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Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
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Erlassgesuch gestellt. Dieses Recht stand ihm auch nach Abschluss der Zahlungsvereinbarung, welche in erster Linie die Bezahlung eines Teils der Schuld durch den Beschwerdeführer regelte, zu. Es ist nicht s bezieht, nicht zu. Artikel 52 AHVG befindet sich im vierten Abschnitt («Die Organisation») des ersten Teils des AHVG, unter Punkt B «Die Arbeitgeber», welcher lediglich die Art. 51 und 52 umfasst. Artikel
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Verfahrensrecht
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verfahrensrechtlich unsinnig, einen Gutachter zu bestellen, diesen mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen, das Gutachten erstellen zu lassen und anschliessend erst die Parteien miteinzubeziehen, damit Sachverständiger sei Fritz Meier zu bestellen und der Regierungsrat sei anzuweisen, ihn mit der Erstellung eines neuen Gutachtens zur Zusatznutzung der Y. Halle zu beauftragen. Weiter sei der Regierungsrat Art. 29 Abs. 2 BV vorgesehene Minimalgarantie, gemäss der es genügen würde, den Parteien nach der Erstellung des Gutachtens Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Stellen von Ergänzungsfragen zu geben (BGE
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Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
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den Plänen entsprechend erstellt wird, kann im Rahmen der Baukontrollen unschwer festgestellt und nötigenfalls – falls das Bauvorhaben nicht plan und bewilligungskonform erstellt würde – von den Baubehörden Garage führt eine von der Beschwerdeführerin und der damaligen Eigentümerin des GS Nr. 001 gemeinsam erstellte und bezahlte, ca. 20 m lange Stiege und ein knapp 15 Meter langer befestigter Weg direkt zu der 27 Abs. 1 lit. b V PBG darzustellen und werden mit dem Bauvorhaben bewilligt. Braucht es für die Erstellung eines Gebäudes einer besonderen Zufahrt, so ist vom Gemeinderat eine spezielle Baustellenerschliessung
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Art. 227 ZPO, Art. 317 ZPO
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berücksichtigt, wenn sie ohne Verzug vorgebracht werden und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht schon vor erster Instanz vorgebracht werden konnten (Abs. 1 lit. a und b). Eine Klageänderung ist nur noch zulässig
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Art. 382 Abs. 1, Art. 104 Abs. 1 lit. b, Art. 118 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 1 StPO
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Freispruch des Beschuldigten X. durch das Strafgericht anzufechten.
2.5 Urkundendelikte schützen in erster Linie die Allgemeinheit. Geschütztes Rechtsgut ist das besondere Vertrauen, welches im Rechtsverkehr
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§ 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG
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verfahrensrechtlich unsinnig, einen Gutachter zu bestellen, diesen mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen, das Gutachten erstellen zu lassen und anschliessend erst die Parteien miteinzubeziehen, damit Sachverständiger sei Fritz Meier zu bestellen und der Regierungsrat sei anzuweisen, ihn mit der Erstellung eines neuen Gutachtens zur Zusatznutzung der Y. Halle zu beauftragen. Weiter sei der Regierungsrat Art. 29 Abs. 2 BV vorgesehene Minimalgarantie, gemäss der es genügen würde, den Parteien nach der Erstellung des Gutachtens Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Stellen von Ergänzungsfragen zu geben (BGE
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Rumo-Jungo, Basler Kommentar, a.a.O., Art. 360 N 22). Die verfügende Person muss somit im Moment des Erstellens fähig sein, die Tragweite des Geschäfts zu erkennen und seine inhaltliche Bedeutung, seine Wirkungen ung des rechtlichen Gehörs notwendig wurde, das Protokoll mit dem Sachverständigengutachten zu erstellen und dieses vor dem Entscheid dem Beschwerdeführer zu einer allfälligen Stellungnahme zukommen zu festgestellter Urteilsunfähigkeit in verschiedenen Angelegenheiten zu vertreten. Nachdem Sohn C aus erster Ehe von A wegen Zweifeln an der Gültigkeit des Vorsorgeauftrags im Sommer 2013 an die Kindes- und
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Art. 309 lit. a ZPO in Verbindung mit Art. 319 lit. a ZPO und Art. 327a ZPO
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Sie habe am 28. Dezember 2011 von ihrem portugiesischen Rechtsvertreter ein Gutachten zur Frage erstellen lassen, ob das Urteil der 11. Zivilgerichtskammer von Lissabon vom 29. August 2011 im Ursprungsstaat Art. 327a ZPO einzig der Beschwerde, wobei gewisse Besonderheiten gelten, da der Schuldner hier zum ersten Mal zu Wort kommt (Gasser/Rickli, ZPO Kurzkommentar, Zürich/St. Gallen 2010, Art. 327a N 1 und N Art. 327a ZPO einzig der Beschwerde, wobei gewisse Besonderheiten gelten, da der Schuldner hier zum ersten Mal zu Wort kommt (Gasser/Rickli, ZPO Kurzkommentar, Zürich/St. Gallen 2010, Art. 327a N 1 und N
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Art. 328 Abs. 1 ZGB. § 23 Abs. 3, 24 SHG. §§ 2, 4, 5 DSG, SKOS-Richtlinien
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aktiv in diesen heiklen Prozess miteinzubeziehen. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, selber den ersten Schritt gegenüber ihren Verwandten zu unternehmen.
In diesem Sinne ist § 23 Abs. 3 SHG betreffend dass die Klientin an einem Haus in V. beteiligt sei. Diese Tatsache sei dem Sozialdienst bei der ersten und zweiten Anmeldung zur Sozialhilfe nicht mitgeteilt oder schriftlich festgehalten worden. Auch
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§ 7 Abs. 1 GO RR und § 52 Verwaltungsrechtspflegegesetz
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von Amtes wegen zu berücksichtigen. Deshalb hat die Staatskanzlei die Aufsichtsbeschwerde in einem ersten Schritt der Sicherheitsdirektion zugeteilt. Die Sicherheitsdirektion konnte nun damit eine allfällige