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Art. 22 Abs. 1 RPG; § 44 PBG, Art. 7 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 + 2 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 LSV
Baubewilligungspflicht bedarf daher einer näheren Prüfung. a) Die von der Bauherrschaft bereits erstellte Luft-/Wasserwärmepumpe wurde an der süd-östlichen Aussenwand des Reiheneinfamilienhauses (...) im Lärmgutachten überprüft und es hat gegenüber der Baudirektion bestätigt, dass das von der (...) erstellte Lärmgutachten die Immissionen der Wärmepumpenanlage beim benachbarten Wohnhaus (...) des Beschw Ermittlung der Lärmimmissionen steht im Einklang mit Art. 38 Abs. 1 LSV. Das von der Bauherrschaft erstellte Lärmgutachten kann somit nicht beanstandet werden. c) Die Kritik des Beschwerdeführers am Lär
Datenschutzpraxis
Unterlagen, die der ZKF im Zusammenhang mit der Übertragung der öffentlichen Aufgabe der Gemeinde erstellt hat, das kantonale Archivgesetz, d.h., sobald die Unterlagen nicht mehr benötigt werden, müssen beziehungsweise durchsetzen kann. Grundsätzlich soll der Datenschutz in der Verwaltung jedoch in erster Linie durch Information, Beratung und Ausbildung umgesetzt werden. Im Folgenden werden fünf Fälle
Auskunftsrecht; Unterlagen betreffend Bevormundungs- / Verbeiständungsverfahren im Gemeindearchiv
Einwohnergemeinde Auskunft und Einsicht in die sie betreffenden Daten. Im Dossier, welches damals erstellt worden war, waren auch Angaben zu den leiblichen Eltern, deren Ehepartner und zu Halbgeschwistern
§§ 10 und 13 des Personalgesetzes
im Wandel, Zürich 1998, S. 299). Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss die Kündigung erstens ein geeignetes Mittel zur Problemlösung und zweitens in dem Sinn erforderlich sein, dass weniger rgesprächs vom 17. November 2010 wurden dem Beschwerdeführer zwei Entlastungslektionen für die Erstellung eines fachlich richtigen Lehrganges im Fachunterricht A. für das Sommersemester 2011 gewährt. Im durften vor Lektionsende bereits nach Hause gehen. Am 21. März 2011 blieb der Beschwerdeführer der ersten Lektion ohne vorherige Mitteilung oder Entschuldigung und auch ohne nachträgliche Einreichung eines
Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
festgelegte Art, Methode des Vorgehens, der Ausführung von etwas». Vorliegend ist dabei auf die erstere Umschreibung abzustellen, handelt es sich bei «Ausführung von etwas» doch um eine Beschreibung, die
Aktienrecht
Ökonom ohne Weiteres erkennen, dass die budgetierten Reisekosten/Spesen von CHF 24'000.– schon in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2013 mit CHF 115'169.39 bei Weitem überschritten wurden. Die Höhe der
Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV
en der Invalidenversicherung (KSME), gültig ab 1. März 2012, wird – neben den oben genannten, in erster Linie medizinischen Gründen – auch ein längerer Geschäfts- oder Sprachaufenthalt im Ausland als
Art. 147 ZPO, Art. 219 ZPO, Art. 223 ZPO
mithin während den vom 15. bis 31. Juli 2011 dauernden Betreibungsferien zugestellt. Sie gilt damit am ersten Werktag nach den Betreibungsferien als zugestellt (Art. 31 i.V.m. Art. 56 SchKG; Thomas Bauer, in:
Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
gestorben ist, haben Anspruch auf eine Waisenrente (Art. 25 Abs. 1 AHVG). Der Anspruch entsteht am ersten Tag des dem Tode des Vaters oder der Mutter folgenden Monats. Er erlischt mit der Vollendung des
Familienergänzende Kinderbetreuung
Kredit der ZKB werden wohl als Erstes ausreichen, um die Kindertagesstätte T. in der Anfangsphase finanziell abzusichern und um die mit grosser Wahrscheinlichkeit defizitären ersten Betriebsjahre zu überstehen der Lage sei. Weiter gelte es zu berücksichtigen, dass der Aufbau einer Kindertagesstätte in der ersten Zeit einen überdurchschnittlichen Einsatz erfordere und die Beschwerdeführerin selber Mutter einer Vorliegend wurde der Finanzbedarf der Kindertagesstätte T. im Rahmen eines Businessplans für die ersten drei Jahre ermittelt und der Zuger Kantonalbank (ZKB) zur Prüfung vorgelegt. In der Folge offerierte

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