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531.14 - Verordnung über die Alarmorganisation in Friedenszeiten
der Gemeindefeu- erwehren die Aufgaben der Alarmstelle Gemeinde. 2 Die Alarmstelle Gemeinde a) erstellt die Auslösebereitschaft für die mobilen Sirenen; b) führt die Alarmierung der Bevölkerung mit den
414.185 - Reglement über die Brückenangebote
Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 21. Juni 2024) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbild
414.182 - Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug
Kanton Zug 414.182 Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug Vom 12. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission des Schulischen Brückenangebots, gestützt auf
417.16 - Verordnung über den Sportfonds
Ausnahmen 1 Nicht beitragsberechtigt sind Aufwendungen der Gesuchstellenden: a) für Anlagen, deren Erstellung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Sache der öffentlichen Hand ist oder die im Eigentum der
417.1 - Sportgesetz
Aktivitäten der Bevölkerung aller Altersstufen. § 2 Subsidiarität 1 Sport und Sportförderung sind in erster Linie Aufgabe von Privaten, Ver- bänden, Vereinen und der Gemeinden. § 3 Jugendsport 1 Der Kanton
417.13 - Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern
wuchskaders, welche an einer Junioren- EM oder -WM Rang 1. – 8. belegten und sich dabei unter dem ersten Drittel der Teilnehmenden befanden: Fr. 2 000.– Diese Beiträge können nicht kumuliert werden. Ziff
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
zuständig für: a) die Überwachung der Einhaltung der Vergabebestimmungen gemäss Art. 62 IVöB5); b) die Erstellung der kantonalen Vergabestatistik gemäss den Vorgaben des Bundes bzw. des Interkantonalen Organs
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
Sachwerte erfordern. * 2 722.21 2 Die Feuerwehr leistet unverzüglichen und zeitlich befristeten Ersteinsatz in Kooperation mit Polizei und Sanität sowie anderen Organisationen insbe- sondere des Bevölkerungs- Mängeln an die Gemeinde und von brandschutzrele- vanten Mängeln an die Gebäudeversicherung Zug; c) * Erstellung eines Nachweises über die vorgenommenen Arbeiten und die festgestellten Mängel. 7 722.21 3. Fe von der Gebäudeversicherung Zug subventio- nierten neuen Motorfahrzeuge der Feuerwehr während der ersten sieben Jahre seit der Anschaffung eine Vollkasko- oder eine andere gleichwertige Versicherung ab
821.13 - Verordnung über das Krebsregister
technische und organisatorische Massnahmen gegen den unbefug- ten Zugriff auf die bearbeiteten Daten. Es erstellt insbesondere ein Zugriffs- reglement, in dem es regelt, welche Personen zu welchem Zweck und unter Dignität und Grading des Tumors e) Tumorstadium bei Diagnose f) Art der Erstbehandlungen während der ersten sechs Monate nach Diagnosestellung 4 821.13 2 Um die in Abs. 1 aufgeführten Daten einzuholen und
861.5 - Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher; c) verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsanaly- se und Angebotsplanung; d) schliesst mit den Leistungserbringenden sowie mit den Umsetzung der anwendbaren internationalen und bundes- rechtlichen Gesetzgebung Stellung nehmen; c) erstellt eine Bedarfsanalyse und eine Angebotsplanung zuhanden des Regierungsrats; d) erteilt die Bewilligung

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