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Art. 172 ff. ZGB
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2). Wird während der Dauer des Eheschutzverfahrens der Scheidungsprozess anhängig gemacht, wird ersteres nicht einfach gegenstandlos. Der Eheschutzrichter bleibt für Massnahmen bis zum Eintritt der Re
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Art. 231 und 256 SchKG
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Basel 2010, Art. 231 N 36). Im vorliegenden Konkursverfahren hat das Konkursamt noch kein Inventar erstellt und damit die vier Fahrzeuge noch nicht bewertet. Das Konkursamt ist aber auf das Angebot des B
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Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO
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Gutachten zu erstellen (Dispositiv-Ziff. 1). Die Parteien wurden verpflichtet, der Gutachterin sämtliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben, soweit diese für die Erstellung des Gutachtens ein gerichtliches Gutachten erstellen zu lassen, damit der Gesuchsteller seine Prozesschancen beurteilen könne. Daran ändere nichts, dass bereits medizinische Gutachten erstellt worden seien, denn für die vor Rechtshängigkeit. Wie die Gesuchsgegnerin selbst zutreffend festhält, ist ein vorsorglich erstelltes Gutachten im Hauptprozess frei zu würdigen. Erfolgt die Beweisführung vor Einleitung des Prozesses
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Arbeitsverhältnis mit Frau T. per 31. Mai 2013 auf. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, im ersten Jahr der Anstellung habe Frau T. für ihre Leistungen einen guten Beurteilungswert erhalten. Seit
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Ausländerrecht und Bewilligungsgesetz
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Zug weiterhin zugebilligt werden. Dies aufgrund des Vertrauensgrundsatzes und der ausreichend erstellten Nachweise und Umstände im Sinne der konkret zu prüfenden «Gesamtheit der Lebensumstände einer Person» el von S. nach Zug weiterhin ohne weiteres zugebilligt werden. Dies wird durch die ausreichend erstellten Nachweise und Umstände mit genügender Klarheit belegt und entspricht auch dem schutzwürdigen Vertrauen wo er als (Hilfs-)Maler beschäftigt sei. Am 11./ 12. Mai 2013 konnte der Beschwerdeführer seinen ersten Beziehungs-Urlaub beziehen und sei klaglos und rechtzeitig in den Vollzug zurückgekehrt. Dem Abs
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Art. 697b OR
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Ökonom ohne Weiteres erkennen, dass die budgetierten Reisekosten/Spesen von CHF 24'000.– schon in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2013 mit CHF 115'169.39 bei Weitem überschritten wurden. Die Höhe der
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Art. 22 Abs. 1 PRG, § 44 Abs. 1 PBG, § 19 PBG
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Regeste:
Art. 22 Abs. 1 RPG, § 44 Abs. 1 PBG, § 19 PBG – Liegt eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn ein Gebäude mit Wohnnutzung in eine Kindertagesstätte/Kindergarten mit Primar
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Vormundschaftsrecht
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Regeste:
Art. 367 Abs. 3, 395 Abs. 1 und 2, 398 Abs. 1 und 2, 402 Abs. 1, 419 Abs. 1 und 2 ZGB. Kombinierte Beiratschaft auf eigenes Begehren. Umfang und Grenzen der notwendigen Inventarisierung und
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Rechtspflege
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von ihrer Homepage übernommenen Inhalten bestehen (act. 1/34). Bei diesem von der Gesuchstellerin erstellten Dokument handelt es sich aber nur um eine Parteibehauptung. Sie hat keine Screenshots der gesu cht gemäss den Verträgen von 2005 die in seinem Eigentum stehenden Grundstücke samt den darauf erstellten Gebäuden der Gesuchsgegnerin nicht zum Preis von CHF 9 Mio. verkauft hätte. Dies beweise der W CHF 20 Mio. zur Verfügung. Als Sicherheit dienten gemäss Vertrag die auf den Grundstücken «A.» erstellten Bauten (act. 1/31). Der erstinstanzliche Richter erkannte diverse Indizien, welche seiner Ansicht
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Art. 8 Abs. 1 lit. c und f AVIG; Art. 21 Abs. 1 AVIV; Art. 27 ATSG
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Regeste:
– Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung setzt unter anderem auch voraus, dass die/der Versicherte in der Schweiz wohnt. Der Begriff des «Wohnens in der Schweiz» gemäss Art. 8 Abs. 1