche Personen zu welchem Zweck und unter Dignität und Grading des Tumors e) Tumorstadium bei Diagnose f) Art der Erstbehandlungen während der ersten sechs Monate nach Diagnosestellung 4 821.13 2 Um die in Abs. 1 aufgeführten Daten einzuholen und
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861.5 - Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
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ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher; c) verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsanaly- se und Angebotsplanung; d) schliesst mit den Leistungserbringenden sowie mit den Umsetzung der anwendbaren internationalen und bundes- rechtlichen Gesetzgebung Stellung nehmen; c) erstellt eine Bedarfsanalyse und eine Angebotsplanung zuhanden des Regierungsrats; d) erteilt die Bewilligung